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Politik

Niedersachsen: Notruf aus den Kliniken


Foto: shutterstock

Die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag hat in seiner 59. Sitzung vom 31. Januar einen Entschließungsantrag „Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung“ (Drucksache 19/6277) eingebracht.

Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die Krankenhäuser durch eine Sonderzahlung finanziell zu unterstützen, solange die kostenreibende Inflationslücke der Jahre 2022 und 2023 nicht durch ein Bundesgesetz geschlossen wird. Zur Überbrückung der erwarteten Bundesmittel soll eine Gesamtsumme von 300 Mio. € bereitgestellt werden. Dafür soll die Landesregierung in Abstimmung mit den betroffenen Verbänden, Trägern und kommunalen Spitzenverbänden kurzfristig einen Verteilungsvorschlag erarbeiten, der eine schnelle und im Verfahren schlanke Hilfe für die Krankenhäuser sicherstellt.

Die angespannte finanzielle Situation zahlreicher Krankenhäuser in Niedersachsen mache eine geordnete Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) nahezu unmöglich, heißt es im Antrag zur Begründung. Jedes zweite Krankenhaus rechne in diesem Jahr mit einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Über die Hälfte der Einrichtungen sieht sich bis zum Inkrafttreten des KHVVG in ihrer Existenz bedroht. „Die Krankenhäuser stehen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen und benötigen dringend Unterstützung, um eine drohende Insolvenz abzuwenden“, mahnt die CDU in ihrem Antrag.

Mit Blick auf die Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft sind die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände (KSV) endlich ernst zu nehmen, wonach die hohen Defizite der Kliniken die kommunalen Haushalte ruinieren und die kommunale Leistungsfähigkeit erheblich einschränken. Ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung ist es für die Krankenhäuser nicht realisierbar, die steigenden Anforderungen an Personal und Qualität zu erfüllen und gleichzeitig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Dadurch droht einer Vielzahl dieser Einrichtungen die Insolvenz und ggf. die Betriebsaufgabe. Eine an regionalen und medizinischen Bedarfen ausgerichtete Krankenhausplanung wird dadurch ad absurdum geführt. Daher ist ein entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen dringend erforderlich. Hier ist der Bund gefordert, seiner Verantwortung endlich gerecht zu werden. Zur Überbrückung der dringend erforderlichen Leistungen des Bundes muss das Land jetzt in Vorleistung gehen, um eine wohnortnahe Versorgung und die Zukunft der Krankenhäuser in Niedersachsen zu sichern.

NKG: Das Land steht in der Verantwortung

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) begrüßt den Entschließungsantrag. Er sei angesichts der wirtschaftlich angespannten Lage der Krankenhäuser unterstützenswert: „Vielen Kliniken steht das Wasser bis zum Hals. Die Krankenhäuser benötigen dringend zusätzliche Liquidität und finanzielle Planungssicherheit, um weiterhin eine hochwertige Versorgung zu gewährleisten und den Umbau der Kliniklandschaft im Zuge der Reform zu bewältigen. Das Land Niedersachsen sollte daher seine Verantwortung annehmen und den Krankenhäusern konkret Hilfe leisten. Die Zeit dafür ist jetzt“, unterstreicht Rainer Rempe, Vorsitzender der NKG. Ein wesentliches Defizit der von Bund und Ländern beschlossenen Krankenhausreform sei, dass diese keine - unbestritten notwendige - Überbrückungsfinanzierung für die Kliniken vorsieht, bis die Reform 2027 finanziell wirksam wird.

Vor diesem Hintergrund hatte das Land Niedersachsen während der Verhandlungen mit dem Bund über die Krankenhausreform stets eine Überbrückungsfinanzierung gefordert. Letztlich hat Niedersachsen dem Bundesgesetz jedoch zugestimmt, obwohl dieses keine Übergangsfinanzierung beinhaltet. Nach Auffassung der NKG steht daher nun das Land in der Verantwortung, die Krankenhäuser in der Übergangsphase bis zum finanziellen Wirksamwerden der Reform zu unterstützen.

„Hervorzuheben ist, dass es sich bei der notwendigen Überbrückungsfinanzierung um einen Einmalbetrag handelt, der die bestehende Inflationslücke aus den Jahren 2022 und 2023 nur vorübergehend schließt. Es ist zwingend eine dauerhafte Anhebung der Krankenhausvergütungen durch Bundesrecht erforderlich. Hierfür sollte sich das Land Niedersachsen bei den anstehenden Verhandlungen zur Nachbesserung der Reform einsetzen“, ergänzt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Defizitausgleich jetzt – Debatte im Landtag zur Not der Kliniken

Im vergangenen Jahr hatte der niedersächsischer Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) eine Unterstützung der Kliniken im Bundesland in Höhe von 300 Mi. € angekündigt. Diese Summe würde etwa der Hälfte des von den Kommunen zu stemmenden Defizitausgleichs entsprechen. „Bislang blieb es jedoch bei Ankündigungen, während sich die finanzielle Notlage der Krankenhäuser weiter verschärft.“, heißt es im Antrag.

Eine Überbrückungsfinanzierung über ein lange diskutiertes Vorschaltgesetz und eine Auswirkungsanalyse sei der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schuldig geblieben. „Er hat Sie im Regen stehen lassen“, so Eike Holsten (CDU) in der ersten Beratung im Landtag. Die 300 Mio.  € seien notwendig, um die wohnortnahe Versorgung in Niedersachsen aufrecht zu erhalten. „Eine Einmalzahlung von 300 Mio. € mit der Gießkanne wäre nicht nachhaltig“, entgegnete Claudia Schüßler (SPD). Nach vielen Jahren „Reformstau“ unter Bundesministern von CDU/CSU und FDP wäre sollten besser grundlegende strukturelle Veränderungen durch das KHVVG unterstützt und zügig vorangebracht und gemeinsam an einer schnellen Umsetzung gearbeitet werden. Die Forderung nach 300 Mio. € für die Krankenhäuser sei unseriös, meint auch Dr. Tanja Meyer (B 90/ die Grünen): „Die gibt es nicht in diesem Haushalt.“

Viele Einrichtungen und deren Träger stehen vor existenziellen Problemen. Zahlreiche niedersächsische Kommunen sind mit der finanziellen Belastung, die sie zur Insolvenzvermeidung ihrer Kliniken leisten, zunehmend überfordert. Gleiches gilt für freigemeinnützige und private Träger.

Ohne Überbrückungsfinanzierung drohe jedem zweiten Krankenhaus in Niedersachsen das Aus, bevor die Reform 2027 greife, entgegnete Holsten. Das Argument fehlender Mittel im aktuellen Haushalt lässt er nicht gelten: „Wozu dienen denn die 2 Mrd. € Rücklagen und die 1 Mrd. €, die wir aus dem Jahresabschluss 20204 erwarten dürfen?“.

Das Gesamtvolumen des niedersächsischen Haushalts, Haushalts 2025 beträgt rund 44,4 Mrd. €. Die allgemeine Rücklage von rund 2,5 Mrd. € will die Landesregierung hat die Landesregierung zum Ausgleich für geplante Maßnahmen in allen Bereichen – von verbessertem Hochwasserschutz bis zur zusätzlichen Ausrüstung für die Landespolizei und Straßenbau bis Ende 2028 vorgesehen. Zudem wird sie den Verschuldungsspielraum vollständig ausschöpfen, den die Schuldenbremse im Rahmen der Konjunkturbereinigung bietet.

Der Entschließungsantrag wurde federführend in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Dort wurden zunächst Verfahrensfragen beraten. krü