Im Schatten der Krankenhausreform ist das E-Health-Gesetz zur parlamentarischen Beschlussreife gebracht worden. Das grundsätzliche Ziel des Gesetzes, die Beschleunigung des Aufbaus der Telematik-Infrastruktur und die konkrete Förderung telemedizinischer Anwendungen, wird von den Krankenhäusern voll und ganz unterstützt. Viele Anwendungen, insbesondere die regelmäßig zitierten telemedizinischen Konsiliardienste von Krankenhäusern für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte, entstammen Initiativen von Krankenhäusern. Auch hat die DKG den schleppenden Prozess zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte immer mit angeschoben. Dahinter steht die feste Überzeugung, dass nur mit den Möglichkeiten der modernen Informationstechnologie die wachsenden Patientenzahlen und administrativen Aufgaben bewältigt und die Knappheit beim Fachpersonal gemindert werden können.
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