Gesetzestechnisch ging die Pandemie Ende Februar in die nächste Runde. Mit dem EpiLage Fortgeltungsgesetz wird die Pandemielage über den März hinaus bis auf weiteres fortgeschrieben. Der Bundesregierung werden umfassende Ermächtigungen zum schnellen Handeln über Verordnungen an die Hand gegeben. Für einzelne Bereiche werden Rettungsschirmkomponenten weiterentwickelt. Arztpraxen sollen vor den wirtschaftlichen Folgen des Rückgangs der Fallzahlen geschützt werden und finanzielle Ausgleiche erhalten. Auch für stationäre Pflegeeinrichtungen sind Ausgleiche für pandemiebedingte Leistungsrückgänge vorgesehen. Diese grundsätzlich richtigen Entscheidungen müssen auch für die Krankenhäuser getroffen werden. Die auf Sicht gesteuerten indikatorenabhängigen Ausgleichszahlungen für Freihaltungen lösen nicht die Liquiditätsproblematik des allgemeinen Belegungsrückgangs bei allen Kliniken. Hier brauchen die Krankenhäuser wieder die Hilfe der Politik. Erfreulicherweise kommen aus dem Beirat und von Minister Spahn Signale, dass die Krankenhäuser mit der Wiederauflage eines Ganzjahresausgleiches rechnen können. Das ist – bei allen noch offenen Details – eine gute Botschaft im Vorfeld der Konferenz der Bundesregierung mit den Bundesländern am 3. März.
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