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Editorial

Dauerbaustelle Krankenhausreform


Man fühlt sich an den berühmten Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ erinnert, in dem ein TV-Reporter jeden Tag aufs Neue in die gleiche Situation gerät und mit immer neuen Worten kommentiert. So ungefähr muss man sich auch die laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform vorstellen. Immer wieder aufs Neue tragen die Ländervertreter ihre Interpretation der gemeinsamen Eckpunkte vom 10. Juli dieses Jahres vor und mit immer wieder gleicher scheinbarer Gelassenheit ignoriert der Bundesgesundheitsminister diese Erwartungen seiner Gesprächspartner. Hin und wieder wird die Handlung dieses Films in Dauerschleife dann durch neue Akteure und Rahmenbedingungen angereichert, die eine gewisse Spannung in die Handlung bringen. So  zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Umwidmung von Corona-Hilfen im Umfang von 60 Mrd. €. Was hat das mit den Krankenhäusern zu tun? Zunächst einmal nichts und dann doch sehr viel, denn irgendwann muss ja jemand die Frage beantworten, wie die angekündigte Revolution in der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Die Krankenhausträger werden dies sicherlich nicht können, nachdem sie nun über fast zwei Jahre sämtliche finanziellen Reserven für den Defizitausgleich in der Betriebskostenfinanzierung aufwenden mussten. Schon die Eigenmittelinvestitionen aus den vergangenen Jahren lasten schwer als Abschreibungen in den Bilanzen der Krankenhäuser.

Neue Milliardeninvestitionen aus eigenen Finanzmitteln werden schlicht unmöglich sein. Bleibt also nur die gemeinsame und letztlich ja auch systemkonforme Finanzierung dieser Transformationsinvestitionen durch den Bund und die Länder. Die suchen aber gerade selbst in allen Ecken und unter allen Teppichen nach Geld, um die 60-Milliarden-Euro-Lücke im Bund und viele weitere Milliarden in den Ländern zu schließen. Wenn es die Revolutionäre aber ernst meinen mit ihrer Krankenhausreform, werden sie ohne Strukturanpassungen ihre Ziele nicht umsetzen können. Man darf deshalb schon jetzt als Zwischenfazit des Reformprozesses feststellen, dass es ein schwerer politischer Fehler war, diesen Transformationsfonds nicht bereits zu Beginn der Krankenhausreform in der Bundesregierung und vor allem mit dem Bundesfinanzminister und den Landesregierungen abgestimmt zu haben. Wir dürfen gespannt sein, was da in den nächsten Wochen noch alles passiert.

Bevor es aber mit der Krankenhausreform wirklich weitergehen und konkret werden kann, wird der Bundesgesundheitsminister noch an anderer Stelle liefern müssen, nämlich bei den Auswirkungsanalysen. Seine gern wiederholte Aussage, dass die Finanzierungsreform mit der neu eingeführten Vorhaltefinanzierung eine Existenzgarantie gerade für die Krankenhäuser im ländlichen Raum darstellt, ist bisher durch nichts belegt. Schon die einfache Frage, wie denn ein Grundversorgungskrankenhaus, das durch die neue Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen bestimmte Leistungsbereiche an überregionale Zentren verliert, diese wegfallenden Vergütungsanteile zumindest teilweise durch die Vorhaltevergütung seiner verbleibenden Leistungsgruppen kompensieren kann, bleibt unbeantwortet. Wenn die neue Vorhaltefinanzierung dafür keine Lösung liefert, die man auch anhand von Simulationsrechnungen nachvollziehen kann, wird die versprochene Existenzgarantie des Ministers zu einem Muster ohne Wert.

Jetzt haben die Länder erst einmal im Bundesrat durch ihre Mehrheit das Krankenhaustransparenzgesetz aufgehalten und eine Bundesratsinitiative zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht. Damit ist noch nichts gewonnen, aber es ist deutlich, dass die Länder, zumindest die, die diesem Vorhaben zugestimmt haben, ihre Verantwortung für eine funktionierende Krankenhausversorgung sehen und ernst nehmen. Wir werden uns auch morgen wieder in die Dauerschleife der Krankenhausreform begeben um am Ende hoffentlich doch noch ein Happy End zu erleben.

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)