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Interviews und Meinungen

„PPP-RL? Ein Stück aus dem Tollhaus!“


Dr. Maren Kentgens, Vorsitzende und Sprecherin der Geschäftsführung des Wahrendorff Klinikums, macht im Gespräch mit „das Krankenhaus“ deutlich, dass die PPP-RL den Anforderungen an eine moderne, leitliniengerechte psychiatrische und psychosomatische Behandlung in keiner Weise entsprechen kann. Foto: Martin Bargiel

Frau Dr. Kentgens, Sie tragen seit drei Monaten die übergeordnete Verantwortung für die psychiatrischen Kliniken und die Eingliederungshilfe bei Wahrendorff. Wie lautet Ihr Resümee nach dieser kurzen Zeit: Blicken Sie mit Zuversicht in die Zukunft der Psychiatrie – und die Ihres Hauses?

Die Psychiatrie ist insgesamt ein Fachgebiet mit Zukunft, der Bedarf in diesem Zukunftsfeld verändert sich seit Jahren – man kann sogar sagen: seit Jahrzehnten. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen durch sehr unterschiedliche Faktoren wie Fachkräftemangel, neue gesetzliche Anforderungen, die Digitalisierung sowie veränderte Kommunikations- und Informationsgewohnheiten.

Sprich: Die Psychiatrie – und Wahrendorff – müssen flexibel bleiben und sich auf Wandel und neue Entwicklungen einstellen und ich bin zuversichtlich, dass Wahrendorff u.a. durch seine Unternehmensgröße in der Lage hierzu ist.

Wie bewerten Sie die aktuelle Entwicklung der PPP-RL aus Sicht Ihrer Klinik?

Die PPP-RL basiert auf der Psych-PV, die im Jahr 1990 beschlossen und in 1991 in Kraft gesetzt wurde. Eine vollständige Umsetzung ist nie erfolgt, weil die damit verbundenen Kosten nicht tragbar waren. Im Jahr 2019 wurde die Psych-PV durch die PPP-RL ersetzt, wobei sich strukturell im Grunde wenig geändert hat. Nur die Einstufungen und Minutenwerte wurden leicht modifiziert. Diese geschichtliche Herleitung zeigt deutlich, dass die PPP-RL vollkommen veraltet ist und den Anforderungen an eine moderne, leitliniengerechte psychiatrische und psychosomatische Behandlung in keiner Weise entsprechen kann. Im Grundsatz ist festzustellen, dass der Verordnungsgeber durch minutengenaue Vorgaben des Personaleinsatzes je Berufsgruppe und Behandlungstag letztlich das Therapiekonzept und damit die Behandlungshoheit an sich gezogen hat. Trägt dieser damit auch die Verantwortung? Ist das ein Eingriff in die Behandlungs- und Berufsfreiheit der Ärzte?

Darüber hinaus gibt die PPP-RL je Berufsgruppe eine Mindestbesetzung in Abhängigkeit der Belegung einer Klinik vor. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Dieses vor dem Hintergrund des Mangels an Pflegekräften so zu verankern, stellt schlicht eine Rationierung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung dar und nötigt Kliniken, auf nicht „richtig“ besetzte Stellen mit einer Leistungsreduktion zu reagieren. Ein Paradebeispiel sind hier die Vorgaben für Pflegekräfte in Tageskliniken. Diese werden dort im Grunde kaum gebraucht, müssen aber der PPP-RL folgend vorgehalten werden. 

Die PPP-RL ist veraltet und geht an den Versorgungsbedarfen vorbei, dass sie gern in Rente geschickt werden kann.

Wie gut gelingt es Ihrer Klinik derzeit, die Anforderungen der PPP-RL einzuhalten?

Mit Blick auf die Gesamtmenge an Personal gelingt uns die Einhaltung der Vorgaben sehr gut. Wir haben mehr Ärztinnen und Ärzte und viel mehr Psychologinnen und Psychotherapeutinnen im Haus als vorgegeben. Lediglich in der Pflege ist es schwierig, die Vorgaben einzuhalten. Diese Vorgaben gehen auch am Bedarf vorbei. 

Wir sind der zweitgrößte Anbieter tagesklinischer Versorgung in Deutschland. Für eine sachgerechte Behandlung benötigen wir deutlich mehr Therapeuten, als vorgegeben ist. Diese Therapeuten halten wir auch vor. Pflegekräfte brauchen wir in den Tageskliniken dagegen in deutlich geringerem Umfang als vorgegeben.

Hat sich die Qualität der Versorgung durch die Richtlinie aus Ihrer Sicht verbessert?

Wir behandeln unsere Patientinnen und Patienten leitlinienkonform, ganzheitlich und multiprofessionell. Das dafür notwendige Personal haben wir und weichen dabei deutlich von der PPP-RL ab. Also: nein, die PPP-RL verschlechtert die Versorgung.

Stehen die zusätzlichen Personalanforderungen im Einklang mit der Finanzierung?

Ein Stück aus dem Tollhaus: Erst werden PPP-RL, PpUG und Pflegebudgets als vermeintlich qualitätssichernde Maßnahmen eingeführt. Dann stellt man fest, dass das ja sehr viel Geld kostet, und nun wird seitens der Regierung offen verkündet, dass tarifgerechte Bezahlung und Mehraufwand für Personal nicht mehr gänzlich refinanziert werden sollen. Sachlogisch muss der Verordnungsgeber selbst definierte Mindeststandards auch refinanzieren oder aber diese Standards und damit verbundene Sanktionen abschaffen.

Wie hoch ist der Aufwand für Dokumentation und Nachweisführung im Zusammenhang mit der PPP-RL?

