Als sich die Bundesregierung bei der Entwicklung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets Anfang Juni darauf verständigte, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 % der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen und dies Sozialgarantie nannten, war noch unklar, was dies für die Finanzierung des Gesundheitswesens bedeuten würde.
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