Der Konzeptionswechsel von Minister Spahn bei der Reform der ambulanten Notfallversorgung ist krass. Noch im Sommer formulierte sein Haus in einem Vorentwurf ganz andere Positionen als jetzt im Referentenentwurf. „Der Sicherstellungsauftrag der KVen (…) umfasst nicht die ambulante ärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten“ wurde noch im Sommer reformmutig formuliert. Jetzt: „Der Sicherstellungsauftrag (…) umfasst die vertragsärztliche Versorgung 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche …“. Eine Wende um 180 Grad.
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