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Thema des Monats

Koalitionsvertrag: Agenda Gesundheit und Pflege


Agenda Gesundheit und Pflege: Die gesundheitspolitische Agenda der Koalitionäre

Die AG Gesundheit, in der SPD, Grüne und FDP konkrete Vorhaben für ein gesundheitspolitisches Kapitel des Koalitionsvertrags der künftigen Regierung aushandelten, hatte ihre gesundheitspolitische Agenda bereits einige Tage vor der Vorstellung des Koalitionsvertrags am 24. November 2021 bekannt gemacht.

Dazu gehören einige krankenhausrelevante Vorhaben in den Bereichen Finanzierung, Versorgung, Personal und Digitalisierung. Der Bund soll sich demnach bei der Investitionsförderung stärker beteiligen. Für Bundesländer, die bestimmte Kriterien umsetzen, übernimmt demnach der Bund einen Anteil der Investitionsförderung. Dazu soll ein einheitlicher Fördertopf gebildet werden.

PPR 2.0 – sofort

PPR 2.0 soll sofort eingeführt werden. Für das medizinische und Gesundheitspersonal sieht die künftige Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation vor. Über steuerfreie Zuschläge, die Abschaffung geteilter Dienste, trägereigene Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten sollen die Pflegeberufe deutlich attraktiver werden. Die Pflege soll mehr Mitspracherechte bekommen: Der Deutsche Pflegerat soll im Rahmen einer Reform der Selbstverwaltung eine Stimme im Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) bekommen. Mit der G-BA-Reform sollen vor allem auch Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt werden.

Von weiteren Vorhaben sollen andere Berufsgruppen profitieren: Während der Geburt soll eine 1:1 Betreuung durch einen Personalschlüssel für Hebammen sichergestellt werden. Die Berufsgesetze der Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitäter sollen bundeseinheitlich ausgestaltet und ein allgemeines Heilberufegesetz soll eingeführt werden. Die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege soll geschlossen werden.

Ein „Bürokratieabbaupaket“

Zur Entlastung des Gesundheitspersonals in der täglichen Arbeit ist ein Bürokratieabbaupaket geplant. Dazu soll das SGB V auf überholte Dokumentationspflichten „durchforstet“ und zusätzliche Belastungen infolge gesetzlicher Regelungen sollen kenntlich gemacht werden. Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben, sollen verstetigt werden.

Die künftigen Koalitionäre wollen einheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer schaffen und das Berufsbild „Community Health Nurse“ einführen. Zudem sollen sie Berufsabschlüsse ausländischer Fachkräfte schneller und unbürokratischer als bisher anerkannt werden.

Die Mittel für die ärztliche Weiterbildung in den Fallpauschalen sollen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt werden, die weiterbilden. Darüber hinaus sollen über kurzfristige Maßnahmen die Finanzierungen der Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe auskömmlich ausgestaltet werden.

Krankenhausplanung

Ein Bund-Länder-Pakt soll eine umfassende Reform der Krankenhausplanung angehen: Eine Regierungskommission soll dafür Empfehlungen erarbeiten und Leitlinien für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie Erreichbarkeit und demographische Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erstellen. Außerdem soll die Kommission Empfehlungen für eine Anpassung des Krankenhausfinanzierungssystems vorlegen. Damit sollen die Besonderheiten der verschiedenen Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) künftig stärker durch erlösunabhängige Vorhaltepauschalen berücksichtigt werden.

Sektorenübergreifende Versorgung

Die Versorgungssektoren sollen künftig enger miteinander verzahnt werden. Dazu plant die künftige Regierung die Weiterentwicklung von ambulanter Bedarfs- und stationärer Krankenhausplanung zu einer gemeinsamen, sektorenübergreifenden Versorgungsplanung.

Zur Förderung der Ambulantisierung sollen nicht näher beschriebene „Hybrid-DRGs“ eingeführt werden. Außerdem soll über den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren eine wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sichergestellt werden. Für diese Einrichtungen sollen auch spezifische Vergütungsstrukturen geschaffen werden.

Flankierend soll die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen (Gesundheitsregionen) gesteigert und der gesetzliche Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausgeweitet werden, um innovative Versorgungsformen zu stärken. In besonders strukturschwachen Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote („Gesundheitskioske“) für Behandlung und Prävention errichtet werden. Auf dem Land soll es künftig mehr Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen geben. Insgesamt soll eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung entstehen.

Die Gründung kommunal getragener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) soll vereinfacht werden. Entscheidungen des Zulassungsausschusses müssen künftig durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden.

Reform der Notfallversorgung

Die potenziellen Koalitionäre legten in ihrem Papier auch Rahmenbedingungen für eine Reform der Notfallversorgung vor. Künftig sollen demnach Integrierte Notfallzentren, in denen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser eng zusammenarbeiten, die Notfallversorgung übernehmen. Die KVen sollen in Absprache mit dem Bundesland die Verantwortung für die Notfallversorgung ganz oder teilweise übertragen können. Um die Steuerung von Notfallpatienten bedarfsgerechter auszugestalten, sollen die Rettungsleitstellen mit denen der KVen verschränkt und mit einem standardisierten Einschätzungssystem ausgerüstet werden. Der Rettungsdienst soll als Leistungsbereich in das SGB V aufgenommen werden.

Digitalisierung

Weitere umfangreiche Vorhaben kündigen die Parteien im Bereich der Digitalisierung an. Eine neue, regelmäßig anzupassende Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege soll Versorgungsprobleme identifizieren und lösen.

Telemedizinische Leistungen sollen regelhaft ermöglicht werden. Außerdem soll die Einführung der Elektronischen Patientenakte beschleunigt und mittels eines Opt-out-Verfahrens umfassend implementiert werden. Dazu sollen alle Akteure an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Außerdem sollen digitale Kompetenzen in der Pflege- und Ärzteausbildung eine größere Rolle spielen.

Pädiatrie und Geburtshilfe auskömmlich finanzieren

SPD, Grüne und FDP wollen hebammengeleitete Kreißsäle fördern und einen Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während bestimmter Phasen der Geburt einführen.

Für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe soll kurzfristig gesorgt werden. Zudem planen die Koalitionäre, mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiserschnitte zu evaluieren.

Bedarfsgerechte Personalausstattung in der Psychiatrie

In ihrer Agenda kündigen die Parteien eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen sowie eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung an. Im stationären Bereich wollen die Koalitionäre für eine „leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung” sorgen. krü