Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Wir werden dafür kämpfen, dass die Forderungen der berücksichtigt werden, sonst funktioniert die Reform nicht. Ich bin sicher, dass diesmal die Länder hart bleiben.“ Foto:krü
Auch die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt kämpfen mit massiven Finanzproblemen. Was wird die Zukunft bringen? Eine Reform, eine Revolution, wie vom Bundesgesundheitsminister deklariert? Die Öffentliche Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) am September fand in einer Zeit heftiger Auseinandersetzungen auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsprozesses zum KHVVG statt.
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) nutzte ihre Rede zur Mitgliederversammlung der der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt für eine Kampfansage an ihren Kollegen aus der Bundesregierung, Karl Lauterbach (SPD) : „Wir werden dafür kämpfen, dass unsere Forderungen berücksichtigt werden, sonst funktioniert die Reform nicht. Ich bin sicher, dass diesmal die Länder hart bleiben.“ Die Länder haben über den Bundesrat eine Stellungnahme zu dem Reformgesetz mit Änderungsvorschlägen zum KHVVG abgegeben und erwarten vom Bund ein Entgegenkommen, so Grimm-Benne.
Bleiben die Länder standhaft in Ihren Forderungen? Es gebe keine Anzeichen, dass die Länder, die ihre Forderungen einstimmig beschlossen hatten, ihre 16:0-Linie verlassen. Die Ministerin versicherte, dass die Länder mit Blick auf die geforderten Änderungen zusammenstehen und bei mangelndem Entgegenkommen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Vermittlungsausschuss anrufen würden.
Am 18. Oktober will der Bundestag in 2. und 3. Lesung über das Gesetz beschließen und es dann an den Bundesrat übergeben. Auch, wenn der Bundesrat dem KHVVG nicht zustimmen muss, kann der Bundesrat, wenn es keine aus Sicht der Länder akzeptablen Kompromissangebote des Bundes gibt, in seiner Sitzung am 22. November dieses Gesetz ablehnen und in den Vermittlungsausschuss überweisen. Wird das Gesetz im Bundesrat mit 2/3-Mehrheit abgelehnt, kann der Bundesrat nicht mit einfacher Mehrheit vom Bundestag überstimmt werden. Das Gesetz wäre gescheitert.
Zum Zeitpunkt des KHSA-Treffens am 11. September lag noch keine Stellungnahme zu den Ländervorschlägen vor. Die Landesministerin: „An Versprechungen glaubten die Landesminister nicht mehr: Nach dem langen Prozess und den Erfahrungen in anderen Gesetzgebungsverfahren glauben wir nicht mehr an gesprochene Worte, sondern nur an das, was schriftlich fixiert ist.“
Grimm-Benne zeigte sich zuversichtlich im Hinblick auf die anstehende Entscheidung im Bundestag: „Ich habe große Hoffnung auf den 18. Oktober. Diejenigen Abgeordneten, die sich mit der Materie Krankenhausreform befassen, wissen genau, dass die Länderforderungen umgesetzt werden müssen, wenn die Reform gelingen soll.“
Sachsen-Anhalt drängt vor allem auf eindeutige Regelungen für Kooperationen und Ausnahmeregelungen für kleinere Häuser in ländlichen Regionen. Dort also, wo zum Beispiel vorgeschriebene Fachbereiche fehlen, Leistungen aber im Verbund angeboten werden könnten. „Wir brauchen Ausnahmen, um die flächendeckende Versorgung zu sichern. Das gilt vor allem für den Norden Sachsen-Anhalts“, so Grimm-Benne.
„Es braucht eine Strukturreform, das ist unumstritten“, betont KGSAN-Geschäftsführer Gösta Heelemann mit Blick auf ein Klinik-Überangebot vor allem in den westlichen Bundesländern. „Aber die Fallpauschalen sind nicht abgeschafft, und Vorhaltepauschalen sichern die Existenz der Kliniken langfristig nicht, weil sie weiterhin an Fallzahlen gekoppelt sind. „Aber ohne eine Perspektive auf auskömmliche Erlöse kommen die Häuser nie aus ihrem Dilemma.“
„Die gesamte Branche steckt tief in den roten Zahlen. Die Situation ist so ernst wie nie“, sagte Gerald Gaß, Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Halle. So hätten im vergangenen Jahr bundesweit 34 Häuser Insolvenz angemeldet. Die KGSAN beziffert das aktuelle Defizit auf über 310 Mio. €.
Der DKG-Vorstandsvorsitzende skizzierte die dramatische Lage der Kliniken. „Die Krankenhäuser haben mit massiven finanziellen Problemen zu kämpfen.“ Die gesamte Branche stecke tief in den roten Zahlen. Im vergangenen Jahr hätten 34 Krankenhäuser Insolvenz angemeldet. Die Misere einer ganzen Branche der Daseinsvorsorge interessiere die Bundespolitik aber weniger als die zurückgehenden Gewinne eines Autokonzerns, bemerkte Gaß in Anspielung auf aktuelle Meldungen.