Der Dokumentationsaufwand ist generell viel zu hoch. Hoch qualifizierte Mitarbeiter verschwenden 20 % bis 40 % ihrer Arbeitszeit damit, die durchgeführte Behandlung zu dokumentieren. Diese Zeit wäre am Patienten besser investiert. Darüber hinaus bedarf es eines guten Leistungs- und Personalcontrollings zur Nachweisführung der PPP-RL. Technik hilft hier, aber in unserem Haus wird damit sicher eine Vollkraft gebunden.

Welche Rolle spielen digitale Lösungen in Ihrem Haus bei der Personalplanung und beim Nachweis der Personalausstattung?

Dienstplanung und Leistungserfassung sind gänzlich digital und über eine BI-Lösung vernetzt. Technik hilft also, aber sowohl Rohdaten als auch Auswertungen bedürfen einer Prüfung und Qualitätssicherung.

Vor Kurzem gab es eine Tagung in Ihrem Hause zum Thema KI in der Psychiatrie. Könnte KI aus Ihrer Sicht den Fachkräftemangel in der Psychiatrie spürbar abmildern – oder werden die Erwartungen überschätzt?

Spürbar klingt mir hier eine Nuance zu stark. Digitalisierung wird Personal von bestimmten, vor allem beziehungsfernen Aufgaben entlasten und dadurch Raum für persönliche Begegnungen schaffen. Fachkräfte werden dadurch mehr die Tätigkeiten ausüben, für die sie diese Berufswahl meist getroffen haben und „Beziehungsarbeit“ leisten. Dies kommt einerseits qualitativ der einzelnen Patientin und dem einzelnen Patienten zugute, andererseits öffnet es auch die Möglichkeit, quantitativ mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen. Da wir zunächst zur PPP-RL sprachen: Eine Refinanzierung digitaler Angebote ist hier leider bisher nicht vorgesehen.

Wo sehen Sie das größte Potenzial von KI für die psychiatrische Versorgung?

KI kann Prozesse im Tagesablauf von Medizin, Therapie und Pflege automatisieren, inklusive der Dokumentation sowie in der (Test-)Diagnostik und dem Monitoring. Außerdem können in Form von Blended Therapy - als Ergänzung zu Terminen mit dem Fachpersonal - digitale Tools sinnvoll zum Einsatz kommen, zum Beispiel Alltagsübungen auf technischen Endgeräten und Devices, automatisierte Erinnerungen, Nachsorgeprogramme und nicht zu vergessen Virtual Reality, beispielsweise bei Expositionsübungen.

Welche Entwicklungen erwarten Sie in den nächsten fünf bis zehn Jahren?

Ich erwarte vor allem eine Verbesserung der Interoperabilität, um zwischen verschiedenen Systemen Datentransfer zu gewährleisten und Schnittstellen und technische Hürden zu minimieren. Das gerade frisch verabschiedete „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“ hat zum Ziel, die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten u.a. für die Versorgung weiter zu verbessern – die Technik fehlt an einigen Stellen noch.

In der direkten Patienteninteraktion wird die stete Weiterentwicklung von Chat Bots sicher eine zunehmende Rolle spielen: Hierbei ist es wichtig, Nutzen und Risiken gut zu prüfen und diese möglichst mit vorhandenen Prozessen und Behandlungsangeboten zu verknüpfen.

Kommt KI in Ihrer Klinik bereits zum Einsatz – oder ist dies konkret geplant?

KI ist bei uns ein strategisch hoch priorisiertes Thema, gleichzeitig stehen wir vor Herausforderungen bzgl. Datenschutz und Schnittstellen zu bestehenden Systemen, über Interoperabilität sprachen wir schon. Wir arbeiten intensiv an Einsatzmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen von unterstützenden Prozessen bis zu patienten- und bewohnernahen Optionen.

Sehen Sie KI eher als Assistenzsystem für Fachkräfte oder als Instrument zur grundlegenden Veränderung von Behandlungsprozessen?

Ich sehe KI eher als Assistenzsystem. Es geht aber nicht um ein Entweder-Oder: Ich gehe davon aus, dass auch durch KI als Assistenzsystem Behandlungsprozesse stark verändert werden. Ein Beispiel hierzu ist bereits heute die Anwendung von Virtual Reality unter Zuhilfenahme von KI.

Welche Veränderungen bringt KI für Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen sowie Pflegekräfte mit sich?

Abläufe werden sich verändern, es wird mehr Zeit für Patientinnen und Patienten, für mehr Beziehungsarbeit geben. Dadurch wird sich aber auch die Zahl der Patientinnen und Patienten erhöhen. Es wird auch zu einer Verschiebung kommen, da Selbsthilfe-Suchende und Behandlungsbedürftige mit „leichterem“ Leidensdruck weniger den Weg zu Therapeuten suchen werden – bei diesen kann KI zum Teil auch autark helfen.

Welche Aufgaben werden Ihrer Ansicht nach auch künftig ausschließlich Menschen übernehmen können?

Die KI wird den Berufsalltag in der Psychiatrie in den kommenden zehn Jahren mit Sicherheit verändern: Es wird mehr Devices in den Händen der Fachleute und der Patientinnen und Patienten geben. Aspekte der Beziehungsgestaltung, menschliche Emotion und Reaktion werden jedoch immer dem Verhältnis von Mensch zu Mensch, von Therapeut zu Patient, vorbehalten bleiben. Hier ist der Mensch nicht durch KI ersetzbar. 

Das Gespräch führte Katrin Rüter, Chefredakteurin „das Krankenhaus“.