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Politik

Sparmaßnahmen verschärfen Probleme der Kliniken


Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Foto: krü

Kabinett beschließt Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Mit dem Kabinettsbeschluss zum GKV-Stabilisierungsgesetz vom 29. April tritt das Gesetzgebungsverfahren in die parlamentarische Phase ein.

Der Ärger Leistungserbringer und der massive Diskussionsbedarf zum Gesetzentwurf hatte sich schon vor der extrem kurzfristig einberufenen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gezeigt, an der die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht teilgenommen hatten. Beide Verbände lehnten Sparvorschläge und den aktuellen Entwurf ab und nannten das Vorgehen der Ministerin im parlamentarischen Verfahren nicht zuletzt wegen der extrem kurzen Frist von der Übergabe des Entwurfs bis zur Anhörung sei respektlos und unseriös. 

Diese erbitterte Debatte um den nur leicht angepassten Entwurf wird sich nun in den Lesungen des Deutschen Bundestages sowie in den Beratungen und Anhörungen des Gesundheitsausschusses fortsetzen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen werden.

Als Reaktion auf die massiven Forderungen nach einer Finanzierung der Beiträge der Grundsicherungsempfänger kürzt die Bundesregierung den Steuerzuschuss zur GKV. Zugleich sollen durch eine teil- und stufenweise Übernahme der Beiträge für Grundsicherungsempfänger sowie zusätzliche Haushaltsstabilisierungen Einsparungen erzielt werden. 

Zwar wird das Gesamtsparvolumen für 2027 von 20 auf 16,3 Mrd. € und bis 2030 von 42 auf 38 Mrd. € reduziert. Für die Krankenhäuser hat sich gegenüber dem Referentenentwurf wenig geändert. Sie sollen einen Großteil der Einsparungen tragen, im kommenden Jahr in Höhe von rund 5,1 Mrd. €.

Gleichzeitig der Rechnungszuschlag ersatzlos aus, den diese Bundesregierung wegen der finanziellen Notlage der Kliniken selbst aufgelegt hatte. Damit verlieren die Kliniken im nächsten Jahr real über 9 Mrd. € - rund 8 % des Gesamtumsatzes.

„Bundesregierung treibt die gesamte Branche in die Pleite“

Der Kabinettsentwurf GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes stößt bei DKG auf scharfe Kritik. Dazu der DKG- Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß: „In seiner jetzigen Form entzieht das Kürzungsgesetz den Kliniken die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Für die gleiche Leistung soll den Krankenhäusern zukünftig weniger Geld zur Verfügung stehen. Diese Rechnung wird auf dem Rücken von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern ausgetragen.“

Krankenhäuser können Personal nur bezahlen, wenn sie die dafür notwendigen Mittel erwirtschaften. Wer ihnen diese Mittel entzieht, muss gleichzeitig die Frage beantworten, wie die Krankenhausträger bei aktuell schon vorhandenen Verlusten auf diese zusätzlichen Kürzungen reagieren sollen. Die Politik kann nicht gleichzeitig immer neue Personalvorgaben machen und zusätzliche Einstellungen verlangen. Ein solches Vorgehen führt zwangsläufig in wirtschaftliche Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. „Die Bundesregierung treibt die gesamte Branche in die Pleite“, so Gaß.

„Selbst die vorgesehene Berücksichtigung von 50 % der Tarifsteigerungen bedeutet, dass die Krankenhäuser weiterhin auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleiben, was tarifgebundene Kliniken zum Personalabbau zwingen wird“, erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland.

„Für die gleiche Leistung soll den Krankenhäusern zukünftig weniger Geld zur Verfügung stehen. Diese Rechnung wird auf dem Rücken von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern ausgetragen“ so Gaß weiter. Krankenhäuser könnten Personal nur bezahlen, wenn sie die dafür notwendigen Mittel erwirtschaften. „Die Politik kann nicht gleichzeitig immer neue Personalvorgaben machen und zusätzliche Einstellungen verlangen. Ein solches Vorgehen führt zwangsläufig in wirtschaftliche Schieflagen bis hin zu Insolvenzen.“

„Dieses Gesetz hat kein Zielbild für die großen Herausforderungen des Gesundheitswesens. Es geht einmal mehr zulasten der Leistungserbringer, insbesondere der Universitätsklinika, die ohnehin unter der strukturell für sie unzureichenden Finanzierung leiden“, betont Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Statt verlässlicher Rahmenbedingungen erfolgten erneut kurzfristige Eingriffe, die bestehende Defizite verschärfen und die Leistungsfähigkeit weiter unter Druck setzen werden.

