Die parlamentarische Sommerpause ist zu Ende. Die befürchtete zweite Corona-Welle ist da. Auch wenn die Krankenhäuser heute weit besser auf eine wieder steigende Anzahl von Covid-19-Patienten vorbereitet sind, brauchen sie weiter Unterstützung vom Gesetzgeber. Deshalb ist es wichtig, dass der Entwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz gleich zu Beginn der parlamentarischen Herbstsaison ins Parlament kommt. 3,9 Mrd. € werden über drei Jahre von Bund (70 %) und Ländern (30 %) zur investiven Stärkung der Krankenhäuser bereitgestellt. Ein Förderschwerpunkt ist die IT- und Digitalausstattung einschließlich Cybersicherheit in den Krankenhäusern. Ein anderer die bessere Ausstattung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Als Reaktion auf Corona ist auch die Förderung der Umwandlung in Ein- und Zweibettzimmer vorgesehen. Wichtig für schnelle Umsetzung wären allerdings mehr unbürokratische pauschale Fördermöglichkeiten.
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