Politik

Ablehnen, prüfen, zur Kenntnis nehmen


Das Versprechen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf dem Krankenhausgipfel, auf die Länder zuzugehen, wurden kaum erfüllt. Foto: DKG/Lopata

Bund bleibt hart: Länderforderungen weitgehend unerfüllt

Die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum KHVVG ist für die Länder und für die Krankenhäuser eine Enttäuschung. Der Bund geht bei der Krankenhausreform nur in wenigen Punkten auf die Forderungen der Länder ein.

Zu zentralen Punkten verspricht die Bundesregierung lediglich eine Prüfung, nimmt sie nur zur Kenntnis oder lehnt sie direkt ab. Forderungen zur Änderung des Transformationsfonds und vor allem zur dringenden wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser durch Ausgleich der Inflation seit 2022 weist das Ministerium zurück. Auch die Forderung nach einer Auswirkungsanalyse der geplanten Vorhaltefinanzierung wird nur „zur Kenntnis“ genommen. Weitere Vorschläge der Bundesländer werden in der Gegenäußerung abgelehnt. Die Bundesregierung hat die Stellungnahme in ihrer Kabinettsitzung am 18. September beschlossen.

So stimmt der Bund zu, Krankenhäuser, die Patienten mit besonderen Bedarfen betreuen, nach dem Selbstkostenprinzip und nicht über Fallpauschalen zu vergüten. Dies hatte Karl Lauterbach bereits im Rahmen des Krankenhausgipfels am 9. September zugesagt.

Die Bundesregierung ist auch bereit, weitere Übermittlungspflichten zum pflegerischen und ärztlichen Personal auf Wunsch der Länder zu regeln. Die Landesplanungsbehörden sollen diese jährlich zu übermittelnden Daten der Krankenhäuser für die Krankenhausplanung erhalten.

Zustimmung erhalten die Bundesländer auch in ihrer Forderung für mehr Entbürokratisierung. Gleichzeitig erklärt die Regierung, dass mit der Krankenhausreform bereits „deutliche Bürokratieentlastungen zu erwarten“ sei. Neue Ansätze für entsprechende Entlastung sind nicht in der Erklärung enthalten.

Kooperationen mit dem vertragsärztlichen Bereich sollen künftig auch bei strahlentherapeutischen Behandlungen möglich sein, stimmt die Bundesregierung weiter dem Vorschlag des Bundesrates zu.

Absage zu weitergehender Finanzierung

Ablehnend zeigt sich die Bundesregierung weiterhin bei der Frage der Zustimmungspflicht der Bundesländer. Diese hatten gefordert, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zustimmungspflichtig gestaltet werden müsste. Damit müssten die Bundesländer dem Gesetz im Bundesrat aktiv zustimmen.

Abgelehnt wird auch die Forderung des Bundesrates, 20 Mrd. € für den geplanten Transformationsfonds zur Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft aus Bundesmitteln zu finanzieren oder den Bundes­zuschuss an den Gesundheitsfonds zu erhöhen. Der Transformationsfonds soll laut KHVVG hälftig von Bund und Ländern getragen werden, wobei die Bundeshälfte aus Mitteln des Gesundheitsfonds, also mit Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll.

Im KHVVG sind laut Stellungnahme der Bundesregierung eine vollständige Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen sowie eine Anpassung des Landesbasisfallwertes mit dem vollen Orientierungswertes vorgesehen. Eine rückwirkende Erhöhung der Landesbasisfallwerte um vier Prozent für die Jahre 2022 und 2023 lehnt der Bund jedoch ab. Das hatten die Bundesländer und die DKG wegen der massiv gestiegenen Sach- und Energiekosten in diesen Jahren dringend gefordert.

Auch die Forderungen der Länder zu den Mindestvorhaltezahlen für die geplanten Leistungsgruppen werden nicht erfüllt. Die Länder hatten vorgeschlagen, die Unterschreitung der Mindestvorhaltezahlen von bis zu 10 % nicht zum Entzug der Leistungsgruppe führt.

Die Länder hatten zudem vorgeschlagen, dass der Medizinische Dienst einmalig alle Krankenhausstandorte überprüfen solle und Folgeprüfungen nur noch im Rahmen von Stichproben erfolgen sollen, um die Kliniken von Bürokratiepflichten zu entlasten. Auch dies lehnt die Bundesregierung ab. Die regelmäßige Prüfung sei notwendig, um die Qualität der Versorgung sicherstellen zu können. Allerdings könnte eine Änderung des Verfahrens im Rahmen der Evaluation der Reform perspektivisch geprüft werden.

Neben diesen Absagen wird etwa die Ermächtigung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen zur fachärztlichen Versorgung geprüft. Auch will die Bundesregierung die von den Ländern geforderten erweiterten Ausnahmen von den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen prüfen, etwa im Bereich der Grund- und Notfallversorgung (unter anderem Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Geriatrie, Geburtshilfe und Notfallmedizin).

Auch die Kriterien in den vorgesehenen Leistungsgruppen der Kinder- und Jugendchirurgie und Kinder- und Jugendmedizin sollen auf den Prüfstand. Die Länder wollen weniger Fachärzte als in dem Gesetzentwurf geplant als Bedingung für die Leistungserbringung durchsetzen. Die Regierung wird dem Papier zufolge weiter prüfen, ob Krankenhäuser, die künftig die Leistungsgruppe Stroke Unit erbringen wollen, auch die Gruppe Allgemeine Neurologie vorhalten müssen, oder ob sie dies auch über eine telemedizinische Kooperation mit einem anderen Klinikum erbringen dürfen.

DKG: „Das ist kein Kompromissvorschlag, sondern eine Provokation“

Kritik an der Gegenäußerung der Bundesregierung kommt von der DKG. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß erklärt: „Die Gegenäußerung der Bundesregierung ist nicht der Versuch, durch Kompromisse zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen, sondern eine Provokation gegenüber den Bundesländern.“

Gaß wirft der Bundesregierung „Hinhaltetaktik“ vor, die Länder würden bei ihren zentralen Forderungen mit Prüfaufträgen abgespeist. „Das Gesundheitsministerium hatte bereits zwei Monate Zeit, um zu prüfen, wie es mit solchen Vorschlägen umgehen will. Die vom Bundesgesundheitsminister selbst angekündigte Kompromissbereitschaft, um den Vermittlungsausschuss zu vermeiden, hat sich in Luft aufgelöst.“

Die Taktik von Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei offenbar: „Keine substanziellen Kompromisse bis zum Vorabend der Abstimmung im Bundesrat. Dann werden ein paar Bonbons über den Tisch geschoben, um einige Länderstimmen doch noch für sich zu gewinnen. Das absehbare Ergebnis einer solchen Politik wird zum Desaster für die Krankenhäuser, deren Beschäftigte und die Patientinnen und Patienten. Ein Gesetz, das nichts taugt und in der Praxis mehr Verwirrung als Planungssicherheit schafft.“ krü