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Politik

Kritis-Dachgesetz


Foto: shutterstock

Wichtiges Signal für die Krankenhäuser

Der Bundestag hat Ende Januar das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen, das die Resilienz der kritischen Infrastruktur erhöhen soll. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Schritt als „wichtiges Signal in einer schwierigen Zeit“, fordert aber schnelle Konkretisierungen.

Mit dem Gesetz werden neue Vorgaben für die Betreiber von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur eingeführt. Dazu gehören Kliniken ebenso wie beispielsweise Betriebe der Energie- und Wasserversorgung, Transport, Gesundheit, Finanzwesen sowie IT und Telekommunikation.

Mit den verabschiedeten Vorgaben werden die Rahmenbedingungen für die Erhöhung der Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland formuliert. Das neue Gesetz formuliert erstmals sektorenübergreifende Ziele für die Betreiber wie die Verhinderung von Störungen und Ausfällen, die Begrenzung von deren Folgen und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach einem Vorfall. 

Betreiber werden verpflichtet, die Risiken für die physische Resilienz ihrer Anlagen zu bewerten und Maßnahmen für deren Schutz vorzusehen. Auch ein Meldewesen wird eingeführt, um frühzeitig auf eventuelle Bedrohungen reagieren zu können.

Dabei sollen Betreiber grundsätzlich alle Risiken einbeziehen, von Unwetter über menschliches Versagen bis zu Sabotage oder Terrorismus. Konkrete Regelungen werden noch nicht vorgegeben. Die Kritis-Einrichtungen werden jedoch dazu verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Das Dachgesetz stellt aber die Weichen für einen umfangreichen Prozess, in dem für die jeweiligen Sektoren und Anlagen Konkretisierungen entworfen werden.

Künftig müssen Betreiber aber sicherheitsrelevante Vorfälle über ein gemeinsames Online-Portal des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. 

„Wichtig ist nun, schnellstmöglich die als Rechtsverordnung angekündigten Konkretisierungen der Anforderungen an Resilienzmaßnahmen auf den Weg zu bringen“, betonte die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer. Die DKG habe bereits vor der Verabschiedung begonnen, einen branchenspezifischen Resilienzstandard, wie er im KRITIS-Dachgesetz vorgesehen ist, zu erarbeiten. Es brauche dazu jedoch Klarheit über die konkreten Anforderungen des Gesetzgebers, die als Rechtsverordnung dringend erwartet würden.

Auch müsse schnell Klarheit und Rechtssicherheit zu Umfang und Finanzierung der notwendigen Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der Krankenhäuser geschaffen werden. „Vor allem bauliche Maßnahmen benötigen Zeit, die angesichts der geopolitischen Entwicklungen immer knapper wird“, so Neumeyer weiter. Auch das angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) werde dringend erwartet, um weitere notwendige Voraussetzungen für Resilienz im Gesundheitswesen zu schaffen, betonte die stellvertretende DKG-Vorstandvorsitzende. krü