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Editorial

Schnelles Gesetz – schnelle Umsetzung

Offensiv haben die Krankenhäuser die Aufforderung der Bundesregierung zur Vorbereitung auf die Covid-19 Patienten umgesetzt. In kürzester Zeit wurden elektive Leistungen zurückgefahren, Betten und Stationen für Quarantäne-Patienten freigemacht und zusätzliche Intensivplätze mit Beatmungsmöglichkeiten aufgebaut. Aus 28 000 Intensivplätzen sind zwischenzeitlich 40 000 geworden. Personal wird permanent geschult. Schutzkleidung wird über alle verfügbaren Kanäle beschafft. Das alles wurde ohne Klarheit über Schutzschirm und Refinanzierung begonnen.

Wir haben kein verstaatlichtes Gesundheitswesen und auch kein Selbstkostendeckungsprinzip. Krankenhäuser können in Konkurs gehen. Sie brauchen finanzielle Ausgleiche für Corona-bedingte Erlösausfälle und für die Mehrkosten per Gesetz.

Die Politik hat sich auch nicht lange bitten lassen. Im Geleitzug des Nachtraghaushaltes von 156 Mrd. € wurde das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossen. Das Konzept – Ausgleiche für Erlösausfälle, Kostenpauschalen für Schutzkleidungen, Investitionszuschüsse für Intensivplätze, nach unten abgesicherte und oben geöffnete Pflegebudgets, ansonsten aber Verbleib im Entgeltsystem – ist komplizierter als eine monatliche pauschale Mittelzuweisung auf Grundlage der Vorjahreswerte.

Nachkarten hilft nun aber nichts. Von den fast 9 Mrd. € des Krankenhauspaketes, die das BMG beziffert, stehen effektiv etwa 1 bis 1,5 Mrd. € für Corona-bedingte Mehrkosten zur Verfügung. Die 2,8 Mrd. € für die nicht belegten Betten und die 3,6 Mrd. € für die Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes decken im Wesentlichen fortlaufende Kosten und sind Schutzschirmkomponenten.

Sie müssen jetzt schnell fließen. Viele Krankenhäuser haben inzwischen ihre Bettenauslastung um 30 % und mehr heruntergefahren. 560 € Ausfallentgelt pro Tag sowie die über das Pflegebudget abgesicherte Pflegekosten sollten in der Regel auskömmlich sein. Hilfreich ist auch die gesetzliche Vorgabe, nach der alle bislang und zukünftig in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen sind. Das wichtigste in der aktuellen Situation ist die Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser. Sie müssen die laufenden Kosten, insbesondere die Lohnzahlungen, bewerkstelligen können. Erstattungen aus der Behandlung von Covid-19-Patienten werden sich sukzessive aufbauen. Dass für alle Leistungen in 2020 die Degressionsabschläge von 35 % entfallen, ist ein motivierendes Signal. An die Krankenkassen ist zu appellieren, die Abrechnungen für die verbleibende Akutversorgung und insbesondere Covid-19-Patienten in dieser Phase insgesamt von MDK-Prüfungen freizustellen. Die auf 5 % abgesenkte Prüfquote sollte in einem Agreement in den nächsten Monaten auf Null reduziert werden. Die Konzentration aller Kräfte und Ressourcen auf die Bewältigung der Krise erfordert auch ein konsequentes Herunterfahren von Vorgaben, die den Personaleinsatz reglementieren. Ebenso selbstverständlich sollte der Verzicht auf Dokumentationen und deren Überprüfungen durch den MDK in diesem Jahr sein. Erfreulicherweise gibt es dafür Offenheit bei den Partnern der Selbstverwaltung und im G-BA. Noch ehe das Hilfsgesetz beschlossen war, hat der G-BA diverse Richtlinien, die Personaleinsatzvorgaben enthalten, etwa für die Neonatologie, vorübergehend außer Kraft gesetzt. Die Aussetzung von Dokumentationspflichten in einer Vielzahl von weiteren Richtlinien ist in Vorbereitung. Richtlinien, die dieses Jahr neu zu erfüllen sind, sollten grundsätzlich erst ein Jahr später gestartet werden. Auch besteht Konsens, dass niemandem Datenlücken und Meldeverzögerungen im Qualitätsbericht zum Nachteil gereichen dürfen.

Kein Krankenhaus soll aufgrund der notwendigen Maßnahmen ins Defizit kommen, verspricht die Politik. Ob die vorgesehenen Finanzierungsmittel das sicherstellen, muss sich zeigen. Dem vorgesehenen Beirat zur Begleitung des Entlastungsgesetzes kommt dabei die wichtige Aufgabe zu, Nachjustierungsbedarf schnell zu konkretisieren. Dass es solchen geben wird, steht außer Frage. In dieser schwierigen Zeit einer weltweiten Krise muss an der Zusage der Politik, weitere erforderliche gesetzlich Anpassungen für das Gesundheitswesen vorzunehmen, nicht gezweifelt werden.

Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.