Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziel, während andere uns helfen diese Website und ihre Erfahrung zu verbessern.

Politik

Bundesrat lehnt 300 €-Strafe für Krankenhäuser ab

Fairere MDK-Prüfungen in der Zukunft – das war die Hoffnung, die sich für die Krankenhäuser mit dem MDK-Reformgesetzentwurf verband. Aus den Reihen der Regierungskoalition wurde kurz vor der abschließenden Lesung des Gesetzentwurfs zum MDK-Reformgesetz im Bundestag ein Änderungsantrag eingebracht, der es in sich hatte: Demnach sollten 300 €-Strafe progeminderter Krankenhausrechnung fällig werden.

Die Änderungen sehen vor, dass jede Krankenhausrechnung, deren Überprüfung eine Minderung des Rechnungsbetrages zur Folge hat, und sei es auch nur um einen Euro, eine Strafzahlung des Krankenhauses von mindestens 300 € auslöst. Die Prüfquote sollte bei 12,5 % statt 10 % liegen.

Der Bundesrat hat das als zustimmungsfrei eingestufte Gesetz zwar passieren lassen. Der Vermittlungsausschuss wird nicht eingeschaltet. Die Länderkammer hat sich in der Plenarsitzung vom 29. November 2019 jedoch gegen die Einführung einer pauschalierten Strafzahlung auch bei kleinsten Fehlern in der Abrechnung ausgesprochen. Dem Beschluss des Bundesrates entsprechend wird klargestellt, dass die pauschalierte Strafzahlung bereits ab dem Jahr 2020 auch bei kleinsten Fehlern vom Bundesrat abgelehnt wird (§ 275c SGB V). Die Bundesregierung ist damit aufgefordert, sich nochmals mit dem Thema zu befassen. (Zum Beschluss des Bundesrats hier)

Zusätzlich zu einer Verlängerung der Frist von drei auf vier Monate für die Einleitung der Prüfung und zu einer Erhöhung der Prüfquote ab dem Jahr 2020 gehe dies weit über das Ziel hinaus, den MDK zu stärken und Anreize für eine regelkonforme Abrechnung von Krankenhausleistungen zu schaffen.

Die Fristverlängerung und Erhöhung der Prüfquote wurden vom Bundesrat in nicht moniert. Die Krankenhäuser müssten in der Finanzierung der Betriebskosten gestärkt, nicht durch verschärfte Regelungen geschwächt werden, hieß es zur Begründung der Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Ein solches Vorgehen gefährde die Versorgungssicherheit der Patienten.

„Wir begrüßen, dass die Länder die Strafzahlung ablehnen und damit die Dringlichkeit einer Korrektur des MDK-Reformgesetzes unterstreichen“, so der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.

Ein Erschließungsantrag des Landes Schleswig-Holstein zu den Strafzahlungen im Rahmen der Beratung zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (1. Durchgang) zu den MDK-Strafzahlungen war noch weiter gefasst.

Der Antrag sah nicht nur vor, auf die 300 €-Strafe zu streichen, sondern die verschärfte Regelung aufzuheben, in dem Sanktionen sowohl für die Krankenhäuser als auch für die Krankenkassen aufgehoben werden. Damit sollte die sich abzeichnende Eskalationsspirale im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung auf quantitative und qualitative Art durchbrochen werden.

„Krankenhäuser und Krankenkassen müssen die Möglichkeit haben, sich bei jedem Dissens über die Höhe der Abrechnung oder die der Abrechnung zugrunde zulegende Codierung auf Augenhöhe zu begegnen. Die Versuche der vergangenen 15 Jahre, durch Detailregelungen zu einem funktionierenden Prüfsystem zu kommen, sind gescheitert. Ganz im Gegenteil hat sich die Situation verschlechtert und ist auf einem Niveau eskaliert, das letztlich eine vollständige Neuordnung erforderlich macht“, heißt es dort zur Begründung. Dieser Erschließungsantrag

fand keine Mehrheit im Plenum des Bundesrates.

Strafzahlungen kriminalisieren Krankenhäuser und treiben immer mehr in die Insolvenz

Nach dem Bundestagsbeschluss zum MDK-Reformgesetz, der eine solche Strafzahlung für die Krankenhäuser vorsieht, waren die Vertreter der Kliniken geschockt und empört: „Die Krankenhäuser sind entsetzt über die Änderungsanträge zum MDK-Reformgesetz.

Das ursprüngliche Versprechen, diesen Dienst unabhängiger zu gestalten und Rechnungsprüfungen fairer zu machen, wird mit der nun vorgesehenen Änderung komplett gebrochen. Mit den vorgesehenen Strafzahlungen kriminalisiert die Politik Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter, entzieht den Kliniken Millionenbeträge und treibt immer mehr Krankenhäuser in die Insolvenz“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß anlässlich des Bundestagsbeschlusses am 7. November 2019.

Derzeit führen circa 50 % der geprüften Rechnungen zu Rechnungsanpassungen. Durch die ebenfalls mittels Änderungsantrag von zehn auf 12,5 % erhöhte Prüfquote wäre von etwa 1,25 Millionen Fällen auszugehen, bei denen die 300 € zu zahlen sind. „Wenn man bedenkt, dass die überwiegende Zahl der Rechnungskürzungen nichts mit Falschabrechnungen zu tun hat, ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser. Fast immer geht es darum, dass Krankenhäuser aus sozialer Verantwortung Patienten einen Tag länger auf Station behalten, weil ihre Weiterversorgung nicht gesichert ist. Diese Tage werden von den Kassen, die nicht die Interessen der Patienten, sondern nur Rechnungskürzungen im Blick haben, gestrichen. Die Politik macht sich somit zum Handlanger einer unsozialen Kürzungspolitik“, hieß es in einer Pressemitteilung der DKG.

Damit würde diese Änderung eine Kürzung von mindestens 380 Mio. € zu Lasten der Krankenhäuser im Jahr 2020 auslösen. Das Vertrauen der Krankenhäuser in die Gesundheitspolitik war an einem Tiefpunkt. „Wir sehen uns in eine Kampagne überzogener Bürokratie, Gängelei und Strafaktionen gedrängt“, so Gaß.