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50 Mrd. € für die Kliniken


Foto: krü

„Mehr Geld für die Kliniken und eine bessere Übersicht über die Qualität der Häuser“ verspricht der Bundesgesundheitsminister, nachdem der Vermittlungsausschuss den Weg frei gemacht hat für das Krankenhaustransparenzgesetz. In seiner Sitzung am 21. Februar 2024 einigte sich der Vermittlungsausschuss auf die Empfehlung, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz ohne Änderungen zu bestätigen.

Den Ausschlag gaben die Stimme Thüringens - der Freistaat hatte im November für die Überweisung gestimmt – und Brandenburgs, das hat sich enthalten hat. Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen Bodo Ramelow (Die Linke) wurde die Finanzministerin, Heike Taubert (SPD) Stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuss hat, vertreten. Taubert stimmte dafür, anders als Ramelow im November im Bundesrat.

Die Kliniken sollen ab dem kommenden Jahr 50 Mrd. € über zehn Jahre aus einem Transformationsfonds bekommen, zur Hälfte vom Bund und von den Ländern finanziert. Der Anteil des Bundes soll aus dem Gesundheitsfonds der GKV kommen. Vom 1. Mai 2024 an soll ein Transparenzverzeichnis zur Information der Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern zur Verfügung stehen.

„Es gibt mehr Geld für die Kliniken und eine bessere Übersicht über die Qualität der Häuser. Damit kann eine Insolvenzwelle abgewendet werden, so der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Der Beschluss sei das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, so nach der Tagung des Vermittlungsausschusses am 21. Februar.

Offenbar war die Sitzung eher eine harte Machtprobe zwischen der Bundestagsopposition, den Unionsregierten Ländern sowie der Bundesregierung und den Ländern mit SPD-Regierungsmehrheit.

Der Streit um das Wachstumschancengesetz zwischen Regierung und Opposition hat sich wohl auch auf die ohnehin schon schlechte Stimmungslage zum Verfahren beim Krankenhaustransparenzgesetz niedergeschlagen.

PD. Dr. Michael A. Weber, Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK), brachte das Prozedere auf den Punkt: „Transparent war der gesamte Entscheidungsprozess nicht, sondern politischer Klüngel vom Feinsten.“

„Ganz offensichtlich haben vor allem die SPD-Länder die Brisanz der Lage ihrer eigenen Krankenhauslandschaft noch immer nicht begriffen“, so der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß: „Mit ihrer Zustimmung im Vermittlungsausschuss, ohne dass damit ein kurzfristig wirksamer Inflationsausgleich verbunden ist, tragen sie nun in ganz besonderer Weise Verantwortung für das Kliniksterben in Deutschland.“

„Angesichts der wirtschaftlichen Notlage der Krankenhäuser hat die Mehrheit im Vermittlungsausschuss die Chance verpasst, der Insolvenzwelle in der Krankenhauslandschaft wirksam entgegenzutreten. Die bloße Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, dass die Landesbasisfallwerte für das laufende Jahr erhöht werden sollen, um die Erlöse der Kliniken an die inflationsbedingt gestiegenen Kosten anzupassen, ist eine wertlose Beruhigungspille für die Krankenhäuser.“

Nach wie vor müssten die Kliniken jeden Monat 500 Mio. € zuschießen, um die Patientenversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Die vage Ankündigung von Karl Lauterbach, die Landesbasisfallwerte zu erhöhen, um die Tariflohnsteigerungen besser abzubilden, sei bei genauer Betrachtung praktisch wertlos. Eine solche Anpassung würde lediglich weniger als 0,2 % oder auf das Gesamtjahr gerechnet 125 Mio. € bedeuten. Der aktuelle monatliche Fehlbetrag würde damit von heute 500 Mio. € auf 490 Mio. € reduziert. „Damit kann kein einziges Insolvenzverfahren gestoppt werden. Geschäftsführungen, Banken und Insolvenzverwalter brauchen deshalb belastbare Fakten, um die Krankenhäuser wieder in sicheres Fahrwasser zu führen, so Gaß weiter. „In welchem Umfang steigen die Landesbasisfallwerte und Psychiatriebudgets? Wann kommt diese Anpassung? Wie geht es in den kommenden Jahren weiter? Auf diese drängenden Fragen gibt es weiterhin keine Antworten.“

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD), der sich vor der Ausschusssitzung noch kritisch zum Transparenzgesetz und insbesondere zur Verknüpfung mit der Krankenhausreform geäußert hatte (siehe Seite 191), begrüßt nachdrücklich die zwischen Bund und Ländern verabredeten Maßnahmen. Niedersachsen rechnet in 2024 mit 1 Mrd. € zusätzlich für die Krankenhäuser, hatte Philippi schon wenige Stunden nach dem Vermittlungsausschuss-Votum ausgerechnet.

„Die Hoffnung, dass der Vermittlungsausschuss schnell, verlässlich und dauerhaft mehr Geld für die tägliche Arbeit der Kliniken bereitstellt, wurde bitter enttäuscht“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Heiner Scheffold: „Mit diesem Gesetz stehen die Krankenhäuser vor einem finanziellen Scherbenhaufen und daraus werden Insolvenzen folgen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird sich zwangsläufig verschlechtern. Die Verantwortung für dieses Desaster trägt eindeutig der Bundesgesundheitsminister“, erklärt Scheffold.

„Im Vermittlungsausschuss hat Machtpolitik über Sachpolitik gesiegt“, erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland (kkvd).

Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW): weist auf bereits bestehende Informationsmöglichkeiten für die Patienten: „Portale wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis spiegeln als Wegweiser bereits die Erfahrungen der einzelnen Kliniken wider und bieten Orientierung. Wenn der Bundesgesundheitsminister jetzt noch mehr Transparenz verspricht, zündet er zuallererst einen neuen Bürokratie-Turbo für die Krankenhäuser.“

Die Universitätskliniken begrüßen das Ergebnis im Vermittlungsausschuss: „Mit der Bestätigung des Transparenzgesetzes ist neuer Schwung in die Umsetzung der Krankenhausreform gekommen“, so Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD.

Der Bundesverband deutscher Privatkliniken (BDPK) hatte bereits vor den Beratungen zum Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss vorgeschlagen, bereits existierenden Portale und Transparenz-Initiativen zusammenzufassen und auf einer Plattform darzustellen. Damit könnten die von den Bundesländern zu Recht kritisierten Eingriffe in ihre Hoheit bei der Krankenhausplanung verhindert werden. Um den ins Stocken geratenen Reformprozess wieder voranzubringen, hat der BDPK ein umfassendes „Impulspapier“ erarbeitet und den Politikern in Bund und Ländern zur Verfügung gestellt (www.bdpk.de).

Im nächsten Schritt kann der Bundesrat entscheiden, ob er dennoch Einspruch einlegt oder dem Einigungsvorschlag folgt. Lauterbach ist wohl zurecht zuversichtlich: „Ich bin überzeugt, dass die Länderkammer dem Votum folgen wird“, sagte der nach dem Entscheid des Vermittlungsausschusses.

Katrin Rüter