Die Ambulantisierung medizinischer Leistungen ist fachlich geboten und gesundheitspolitisch gewollt. Viele Eingriffe lassen sich heute mit hoher Qualität und Patientensicherheit ambulant durchführen – insbesondere wenn sie innerhalb der strukturellen und personellen Sicherheitsnetze eines Krankenhauses erfolgen. Die Idee der Hybrid-DRGs als Brückensystem zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist daher ein sinnvoller Schritt. Doch so, wie das aktuelle Gesetz zu § 115f SGB V ausgestaltet ist, droht es mehr Schaden anzurichten als Nutzen zu bringen.
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