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Editorial

Krankenhausbürokratieaufbaugesetz (KHBAG)


Wer die Hoffnung hatte, durch die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mehr Klarheit und Planungssicherheit zu bekommen, dürfte enttäuscht sein. Nicht nur die Art und Weise, wie dieser Gesetzentwurf zuerst an die Presse gelangt ist, bevor die beteiligten Länder ihn zu Gesicht bekommen haben, wirkt verstörend, sondern auch wesentliche Inhalte, die nun überraschend neu oder gänzlich unverändert zu finden sind.

Fest steht: Die Geschichte ist noch nicht zu Ende, und wie sie ausgeht, ist schwer vorherzusagen. Was nun auf dem Tisch liegt, ist ein nicht zustimmungspflichtiger Entwurf, der an vielen Stellen durch zustimmungspflichtige Rechtsverordnungen konkretisiert und mit Leben erfüllt werden muss. Wie das in dieser Legislaturperiode noch gelingen kann, ist völlig offen. Ganz offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium die sieben Kritikpunkte der Gesundheitsministerkonferenz am ursprünglichen Arbeitsentwurf allenfalls rudimentär berücksichtigt. Auf die Reaktion der Länder dürfen wir gespannt sein.

Für uns alle überraschend gab es am Instrument der Vorhaltefinanzierung praktisch keine Änderungen, obwohl im Rahmen einer Auswirkungsanalyse die Unwirksamkeit dieses komplexen Finanzierungsinstrumentes offenkundig geworden ist. Der Ankündigung vom Minister selbst, hier noch Änderungen vorzunehmen und neue Ideen in den Referentenentwurf zu schreiben, ist nichts Konkretes gefolgt. Über viele Seiten wird ein Konzept der Vorhaltefinanzierung detailreich beschrieben, das den erklärten Zielen von Entökonomisierung, Entbürokratisierung, Existenzsicherung kleinerer Standorte und Förderung der Konzentration komplexer Leistungen nicht gerecht wird.

Der Aufbau an Bürokratie und Regulierung durch diesen Gesetzentwurf ist beispiellos in der Geschichte der Krankenhausreformen. Über 14 Seiten wird in der Begründung des Gesetzes in unzähligen Absätzen und Spiegelstrichen aufgelistet, wo zusätzliche Bürokratie für die Krankenhäuser und die Selbstverwaltung entsteht. Gut möglich, dass der Minister nicht als Revolutionär, aber als Bürokrat in die Annalen der Gesundheitspolitik eingeht.

Und ja, fast schon müßig zu erwähnen, dass auch ein kurzfristig wirksamer Inflationsausgleich zur Eindämmung der aktuellen Insolvenzgefahr nicht zu finden ist. Der im Gesetz vorgesehene volle Tariflohnausgleich für das Jahr 2024 wird maximal einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag über die Landesbasisfallwerte einspielen.

Nun muss es für uns darum gehen, an dem vorliegenden Papier durch eigene Vorschläge noch die Verbesserungen zu erreichen, die möglich erscheinen. Wir brauchen Planungssicherheit für die Krankenhausträger und werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die krankenhausplanerischen Vorgaben konsequent am Modell Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind und mögliche Weiterentwicklungen erst deutlich nach dem Jahr 2026 erfolgen dürfen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen laufen auf eine fast jährliche Anpassung und Veränderung der Leistungsgruppen und ihrer Rahmenbedingungen hinaus, die damit überhaupt keine Planungssicherheit für die Standorte in den kommenden Jahren bringen.

Das Instrument Vorhaltefinanzierung muss komplett neu aufgesetzt, deutlich entschlackt und als schlankes Instrument einer Strukturkostenfinanzierung entwickelt werden.

Der angekündigte Transformationsfonds braucht eine andere Finanzierungsbasis. Wir schlagen vor, sich am damaligen Programm für die Modernisierung der Krankenhausstrukturen in den neuen Ländern zu orientieren. Das bedeutet eine Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Krankenkassen. Mittelbeantragung und Genehmigung müssen nach klaren Prinzipien zügig und unkompliziert erfolgen.

Es ist viel Zeit ins Land gegangen, bevor nun dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Angesichts des Ergebnisses rächt sich jetzt, dass die Experten der Selbstverwaltung nicht von Anfang an in die Entwicklung des Vorhabens einbezogen worden sind. Was sich da jetzt noch heilen lässt, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Nach der nächsten Bundestagswahl wird man ohnehin sehen müssen, wie es weitergeht.

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG