Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziel, während andere uns helfen diese Website und ihre Erfahrung zu verbessern.

Politik

Krankenhausplanung in Baden-Württemberg


Foto: pixabay

Mit der neuen Krankenhausplanung in Baden-Württemberg soll die stationäre Versorgung im Land - in Übereinstimmung mit dem am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen KHVVG - effizienter werden.  Ein Gutachten, das von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH für das Ministerium erstellt wurde, empfiehlt dabei unter anderem den Abbau tausender Krankenhausbetten.

Die Quote der ausgelasteten Betten in baden-württembergischen Kliniken soll von 70 % auf 85 % gehoben werden. Dafür könnten laut Gutachten 1 900 bis maximal bis zu 8 800 stationäre Betten reduziert werden – je nachdem, wie weit es gelingt, die Ambulantisierung umzusetzen.

Insgesamt gibt es dem Gutachten zufolge eine sehr gute stationäre, medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. „Baden-Württemberg hat eine der effizientesten Krankenhauslandschaften Deutschlands. Das haben uns die Gutachter bestätigt. Darauf können wir sehr stolz sein“, betonte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Bündnis 90/ die Grünen). Das zeigten nicht zuletzt die Strukturkennzahlen Baden-Württembergs im Bundesvergleich sowie die allgemein gute Erreichbarkeit für die Bevölkerung.

-------------------------------------------------------------------

Zahlen, Daten, Fakten

  • Derzeitige Anzahl von Krankenhausstandorten in BW: 232 Standorte
  • Krankenhausbetten in BW/100 000 Einwohner (2022): 478 Betten
  • Krankenhausbetten im Bund/100 000 Einwohner (2022): 573 Betten
  • Krankenhaus-Fälle in BW/1 000 Einwohner (2022): 166 Fälle
  • Krankenhaus-Fälle im Bund/1 000 Einwohner (2022): 201 Fälle

---------------------------------------------------------------------

Gutachten: neun Handlungsempfehlungen zur Krankenhausplanung

 Dennoch betrug auch in Baden-Württemberg die Bettenauslastung im Jahr 2022 nur 70 % (Bundesdurchschnitt: 69 %). Die Gutachter geben Baden-Württemberg für die zukünftige Krankenhausplanung im Lichte vielfältiger Herausforderungen wie demografischer Wandel und Fachkräftemangel neun Handlungsempfehlungen an die Hand:

  • Empfehlung 1: Kleinteiligere Krankenhausplanung mittels Leistungsgruppen zur effizienten Bedarfsplanung und Zuweisung von Leistungsgruppen
  • Empfehlung 2: Konzentration von Leistungen unter aktiver Steuerung des Ministeriums
  • Empfehlung 3: Länderübergreifende Analysen und Abstimmung für eine zukünftige gemeinsame Planung
  • Empfehlung 4: Erreichbarkeitsorientierte Krankenhausplanung
  • Empfehlung 5: Versorgungsrelevante Krankenhäuser stärken durch gezielteren Einsatz von Investitionsmitteln
  • Empfehlung 6: Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung und Nutzung neuer Technologien
  • Empfehlung 7: Datengrundlagen und Softwareunterstützung für die neue Krankenhausplanung
  • Empfehlung 8: Begleitung des Abbaus von überschüssigen Bettenkapazitäten
  • Empfehlung 9: Vorbereitung auf Krisensituationen und koordinierende Funktion ausgewählter Kliniken

Die Erkenntnisse des Gutachtens und die Empfehlungen der Gutachter für die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen waren zentrales Thema der Regionalgespräche in den sechs geplanten Versorgungsregionen Baden-Württembergs (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Ulm) sein. Diese Gespräche mit den jeweiligen örtlichen Landrätinnen und Landräten, Oberbürgermeistern und Krankenhausgeschäftsführungen wurden bereits im Januar geführt.

Darüber hinaus werden die Erkenntnisse und Empfehlungen des Gutachtens in den neuen Landeskrankenhausplan einfließen, der derzeit vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in enger Abstimmung mit dem Landeskrankenhausausschuss erarbeitet wird.

Planung nach Leistungsgruppen

In Baden-Württemberg soll die Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen künftig auf drei regionalen Ebenen erfolgen: Auf Landesebene für hochkomplexe Behandlungen wie beispielsweise Transplantationen und Kinderonkologie, in den sechs Planungsregionen wird die Mehrzahl der Leistungsgruppen vergeben, in den Landkreisen sind die Allgemeine Chirurgie, Allgemeine Innere sowie Gynäkologie und Geburtshilfe zuzuordnen.

Bei der Zuordnung der Leistungsgruppen in 2025 wird jeder Krankenhausstandort einzeln betrachtet. Basis der neuen Krankenhausplanung sind 65 Leistungsgruppen aus dem KHVVG. Diese sind definiert durch die personelle und sachliche Ausstattung, Struktur- und Prozessvorgaben, die Verknüpfung mit anderen Leistungsgruppen und noch per Rechtsverordnung festzulegenden Planfallzahlen.

QuMiK-Verbund bezieht Stellung

„Die Vorgaben des KHVVG sind hier extrem starr“, so Dr. Matthias Geiser. Das Land habe kaum eigenen Planungsspielraum, kritisierte Geschäftsführer des Schwarzwald-Baar Klinikum, Villingen-Schwenningen GmbH im Rahmen einer Pressekonferenz des QuMiK-Verbundes am 10. Februar 2025, wo er die Krankenhausplanung nach KHVVG vorstellte. Das System der Leistungsgruppen führe zur Zentralisierung. Die politisch gewollte Entwicklung geht zu Lasten kleinerer Krankenhäuser, so Geiser. Die Ausgestaltung der Sektorübergreifenden Versorgung durch den Gesetzgeber sei mutlos, kritisierte der Klinikchef. Es gäbe nach wie vor keine Öffnung der Sektorengrenzen.

Der QuMiK-Verbund (Qualität und Management im Krankenhaus) ist eine Partnerschaft von Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft in Baden-Württemberg. QuMiK repräsentiert 15 Klinik-Gesellschaften in Baden-Württemberg sowie 45 Standorte der Grund-Regel- und Zentralversorgung mit insgesamt 15 000 Betten. Ziel ist eine ständige Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit durch Kooperation und Vernetzung seiner Mitglieder.

Das vorgestellte Planungsgutachten für Baden-Württemberg sei strukturkonservativ, so Geiser weiter: Die Krankenhausträger seien konzeptionell bereits weiter als die Politik. Abzubauende Betten seien jetzt schon nicht mehr belegt, Krankenhäuser dürfen und wollen nicht mehr „alles“ machen. Das Land müsse hier eine Moderationsfunktion einnehmen. Unklar sei, wer das im Gutachten hervorgehobene „Ambulantisierungspotenzial“ bzw. die entsprechenden Fälle übernehme.

Die größten Sorgen bereitet den Kliniken jedoch die Zeit bis zum Wirksamwerden der Reform: „Wenn die Krankenhäuser nicht finanziell gesichert werden, wird die Krankenhausplanung durch Insolvenzen, Fusionen, Verkäufe und Notmaßnahmen konterkariert“, prophezeit Geiser. Zudem seien die neuen Instrumente der Krankenhausfinanzierung, die geplante Vorhaltefinanzierung ab 2029, extrem bürokratisch und in ihrer Wirkung völlig unklar.

Zur Unterfinanzierung der Krankenhäuser berichtete Matthias Ziegler, Geschäftsführer der Klinikum Esslingen GmbH: „Die Kliniken haben 2024 mit Rekorddefiziten abgeschlossen und für 2025 ist bislang keine Besserung in Sicht.“ In der Krankenhausreform fehle eine Regelung zur Schließung der aktuellen Finanzierungslücke. Die Folge: Kommunen müssen für Defizite einstehen. „Es geht in vielen – auch bedarfsnotwendigen - Häusern um das wirtschaftliche Überleben“, so Ziegler weiter. Es drohten Schließungen von Krankenhäusern, die ausschließlich wirtschaftlich bedingt sind. Steigende Unzufriedenheit verschärfe zudem den Fachkräftemangel: „Ärzte und Pflegekräfte erleben sich als „Bittsteller“ für eine ausreichende Finanzierung ihrer Arbeit.“

Seine Forderung: „Die Krankenhäuser benötigen jetzt eine schnelle und ausreichende finanzielle Unterstützung. Sämtliche Leistungen, die für die medizinische Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, müssen auskömmlich vergütet werden.“  Ziegler unterstreicht die Forderung der Länder im Bundesrat nach einer kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung und dauerhaften Refinanzierung von inflations- und tarifbedingten Kostensteigerungen. Notwendig sei ein bundesweites Sonderförderprogramm in Höhe von 4 bis 5 Mrd. €.

 Katrin Rüter