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Das Warten hat ein Ende, das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) liegt nun in seiner Entwurfsfassung vor. Wir als Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit erste Korrekturen an der ursprünglichen Reformagenda von Karl Lauterbach vornimmt. Dennoch bleibt festzuhalten: Zahlreiche entscheidende Punkte sind weiterhin ungelöst und bergen erhebliche Risiken für die wirtschaftliche Stabilität unserer Krankenhäuser und die Versorgungssicherheit der Patienten.
Zentraler Kritikpunkt ist die geplante Vorhaltefinanzierung. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde eine Systematik eingeführt, die ökonomische Fehlanreize, zusätzliche Bürokratie und erhebliche Unsicherheiten schafft. Die Verschiebung der Einführung um ein Jahr – wie nun vorgesehen – ist keine Lösung. Wir fordern nachdrücklich, dieses Instrument auszusetzen und ein tatsächlich fallzahlunabhängiges Konzept zu entwickeln, das die Vorhaltekosten nachhaltig absichert. Bis dahin müssen bewährte Instrumente wie Zuschläge für Notfallversorgung und Sicherstellung genutzt werden. Die politische Rücksichtnahme der Ministerin auf die Befindlichkeiten des Koalitionspartners sind an dieser Stelle absolut fehl am Platz.
Ebenso kritisch bewerten wir die geplante Fortgeltung des Fixkostendegressionsabschlags. Strukturell notwendige und politisch gewollte Konzentrationsprozesse dürfen nicht mit finanziellen Nachteilen bestraft werden. Hier ist eine sofortige Streichung ab 2026 unabdingbar, um Krankenhäusern Planungssicherheit zu geben und Qualitätsverbesserungen durch Spezialisierung nicht zu gefährden.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Bund die Finanzierung des Transformationsfonds aus eigenen Mitteln sicherstellen will. Damit wird ein ordnungspolitischer Fehler korrigiert. Doch die weiterhin vorgesehene Zustimmungspflicht der Krankenkassen bei Förderanträgen ist sachlich nicht mehr zu rechtfertigen. Umstrukturierungen und Investitionen in neue Versorgungsformen dürfen nicht durch unnötige Bürokratie verzögert oder gar verhindert werden.
Die Definition von Leistungsgruppen und deren Qualitätsvorgaben bleibt ein weiteres Spannungsfeld. Zwar wurden wichtige Anpassungen wie der Wegfall der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium vorgenommen, dennoch bestehen gravierende Probleme: Mindestvorhaltezahlen ohne wissenschaftliche Evidenz, unklare Abgrenzungen zu den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Gefahr der faktischen Aushebelung der Länderkompetenz in der Krankenhausplanung. Es ist essenziell, dass die Länder flexible Entscheidungsspielräume erhalten, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Das Misstrauen des Bundes gegenüber einem verantwortlichen Umgang der Länder mit ihren Gestaltungsspielräumen muss überwunden werden. Bund und Länder müssen die Krankenhausreform in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gestalten.
Von besonderer Bedeutung sind zudem die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV). Ihr Potenzial, wohnortnahe Grundversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern, ist groß. Doch das KHAG bleibt hier zu unkonkret. Damit SÜV eine tragfähige Zukunft haben, müssen Leistungsprofile erweitert, Finanzierungsmodelle angepasst und klare gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Andernfalls droht dieses wichtige Instrument zu scheitern, bevor es überhaupt wirken kann.
Nicht zuletzt sehen wir dringenden Änderungsbedarf bei den Hybrid-DRG. Die geplante Ausweitung ohne fundierte Evaluation und die Absenkung auf AOP-Niveau gefährden Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen. Stattdessen schlagen wir ein sektorspezifisches Kurzlieger-DRG-Modell vor, das Anreize zur Ambulantisierung setzt, ohne Qualität und Finanzierung zu unterminieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Richtung ist klar: Wir stehen hinter dem Ziel einer modernen, patientenorientierten Krankenhausversorgung. Doch die aktuellen Entwürfe des KHAG greifen zu kurz, sie schaffen teilweise neue Unsicherheiten und lösen zentrale Finanzierungsprobleme nicht. Unsere gemeinsame Aufgabe als Krankenhausträger ist es, diesen Prozess kritisch zu begleiten und unsere Positionen mit Nachdruck einzubringen. Nur so können wir erreichen, dass die Krankenhausreform nicht zum Risiko für die Versorgung, sondern zur Chance für eine zukunftsfeste Struktur wird.
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß