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Editorial

SÜV bleiben ein Streitpunkt


Foto: DKG/Lopata

Überall im Land flackern wirtschaftliche und strukturelle Brandherde, die den Fortbestand vieler Krankenhausstandorte infrage stellen. Die von der Koalition angekündigten Soforttransformationsmittel in Höhe von 4 Mrd. € sollten eigentlich 2026 für spürbare Liquiditätsentlastung sorgen. Doch dieser Effekt wird bereits wieder relativiert – nicht zuletzt durch das weiterhin auf der politischen Agenda stehende Einsparziel von 1,8 Mrd. €. Die wirtschaftliche Lage der Kliniken bleibt damit angespannt. Gleichzeitig herrscht große Unsicherheit über die konkreten Folgen der Krankenhausreform selbst.

Das derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verschärft diese Unsicherheiten. Es erschwert den Ländern, Ausnahmen von Strukturvorgaben jenseits der Sicherstellungsstandorte vorzusehen. Bis heute ist offen, wie Mindestvorhaltezahlen oder die neue Vorhaltefinanzierung die einzelnen Standorte tatsächlich treffen werden. Vor allem kleinere Häuser geraten dadurch zunehmend unter Druck und viele Träger suchen nach Wegen, ihre Standorte dennoch zu erhalten.

Ein Hoffnungsträger sollten die sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) sein. Viele Klinikträger – und ebenso die meisten Bundesländer – setzen große Erwartungen in dieses neue Versorgungsformat, um kleine Standorte in regionale Gesundheitszentren zu überführen. Doch der Fortschritt bleibt schleppend. Die Verhandlungen zwischen DKG und GKV-Spitzenverband gestalten sich schwierig, weil der Gesetzgeber unklare Begriffe und kaum verbindliche Vorgaben hinterlassen hat. Die Selbstverwaltung muss Konflikte lösen, die politisch nicht ausreichend vorstrukturiert wurden. Während die DKG wirtschaftlich tragfähige, am Bedarf der Menschen orientierte Einrichtungen schaffen will, treibt den GKV-Spitzenverband vor allem die Sorge vor steigenden Ausgaben.

Bis Ende des Jahres soll ein Leistungskatalog vereinbart werden – unterteilt in einen Pflichtkatalog, den alle SÜV anbieten müssen, und einen erweiterten Katalog, aus dem die Länder bedarfsnotwendige Leistungen standortbezogen auswählen können. Der GKV-SV fordert hier eine möglichst enge Definition, während die DKG einen breiten Auswahlkatalog braucht, um regionalen Differenzen gerecht werden zu können. Ohne Gestaltungsspielraum lässt sich wohnortnahe Versorgung nicht sichern.

Bis März kommenden Jahres müssen zudem die Rahmenbedingungen für die Vergütung geregelt sein. Klar ist: Die DKG wird kein Ergebnis akzeptieren, das dazu führt, dass Träger Geld mitbringen müssten, um ihre SÜV zu betreiben. Diese Einrichtungen müssen vom ersten Tag an kostendeckend finanziert sein. Dazu gehören eine solide Strukturkostenkomponente, die die Abhängigkeit von Fallzahlen begrenzt, sowie möglichst unbürokratische Regelungen zur Steuerung der Patienten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Ob wir mit dem GKV-Spitzenverband zu angemessenen Lösungen kommen, bleibt offen. Wachsender Zeitdruck und komplexe Interessensgegensätze lassen befürchten, dass am Ende die Schiedsstelle entscheiden muss – kein wünschenswertes Szenario, aber eine realistische Konsequenz bei scheiternden Verhandlungen. Für alle Träger, die derzeit eine SÜV vorbereiten, bedeutet das: Verlässliche Rahmenbedingungen sind wahrscheinlich frühestens Mitte 2026 zu erwarten. Bis dahin bleibt die Situation geprägt von Unsicherheit – und dem dringenden Bedarf an pragmatischen Entscheidungen, die die Versorgung vor Ort sichern.

Lassen Sie mich zum Abschluss des Jahres dennoch ein wenig versöhnlich und zuversichtlich nach vorne blicken. Die Rechnungszuschläge bis Ende Oktober werden uns ein wenig Luft und Zeit verschaffen um die Umstellung auf die „neue Zeit“ zu schaffen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch bei den Landesbasisfallwerten und den Vergütungen für die Psychiatrie für 2026 über den noch zu verhandelnden Tariflohnausgleich noch spürbare Verbesserungen erreichen werden. Zuletzt sollte auch der Ausblick auf die Chancen des Transformationsfonds die Stimmungslage etwas aufhellen. Ich verspreche Ihnen, wir bleiben dran und werden auch beim Thema Bürokratie und Überregulierung nicht lockerlassen.

Alles erdenklich Gute zum neuen Jahr,

DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß