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„Alle Krankenhäuser fair finanzieren“


Foto: krü

Den Krankenhäusern in Deutschland geht es schlecht. Private und frei-gemeinnützige Träger können die starken inflationsbedingten Preissteigerungen nicht mehr ausgleichen, geschweige denn, aus Betriebsmitteln die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten auffangen.

Immer mehr Krankenhäuser - unabhängig von ihrer Trägerschaft - sind deshalb von Zahlungsunfähigkeit bedroht. In dieser Lage greifen viele Städte und Landkreise in den Steuertopf und gleichen ihren Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft die Defizite aus Steuermitteln aus. „Private und frei-gemeinnützige Kliniken lässt der Staat im Regen stehen. Dies ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung“, so Dr. Jens Schick, Präsident des Verbandes der Privater Kliniken Berlin-Brandenburg e. V. und Mitglied des Vorstandes bei Sana Kliniken AG, heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEVK), das Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD).

Die Verbände präsentierten in Berlin ein gemeinsam in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur Subvention kommunaler Kliniken. Diese verstoßen gegen den „Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität“, erklärte als Gutachterin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam. Diese Praxis verletze sowohl die Krankenhausgesetze des Bundes als auch das Grundgesetz und das EU-Beihilferecht, so die Verfassungsrechtlerin.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Plan-Krankenhäuser aller Trägerformen im gleichen Markt tätig sind und gleichermaßen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen. Sie haben dem Gutachten zufolge Anspruch auf Gleichbehandlung. „Konkret bedeutet das, dass die Kommunen, die sich freiwillig für einen Defizitausgleich bei kommunalen Krankenhäusern entscheiden, diesen Anspruch auch gegenüber den frei-gemeinnützigen und privaten Krankenhäusern erfüllen müssen. Deshalb stellt die derzeitige Praxis des Defizitausgleichs nur für kommunale Krankenhäuser einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen das europäische Beihilfenrecht dar,“ so Brosius-Gersdorf.

Die Verbände der privaten und frei-gemeinnützigen Träger kritisieren zudem die fehlende Transparenz der Subventionen: Diese würden oft möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit gewährt und nirgendwo transparent ausgewiesen. Im Jahr 2023 habe das Volumen geplanter Defizitausgleiche, nach Presseberichten berechnet, bundesweit bei mindestens 900 Mio. € gelegen. Die Dunkelziffer sei sicher höher. „Den Bürgerinnen und Bürgern ist häufig gar nicht bekannt, dass ihre Steuergelder auch für den Verlustausgleich von Krankenhäusern verwendet werden und dann an anderer Stelle, zum Beispiel für Kitas, Schulen oder die Instandsetzung von kommunaler Infrastruktur fehlen“, sagte Dr. Markus Horneber, Mitglied des Vorstandes des DEVK und Vorstandsvorsitzender der Agaplesion gAG. „Wir können inzwischen von einer dritten Säule der Finanzierung sprechen: Neben der Investitionsfinanzierung durch die Länder und der Finanzierung der Betriebskosten durch die Krankenversicherungen etabliert sich mit rasender Geschwindigkeit eine dritte Säule der systemfremden Finanzierung öffentlicher Krankenhäuser aus Steuermitteln der Kommunen und der Länder. Mal sehen wie sich der Bundesrechnungshof oder der Bund der Steuerzahler hierzu verhalten werden“, so Horneber weiter.

Die Krankenhäuser in frei-gemeinnütziger und privater Trägerschaft fordern eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Betriebs- und Investitionsfinanzierung durch die Krankenkassen und die Bundesländer. Subventionen dürfen kein regelhaftes Finanzierungsinstrument werden, so die Forderung der Verbände. „Andernfalls werden wir überprüfen, wie der Anspruch auf Gleichbehandlung bei Quersubventionierungen durch Länder und Kommunen auf Basis des Rechtsgutachtens vor Ort umgesetzt werden kann und ihn gegebenenfalls auch gerichtlich einfordern“, erklärten die Vertreter der frei-gemeinnützigen und privaten Kliniken.

In den Großstädten seien bei Universitätskliniken und kommunalen Großkrankenhäusern Defizite in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu verzeichnen – die von Ländern und Städten ausgeglichen würden, so Dr. Christian Friese. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin bezieht sich auf die hohen Subventionen für Vivantes, Deutschlands größten kommunalen Klinikkonzern: „Für eine gute medizinische und pflegerische Versorgung der Berlinerinnen und Berliner ist es entscheidend, dass alle Krankenhäuser vom Land Berlin finanziell gleichbehandelt werden, unabhängig von der Trägerschaft. Berlin als wachsende Stadt braucht die Vielfalt an verschiedenen Trägern. Nur so lässt sich eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung langfristig sicherstellen.“

Das Bündnis „Ein gesundes Berlin - nicht ohne uns!" aus 29 Berliner Kliniken hatte unter Federführung des DRK im August 2023 vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen das Land eingereicht. Durch die Subventionierung des kommunalen Vivantes-Konzerns sahen die frei-gemeinnützigen und privaten Kliniken den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Von 2019 bis 2022 sollen mehr als eine halbe Milliarde Euro an Vivantes gezahlt worden sein.

Ansgar Veer, stellv. Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland e. V. und Hauptgeschäftsführer der Bonifatius Hospitalgesellschaft: „Wir erwarten, dass Bund und Länder die Ursachen der wirtschaftlichen Not der Kliniken abstellen. Unsere Forderung ist daher, dass alle Träger in der Krankenhausfinanzierung gleichgestellt werden. Das erfordert eine auskömmliche Finanzierung aller Häuser, die für die Versorgung notwendig sind.“

Das Gutachten steht hier zum Download bereit.