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Kliniken unterstützen Digitalisierungsstrategie, fordern aber nachhaltige Finanzierung

Foto:Pixabay

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die langsame Verbreitung digitaler Anwendungen für Patienten beschleunigen. „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten“, sagte der Bundesgesundheitsminister am 9. März. Daher solle nun „ein Neustart“ kommen, um elektronische Patientenakten für alle zur Regel zu machen. E-Rezepte sollen auf breiter Front alltagstauglich werden, die Forschung auf der Basis von Gesundheitsdaten solle vorankommen. Die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, mache die Behandlungen besser, betonte Lauterbach. In den nächsten Wochen soll ein entsprechendes Gesetzespaket vorgelegt werden.

Konkret sollen bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten E-Akten eingerichtet werden - es sei denn, man lehnt das ausdrücklich ab (Opt-out-Lösung). Gespeichert werden könnten darin zum Beispiel Befunde, Röntgenbilder und Medikamenten-Listen. Als freiwilliges Angebot waren E-Akten schon 2021 eingeführt worden, aber nicht einmal 1 % der 74 Millionen Versicherten nutzt sie bislang. Bis 2025 ist sollen nun 80 % der gesetzlich Versicherten E-Akten haben.

Außerdem sollen E-Rezepte nach einer bisher stockenden Einführung einfacher nutzbar und Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden. Gesetzlich geregelt werden sollen auch mehr Datenauswertungen für die Forschung. Dafür soll unter anderem eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die einen Zugang zu pseudonymisierten Daten aus verschiedenen Quellen wie Registern und Krankenkassendaten ermöglichen soll.

„Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt die Kernpunkte der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit ausdrücklich“, sagte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).  „Die Einführung einer Opt-Out-Lösung bei der elektronischen Patientenakte kann dazu beitragen, die Vorteile digital verfügbarer Dienste für die Versorgung greifbar zu machen. Die Belange des Daten- und Patientenschutzes müssen dabei genauso Berücksichtigung finden, wie der Anspruch der Versicherten, die medizinische Versorgung unter Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten laufend zu verbessern. Das gilt für die medizinische Versorgung des Einzelnen, wie auch für die Weiterentwicklung der Versorgungsforschung für alle. Daher begrüßen wir, dass die Gesundheitsdaten nicht nur in der elektronischen Patientenakte für die individuelle Versorgung der Patientinnen und Patienten genutzt werden sollen, sondern dass mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz auch die Grundlage für einen nationalen Gesundheitsdatenraum und die Nutzung für Forschungen und Innovationen geschaffen wird“, erklärt Dr. Gaß.

Voraussetzung für die Umsetzung der Opt-Out-Regelungen sei, dass die Versicherten umfassend über ihre Rechte und den Nutzen der Opt-Out-ePA und der Gesundheitsdatennutzung informiert werden. Die elektronische Patientenakte müsse benutzerfreundlich gestaltet werden und dabei technische Lösungen für alle Bevölkerungsgruppen anbieten. Dies erfordere, unterschiedliche Nutzergruppen bei der Konzeption frühzeitig einzubinden.

Zudem müssten auch die finanziellen Grundlagen geschaffen werden, um die in der Digitalisierungsstrategie genannten Ziele umzusetzen. Gerade die Umsetzung der ePA verursache in den Krankenhäusern, bezogen auf Interoperabilität und Sicherheit der Daten, enormen Aufwand. „Die Mär, dass man mit Digitalisierung Geld sparen kann, ist angesichts des Fachkräftemangels und der mit dem KHZG enorm gestiegenen Kosten für digitale Lösungen im Krankenhaus schon heute widerlegt“, so Gaß.

Die Betriebskostenfinanzierung digitaler Lösungen sei nach wie vor ungelöst, gleichzeitig drohten noch immer Sanktionen, wenn bis Ende kommenden Jahres nicht alle gesetzlich geforderten Lösungen umgesetzt seien. Der Verweis von Minister Lauterbach auf die Digitalisierung in Israel und den USA sei richtig. Eine mit diesen Ländern vergleichbare Finanzierung bestehe in Deutschland dagegen nicht. Die Krankenhäuser in Deutschland blickten gespannt auf die Frage, wie die Umsetzung dieser Digitalisierungsbeschleunigung finanziell sichergestellt werde.

„Wichtig ist: Die Digitalisierung muss nachhaltig umgesetzt werden. Dazu gehört auch, die entstehenden Betriebs- und Personalkosten im System abzubilden. Sonst verpufft der Impuls des Krankenhaus-Zukunftsfonds, ohne dauerhaft für eine Verbesserung der Versorgung zu dienen“, betont der DKG-Vorstandsvorsitzende.