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Kliniklandschaft Berlin: beständig im Wandel


Foto: Pixabay

Berlin habe eine ausgezeichnete Krankenhauslandschaft, betont die neue Gesundheitssenatorin der Hauptstadt, Dr. Ina Maria Czyborra (SPD). Dennoch teilen die Kliniken Berlins die massiven Probleme der Krankenhäuser anderer Bundesländer: Mangelnde Investitionsfinanzierung, Fachpersonalmangel, massive Kostensteigerungen. Einige Probleme, etwa die Zeitarbeit in der Pflege, die nicht zuletzt für Unmut in der Stammbelegschaft der Häuser führen kann, spielen in der Hauptstadt eine besonders große Rolle. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) ist hier besonders aktiv, etwa als treibende Kraft der Kampagne „#PflegeJetztBerlin“ und als Speerspitze im Kampf gegen die Zeitarbeit. Mit einer Investitionsquote von mageren 2,2 % (2020) liegt Berlin auf Platz 13 der 16 Bundesländer. Bereits 2019 forderte die BKG eine Krankenhaus-Investitionsoffensive mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Mrd. € für die Jahre 2020 bis 2030. Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), ist sehr engagiert als Interessenvertreter der Berliner Kliniken. Auch Czyborra wird sich dem freundlich-eloquenten, aber extrem hartnäckigen Drängeln kaum entziehen können.

Die Berliner Klinikstruktur befindet sich im steten Wandel. Die Sonderrolle der einst durch die Mauer in zwei Teile geteilten Metropole spiegelte sich bis zur Wende auch in den Klinikkapazitäten in West- und Ost-Berlin wider: Historisch und politisch bedingt waren beide Städte sehr gut ausgestattet mit stationären Kapazitäten. In den 90er Jahren fand dann eine massive Konzentration der Krankenhausstrukturen statt. Die Uniklinika wurden unter der Charité zusammenfasst, ebenso die kommunalen Kliniken als Vivantes GmbH. Auch gab es Klinikschließungen (zum Beispiel das Krankenhaus Moabit), Klinikverkäufe (zum Beispiel das Klinikum Buch und das Emil von Behring an Helios GmbH) und massive Bettenreduktionen. Neue Allianzen wurden geschmiedet. So arbeiten die „Charité - Universitätsmedizin Berlin“ und die Vivantes-Kliniken eng zusammen, betreiben als ein Tochterunternehmen ein gemeinsames Großlabor Labor Berlin. Charité und Vivantes haben eine gemeinsame digitale Patientenakte eingeführt und nun soll der „smarte Austausch“ von medizinischen Behandlungsdaten möglich werden. Ziel sei es unter anderem, für eine bestmögliche Versorgung den Patientenfluss im Krankenhaus optimal zu steuern sowie in kritischen Situationen lebenswichtige Zeit zu gewinnen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Großklinika.

Als der Berliner Senat am 14. September 2021 den aktuellen Krankenhausplan für Berlin – gilt von 2020 bis 2025 - beschloss, wurden die Bettenzahlen für die Metropolenbürger sogar wieder leicht angehoben. Die Kapazitäten in Plankrankenhäusern wurden um rund 1 370 auf 23 536 Betten erhöht. Damit wurde zum einen auf das Bevölkerungswachstum in der Stadt und zum anderen auf die weiter fortschreitende demografische Alterung reagiert. Zudem nimmt Berlin etwa 18 % der überregionalen Versorgungsaufgaben für das Umland wahr. Folgerichtig haben daher die beiden Landesregierungen in Berlin und Brandenburg zuletzt ihre jeweiligen Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt und auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage erstellt. Aufgrund einer sich immer weiter entwickelnden Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg wurden beispielsweise die Planungszyklen harmonisiert, so dass die Laufzeiten der Krankenhauspläne von Berlin und Brandenburg synchronisiert sind. Trotz gemeinsamer Planung hat jedes Land aus rechtlichen Gründen aber weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan.

Zum Stichtag 30. Juni 2020 wurden im Land Berlin in 52 Plankrankenhäusern 22 523 Krankenhausbetten betrieben, das entspricht 6,0 Betten je 1 000 Einwohner. Insgesamt gab es am 30. Juni 2020 im Land Berlin 97 Krankenhäuser mit einer Gesamtkapazität von 23 200 Betten. Darunter sind 45 zumeist sehr kleine Krankenhäuser, die insgesamt 677 Betten betreiben und nicht in den Krankenhausplan aufgenommen sind.

„Im gesamten Stadtgebiet Berlins gibt es ein gut funktionierendes Netz aus Grundversorgung und spezialisierter Medizin. Das ist das Ergebnis einer bereits weit ausdifferenzierten Krankenhausplanung, die stets die gute Versorgung nach zahlreichen Qualitätskriterien im Blick hat“, bilanzierte auch kürzlich die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG).

Schlechte Noten erteilte die BKG im Schulterschluss mit der damaligen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung allerdings dem ersten Entwurf der Klinikreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seiner Regierungskommission. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte eine Auswirkungsanalyse dieser Reformvorschläge in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse zeigten für Berlin, dass eine Umsetzung der Vorschläge nach Fassung der Regierungskommission für die Patienten der Stadt eine massive Einschränkung wäre und zu einer Gefährdung der Versorgung führen würde. Die Anzahl der Kliniken würde sich von 60 auf sieben stationäre Standorte reduzieren. Statt 18 Standorten für Geburtshilfe wären noch sieben Standorte erhalten, sodass 54 % der Patientinnen nicht mehr versorgt wären; in der Neurologie würden statt 14 noch sechs Standorte bleiben, die Versorgung für etwa 50 % der Patienten wäre damit ungeklärt; in der Urologie würde sich das Versorgungsangebot von zehn auf fünf Standorte reduzieren, sodass 45 % der Patienten sich ein neues Haus suchen müssten; interventionelle Kardiologie würde von 26 auf acht Standorte reduziert, sodass 62 % der Behandlungen an andere Standorte verlagert werden müssten mit gravierenden Folgen für die Versorgung von Herzinfarkten. Auch für die psychiatrische Versorgung, welche nicht Gegenstand der geplanten Krankenhausreform ist, wären gravierende Kollateralschäden zu besorgen. „Nun ist offensichtlich, wie die von der Regierungskommission vorgeschlagene bundesweite Umgestaltung der Krankenhauslandschaft viele Krankenhäuser in ihrer Existenz und Patienten/-innen in ihrer Versorgungssicherheit gefährden würde. Die zahlreichen gut funktionierenden Kooperationen in Trägervielfalt dürfen nicht verloren gehen“, so BKG-Chef Marc Schreiner.

Die damalige Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Die Auswirkungsanalyse zeigt nun sehr deutlich, was wir in der Gesundheitsministerkonferenz bereits haben kommen sehen. Das vorliegende Konzept der Regierungskommission für eine Krankenhausreform bildet die unterschiedlichen Situationen in Flächenländern, Metropolregionen und Ballungszentren derzeit nicht ausreichend ab und würde ganz konkret die Qualität der Gesundheitsversorgung in Berlin gefährden. Versorgungsentscheidungen müssen auch weiterhin vor dem Hintergrund regionaler Gegebenheiten getroffen werden können. Es ist unbestritten und zweifellos wichtig, dass der Bund endlich eine Krankenhausreform auf die Gleise setzt. Ich hätte mir aber gewünscht, dass Bundesminister Karl Lauterbach vor der Veröffentlichung seiner Vorstellungen diese erst einmal auf ihre Praktikabilität und Umsetzbarkeit mit den Ländern zurückgespiegelt hätte. Nun legen ihm die Krankenhäuser eine Analyse der Auswirkungen vor. Ich gehe davon aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit diese teils dramatischen Prognosen entsprechend ernst nimmt und berücksichtigt.“

Inzwischen liegen seit dem 19. Mai modifizierte Eckpunkte zur Klinikreform aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers vor. In dem elfseitigen Papier schlägt das BMG eine Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen vor, die durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen würden. Die ursprünglich geplante Rolle der von der Regierungskommission vorgeschlagenen Level schwächt dieses BMG-Papier ab. „Die Zuständigkeit für die Krankenhausplanung verbleibt ausschließlich bei den Ländern“, heißt es darin, und damit auch die Entscheidung über eine „bedarfsgerechte Krankenhausstruktur“. Noch gibt es indes keine Einigung mit den Bundesländern zu den Grundlagen der Klinikreform.

Tak, Krü