„Der kalte Strukturwandel findet auch jenseits von Insolvenzen statt“, betont Gaß: „50 % der Häuser melden einen Abbau von Leistungen.“ Reinvestitionen fänden auch in den östlichen Bundesländern nicht statt. Modernisierung bleiben aus, modernere Strukturen können nicht etabliert werden.
„Es gibt strukturellen Reformbedarf, kein Zweifel“, sagt auch Prof. Wolfgang Schütte. Der KGSAN-Vorstandsvorsitzende rückt die dramatische Situation der Krankenhäuser im in den Mittelpunkt seiner Eröffnungsrede und kritisierte „das ständige Hin und Her“ um die Krankenhausreform.
Schon in 90er Jahren wurden in den neuen Bundesländern die Versorgungsstrukturen deutlich modernisiert und umfangreich verkleinert wurden von 72 auf 45 Plankrankenhäuser, so Schütte. Gegenüber einer Reform die zentralistisch als „Revolution“ durchgeführt werden soll, bleibt er skeptisch: Gehe alles schnell und unkontrolliert, könne es ungeplante, destruktive Nebeneffekte geben. Hier haben die Kliniken Sachsen-Anhalts ihr „Dejá-vu“. Die Schere der Auffassungen zwischen denen, die auf Bundesebene ein Gesetz erlassen und denen, die die stationäre Versorgung planen, geht sehr weit auseinander“, sagt Schütte.
Rechtssichere Planung schwierig
Was tun? Angesichts der Unsicherheit ist dies die schwierige Frage, mit der auch die Kliniken und Krankenhausplaner in Sachsen-Anhalt sich aktuell auseinandersetzen müssen. Soll man besser die Gesetzgeberische Vorgaben abwarten? Wir brauchen außerdem dringend eine fundierte Auswirkungsanalyse“, so Ministerin Grimm-Benne.
Alle Planungsbehörden warten auf den sogenannten Grouper des InEK, um die Auswirkungen der Strukturveränderungen analysieren zu können. Das Bundesgesundheitsministerium wird erst zum 31. März 25 erstmals eine Rechtsverordnung erlassen, die insbesondere die ab dem Januar 2027 geltenden Leistungsgruppen und die entsprechenden Kriterien zur Ausstattung enthält.
„Das bedeutet für unsere Landeskrankenhausplanung, dass derzeit vieles nur auf Grundlage von Annahmen und Spekulationen erfolgen kann. Das aktuelle Landeskrankenhausgesetz muss angepasst werden. Einiges muss auch ohne Reform angegangen werden“, so Grimm-Benne. Das betrifft etwa Möglichkeiten der Einzelfortschreibungen des Krankenhausplans, Instrumente bei Trägerwechsel und wie wir auf Insolvenzen reagieren können. Auch die Kliniken würden bereits ihre Leistungen neu sortieren, um sich besser aufzustellen.
„Zur Einführung einer gestuften Versorgung und zur Abstimmung mit einer Leistungsgruppenplanung braucht es Klarheit von Seiten der Bundesregierung, um rechtssicher auf die Bundesvorgabe abgestimmten Entwurf unseres Krankenhausgesetzes erstellen zu können“, so die Ministerin.
Es stehe außer Frage, dass bestimmte Leistungsgruppen besser in weniger Häusern als bisher angeboten werden. Es stehen Konzentrationen an. „Aber Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland. Daraus ergeben sich wesentliche Anforderungen, zu denen die Länderminister Änderungen vom Bund zum Gesetzentwurf erwarten. Wir müssen eine gute Basisversorgung auch im ländlichen Raum sichern“, so Grimm-Benne. Dies sei für Sachsen-Anhalt besonders wichtig: „Hier sind 95 % der Fläche ländlicher Raum. Dort leben 75 % der Bevölkerung. Das müssen wir bei der Krankenhausplanung berücksichtigen.“ Deshalb seien für Sachsen-Anhalt eindeutige Regelungen für Kooperationen und Ausnahmen für kleinere Häuser in ländlichen Regionen besonders wichtig: wo beispielsweise vorgeschriebene Fachbereiche fehlen, Leistungen aber im Verbund angeboten werden könnten.
Kooperationen seien in Sachsen-Anhalt bereits weit verbreitet. „Dies ist ein Instrument zur Erfüllung der Leistungsgruppe, und nicht etwa eine dauerhafte Ausnahme von der Qualität. In Sachsen-Anhalt erbringen Krankenhäuser in Kooperation ihre Leistungen in hoher Qualität, und das soll so bleiben.“
Katrin Rüter