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Politik

120 Kliniken erhalten Sicherstellungszuschlag

120 Kliniken erhalten Sicherstellungszuschlag

Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ab nächstem Jahr mit zusätzlich 400 000 € pro Klinik gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen unterstützt. Bundesweit werden 120 Krankenhäuser gefördert. Es handelt sich um bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser, die wegen ihrer Bedeutung für die zeitgerechte Erreichbarkeit im Rahmen der wohnortnahen Versorgung gestärkt werden sollen.

„Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Gerade in gesundheitlichen Notlagen brauche es eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort. Daher werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen, zu denen es in erreichbarer Nähe keine Alternative gibt, künftig pauschal mit 400 000 € im Jahr bezuschusst.

Hierfür stellen die Krankenkassen 50 Mio. € im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert.

Die Krankenhäuser müssen die GB-A Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.

Die Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unterstreichen die besondere Bedeutung der Existenz von Krankenhäusern in der Fläche. Die flächendeckende und familiennahe Krankenhausstruktur in Deutschland zu erhalten und zu stärken, müsse konsequent Eingang in die strategischen Konzepte der Gesundheitspolitik auf Landes- und Bundesebene finden, fordert Georg Baum. „Die Länder müssen ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen und die Investitionsförderung von drei auf sechs Milliarden Euro aufstocken. Auf der Bundesebene müssen die Krankenhäuser über die Finanzierungssystematik gestärkt werden. Ein Drittel der Krankenhäuser schreibt rote Zahlen. Das System der Fallpauschalen muss so umgestaltet werden, dass ein Krankenhaus seinen Versorgungsauftrag erfüllen und Tariflöhne zahlen kann. Vor allem dürfen sie nicht auch noch durch bundesrechtliche Vorgaben geschwächt werden“, betont der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Der nunmehr vorgesehene pauschale Zuschuss von je 400 000 € für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in dünn besiedelten Gebieten sei dabei nur ein kleiner, gleichwohl positiver Baustein. „Damit wird anerkannt, dass das DRG-System alleine medizinisch notwendige Versorgung nicht gewährleisten kann. Die Herausnahme der Pflegekosten mit ca. 15 Mrd. € aus der DRG-Finanzierung und deren Überführung in ein von den hausindividuellen Ausgaben für Pflege definiertes Pflegebudget ist ein weiterer richtiger Schritt zu einer passgenaueren Finanzierung von Krankenhäusern“, so Baum.

Allerdings drohe die Umsetzung aufgrund restriktiver gesetzlicher Vorgaben für viele Krankenhäuser zu einem großen finanziellen Problem zu werden. In Widerspruch zur politischen Zielsetzung der Koalition, die Pflege zu stärken, steht die Vorgabe des BMG an die Selbstverwaltungspartner für das DRG-System, bei der Überführung in die Pflegebudgets jedem Krankenhaus zunächst ein Vorabkürzungsvolumen von 1,5 % des Pflegebudgets „zu verpassen“. Damit werden den Krankenhäusern im kommenden Jahr 250 Mio. € genommen. Die 50 Mio. €, die 120 Krankenhäuser bekommen werden, sind damit mehrfach von den Krankenhäusern selbst bezahlt. „Die DKG appelliert an die Bundesregierung, die sachlich nicht gerechtfertigte Vorgabe zur Kürzung von 250 Mio. € zurückzunehmen. Die Pflege stärken, indem man die Krankenhäuser schwächt, kann nicht funktionieren“, sagte Baum.

Politik

Kliniken finanzieren die künftigen Zuschläge selbst

Beispiel Hessen: Krankenhäuser verlieren 22 Mio. € und finanzieren die Notfallstandorte aus der eigenen Tasche. „Es ist ein Trugschluss zu glauben, die Politik habe mit dem Sicherstellungszuschlag von 400 000 € für rund 120 Kliniken die zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt“, so der Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Prof. Dr. Dr. Reinhard Wabnitz. Es sei der Eindruck entstanden, als würden Krankenhäusern, davon 7 in Hessen, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um die Notfallversorgung im ländlichen Raum zu sichern. Vor diesem Hintergrund stellt die Hessische Krankenhausgesellschaft klar, dass die jeweils 400 000 € von der Gemeinschaft der Krankenhäuser selbst aufgebracht werden.

Im Jahr 2013 wurde ein Versorgungszuschlag von 0,8 % mit einem Volumen von bundesweit 500 Mio. € als Nothilfe und Abmilderung der prekären wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser eingeführt und später in „Pflegezuschlag“ umbenannt. Dieser Zuschlag wurde mit dem Pflegepersonalstärkungssetz (PpSG) zum 1. Januar 2020 um mehr als die Hälfte gestrichen. Von den verbleibenden 250 Mio. € werden nunmehr die Notfallstandorte mit insgesamt knapp 48 Mio. € subventioniert.

„In Hessen erwirtschaften die Krankenhäuser ca. 40 Mio. € über den ehemaligen Versorgungszuschlag. Ab 2020 werden 22 Mio. € davon gestrichen. Von den restlichen 18 Mio. € fließen 2,8 Mio. € an die sieben Notfallstandorte zulasten der anderen Einrichtungen. Es handelt sich also um eine reine Umverteilung innerhalb der Krankenhausgemeinschaft“ erläutert der Geschäftsführende Direktor der HKG, Rainer Greunke.

Auch die ausgewiesenen Notfallstandorte, die gesichert werden sollen, sind von der genannten Streichung betroffen. So verliert zum Beispiel ein Haus mit 10 000 Patienten vorab ca. 175 000 €, bevor es dann den Sicherstellungszuschlag von 400 000 € zugewiesen bekommt.

Auch die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) rechnet vor, dass die 400 000 €, die 15 Kliniken in Bayern erhalten werden, kein zusätzliches Geld sind. „Schön wär‘s gewesen. Leider bringen die Krankenhäuser das Geld selbst auf“, kommentierte BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein „anderslautende Meldungen“.

Für die bayerische Krankenhausversorgung heißt dies, dass von ursprünglich rd. 70 Mio. € finanzieller Unterstützung nach Wegfall des Zuschlags ab 2020 insgesamt nur noch die Hälfte, ca. 35 Mio. €, zur Verfügung stehen. Davon fließt in 15 Kliniken der neue Zuschlag in Höhe von je 400 000 €. „Es kann keine Rede davon sein, dass für die Versorgung im ländlichen Raum zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Im Gegenteil, unterm Strich fehlen der Krankenhausversorgung in Bayern 35 Mio. €.