Die Universitätsklinika weisen insgesamt bereits heute ein Defizit von mehr als 800 Mio. Euro auf. Die nun vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen würden die Situation der Universitätsklinika drastisch verschärfen und das Defizit verdoppeln, so Scholz.

Hcb-Analyse bestätigt Befürchtungen der Krankenhäuser 

Die Autoren des jährlich erscheinenden unabhängigen „Krankenhaus Rating Report“ haben analysiert, wie sich das geplante Gesetz auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser auswirkt. Demnach verschlechtert sich die Lage bereits im Jahr 2027 deutlich und entwickelt sich auch in den Folgejahren dramatisch. Im Jahr 2030 werden den Wissenschaftlern der hcb GmbH zufolge nur noch 19 % der Kliniken schwarze Zahlen schreiben, die gesamte Branche gerät mit bisher noch nie dagewesenen Verlusten von durchschnittlich minus 6 % in eine massive Schieflage. 49 % der Standorte werden insolvenzgefährdet sein. 

Unverständlich sei zudem, so der DKG-Chef weiter, dass die Bundesregierung – insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit – den umfassenden Vorschlagskatalog der Krankenhäuser zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einmal ansatzweise aufgegriffen habe: „Die Kliniken sind bereit, ihren Beitrag zur Stabilisierung der GKV zu leisten, wie sie es auch in der Vergangenheit getan haben. Voraussetzung ist jedoch, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, effizienter zu wirtschaften. Sinkende Erlöse müssen mit entsprechenden Spielräumen zur Kostensenkung einhergehen.“

Die Kliniken waren und sind nicht die Kostentreiber im System, sondern haben nachweislich sogar unterdurchschnittliche Ausgabenzuwächse in den GKV-Bilanzen verursacht – auch dies bestätigen die Analysen des hbc-Projektteams von Prof. Dr. Boris Augurzky

Zwar stellen die Ausgaben für Krankenhäuser einen großen Anteil an den GKV-Gesamtausgaben dar, doch umfasst dieser Block auch Leistungen wie zum Beispiel Arzneimittel bei stationären Aufenthalten. Tatsächlich sind die stationären Kosten in den deutschen Krankenhäusern nicht nur langsamer gestiegen als die Gesamtausgaben der GKV, sie sind auch im internationalen Vergleich günstig. Die stationären Fallkosten liegen deutlich unter dem Niveau vergleichbarer europäischer Länder.

Die DKG fordert Ministerin Warken und die Regierungsfraktionen auf, mit den Krankenhäusern über tragfähige Einsparbeiträge der Krankenhäuser unter dem von der Gesundheitsministerin proklamierten Leitsatz einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik zu sprechen: „Wir haben dazu Vorschläge entwickelt, die wir einbringen können. Niemand kann wirklich verantworten, dass praktisch die gesamte Krankenhauslandschaft durch planlose und völlig überzogene Kürzungen an die Wand gefahren wird“, So Gerald Gaß.

Die wesentlichen Regelungen des Kabinettentwurfs im Detail

Der größte Teil der vorgesehenen Entlastung für die GKV in 2027 soll mit 11,2 Mrd. € aus Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Arzneimittelherstellern kommen. 5,1 Mrd. € soll bei den Kliniken eingespart werden. Die Versicherten sollen 2,5 Mrd. € (15 %) beisteuern. Der Bund würde 2027 nichts zur Entlastung der GKV-Finanzen beitragen. 

Jährliche Vergütungsanstiege in sämtlichen Leistungsbereichen sowie im Verwaltungsbereich werden zukünftig auf die tatsächlichen Kostensteigerungen im jeweiligen Bereich (der Orientierungswert im Krankenhausbereich) oder auf die Grundlohnrate begrenzt. Maßgeblich ist jeweils der niedrigere Wert. 

In den Jahren 2027 bis 2029 gilt ein Abschlag von einem Prozentpunkt. Dieser Abschlag sei notwendig, da die Grundlohnrate bis 2029 voraussichtlich noch deutlich höher als im langfristigen Schnitt (rund 4 %) und wesentlich oberhalb der Entwicklung der Einnahmen der Krankenkassen (Zuweisungen wachsen bis 2029 um durchschnittlich 2,5 %) liegen wird. 

  • Versorgung im Krankenhaus

Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Die bisher geltende Regelung, dass hierbei stets der höhere Wert zu berücksichtigen ist, wird zurückgenommen. Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich, die über die maßgebliche Obergrenze Vorgesehen ist im Kabinettsentwurf eine Berücksichtigung von 50 % der Tarifsteigerungen. 

Auch beim individuell verhandelten Pflegebudget der Krankenhäuser gilt: Steigerungen sind zukünftig grundsätzlich nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich, also der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate (in den Jahren 2027-2029 abzüglich eines Prozentpunktes). Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von bestimmten Personalvorgaben benötigt wird, soll weiterhin voll refinanziert werden; auch die hälftige Berücksichtigung der Tarifsteigerungen kann sich insoweit erhöhend auswirken. 

Ab 2027 soll der G-BA jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren regeln.

  • Vertragsärztliche Versorgung

Über alle vertragsärztliche Arztgruppen und ambulante Versorgungsformen hinweg wird der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gefestigt, indem die Vergütungszuwächse den Anstieg der Grundlohnrate nicht übersteigen dürfen. 

Extrabudgetären Vergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, werden künftig innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet. 

Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung zur Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird gestrichen. 

Eine nicht-risikobasierte Früherkennungsuntersuchung für Hautkrebs wird künftig nicht mehr vergütet. Der G-BA wird beauftragt, die Vorgaben für ein Hautkrebsscreening inhaltlich zu überprüfen und eine Umstellung auf ein risikobasiertes Screening berücksichtigen. Bis Ende 2027 soll ein Änderungsbeschluss gefasst werden. 

  • Arzneimittel

Der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit 7 % wird um eine dynamische Komponente ergänzt, die sich am Verhältnis der Arzneimittelausgaben zur Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen (BPE) orientiert. Für jedes Jahr wird ein Ausgaben-„Soll“ anhand der BPE Entwicklung definiert und der Differenzbetrag zu den „Ist“-Ausgaben wird ab dem zweiten Halbjahr des Folgejahres durch Anpassung der Abschlagshöhe ausgeglichen. Das betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel.

In Therapiegebieten, in denen es mehrere vergleichbare patentgeschützte Arzneimittel gibt, wird den Krankenkassen ermöglicht, patentierte Arzneimittel zur bevorzugten Verordnung, als Grundlage für den Abschluss von Rabattverträgen, zu bestimmen. 

Der Apothekenabschlag wird von derzeit 1,77 € auf 2,07 € erhöht. 

  • Versicherte

Beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern erhalten. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben: 

•          Kinder und Eltern mit Kindern unter sieben Jahren 

•          Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten

•          pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner) 

•          Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung 

Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben in Höhe von 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners. 

Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 € angehoben werden.

Auch die Einführung Teil-AU und Teilkrankengeld ist vorgesehen, und zwar in drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit: 25 %, 50 %, 75 % bezogen auf Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Der G-BA soll Einzelheiten zu Anforderungen an die Feststellung einer Teilarbeitsfähigkeit festlegen.

Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um 10 % reduziert. Zuzahlungsbeträge sollen um 50 % erhöht werden. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben unverändert erhalten. 

Verwaltungskosten der Krankenkassen

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen werden dauerhaft gedeckelt durch Anbindung an die Grundlohnsumme. Die Werbeausgaben der Krankenkassen werden halbiert. Die Vergütungen für außertariflich beschäftigte Führungskräfte (Vorstände und mittlere Führungsebene) bei den Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen werden begrenzt.

Bundesmittel

Einstieg in die Finanzierung der Grundsicherungsempfänger: Der Bund soll sich künftig stärker an den Kosten der gesundheitlichen Versorgung der Grundsicherungsempfänger beteiligen: Der maßgebliche Faktor zur Errechnung des entsprechenden Pauschalbetrages wird in jährlichen Schritten erhöht. 

Allerdings soll der Bundeszuschuss für die GKV für die Jahre 2027 bis 2030 um je 2 Mrd. € reduziert werden. 

Im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens soll ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden.

Katrin Rüter