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Editorial

Auf den politischen Willen kommt es an

Die Idee war gut. Die Bundesregierung würdigt die Leistungen der Pflege in der Hochphase der COVID-Last mit einem finanziellen Bonus. Per Gesetz werden die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, je nach Tätigkeit zwischen 400 und 1 000 € ihren Beschäftigten als Corona-Prämie zu zahlen. Auch die Refinanzierung über die Pflegeversicherung wird gesichert. Für den Krankenhausbereich ist dagegen nichts Vergleichbares vorgegeben. Entsprechend groß ist die Enttäuschung bei den Pflegenden im Krankenhaus.

Als einer der Gründe für die gesetzliche Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen werden die deutlich besseren tariflichen Vergütungen in der Krankenhauspflege genannt. Was ja auch stimmt. Gleichwohl werden von den Krankenhäusern freiwillige Sonderzahlungen erwartet. Die Mehrheit der Häuser kann das nicht. Viele Krankenhäuser machen Verluste und fast alle haben eine ungesicherte wirtschaftliche Lage im laufenden Jahr. Bei 400 000 Beschäftigten alleine in der Krankenpflege geht es gleich um mehrere hundert Mio. Euro. Krankenhausarbeit ist Teamarbeit. Auch andere Berufsgruppen melden sich verständlicherweise. Eine gerechte Lösung kann nur durch eine allgemeingültige Regelung geschaffen werden. Corona-Prämie nach Kassenlage ist keine Lösung. Dass es anders geht, zeigen die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern mit Zahlungen aus dem Landeshaushalt. Ein einfacher Weg außerhalb des Krankenhausfinanzierungssystems wäre ein fester Steuerabzugsbetrag.

Auch wenn Minister Spahn es offensichtlich anders sieht: Über das neue Pflegebudget ist die gesicherte Refinanzierung einer Bonuszahlung der Krankenhäuser derzeit nicht gewährleistet. Im Pflegebudget werden nur die Kosten für die „Pflege am Bett“ berücksichtigt. Pflegekräfte in den Notfallambulanzen oder Funktionsdiensten oder andere Mitarbeitergruppen sind nicht erfasst. Es bleibt eine Gerechtigkeitslücke. Darüber hinaus müssten Bonuszahlungen von den Krankenkassen in den Budgetverhandlungen auch in vollem Umfang akzeptiert werden.

Danach sieht es aber nicht aus. In den laufenden Verhandlungen zu den Pflegebudgets wehren die Kassen alles ab, was nicht gesichert vorgegeben ist. Leider sind die gesetzlichen Vorgaben eher restriktiv. Grundsätzlich gelten Pflegpersonalkosten nur bis zur Höhe der tarifvertraglichen Vereinbarungen als wirtschaftlich. Darüber hinaus kann ein sachlicher Grund für außertarifliche Zahlungen vorliegen. Allerdings gibt es keine Signale der Kassen, eine COVID-Prämie so einzuordnen. Nur der Gesetzgeber kann Klarheit über die Refinanzierung der Kosten einer Prämie schaffen. Eine auf den vom Pflegebudget erfassten Personenkreis begrenzte Prämie – besser als keine – kann somit nur funktionieren, wenn Minister Spahn rechtliche Klarheiten schafft und die vom Parlament gewollte Corona-Prämie zweifelsfrei den pflegesatzfähigen Kosten zuordnet. Das ginge mit einem kleinen Einschub ins Gesetz.

Nicht zutreffend ist allerdings, dass die Krankenhäuser über den im Gesetz vorgesehenen vorläufigen Pflegeentgeltwert, der bis zur Vereinbarung der hausindividuellen Zahlwerte angewandt wird, bereits Mittel für die Prämie bekämen. Der Wert wurde im März zwar von 146,55 € auf 185,00 € für die Monate April bis Dezember zur Liquiditätssicherung erhöht. Entscheidend für die Refinanzierung einer Prämie bei allen Häusern ist aber die Berücksichtigung im Pflegebudget. Als die Erhöhung der vorläufigen Zahlwerte beschlossen wurde, war zudem von einer Corona-Prämie nicht die Rede (beschlossen im Mai). Sie kann hier nicht berücksichtigt sein. Deshalb kann in die 185 € auch nichts für die Prämie „eingebucht“ werden. Der Schaden aus der Enttäuschung über die politisch versprochenen, aber mit dem aktuellen pflegesatzrechtlichen Rahmen nicht finanzierbaren Prämien dürfte inzwischen höher liegen als die tatsächlichen Kosten. Von den Krankenhäusern können die Mittel aber nicht gestellt werden. Sie verlieren in diesem Jahr durch Kappungen und Kürzungen im Zuge der Überführung in die Pflegebudgets – Stichwort Sachkostenausgliederung und Leiharbeitskräfte – ohnehin mehrere hundert Millionen Euro zu Gunsten der nach wie vor vorhandenen Überschüsse der Kassen. Die Mittel wären somit da, am politischen Willen sollte es nicht länger fehlen.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum