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Spahn lässt Krankenhäuser im Stich


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Im Kampf gegen die Corona-Pandemie tun Ärzte, Pflegekräfte, alle Mitarbeiter der Krankenhäuser alles Menschenmögliche, um sich auf die Versorgung von mit dem neuartigen Virus infizierten Patienten bestmöglich vorzubereiten. Die erhoffte Rückenstärkung vom Bundesgesundheitsminister in dieser schwierigen Situation bleibt jedoch aus. Was Jens Spahn mit dem heute (21. März 2020) bekannt gewordenen Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser vorschlägt, ist eine herbe Enttäuschung für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter.

Der Bundesgesundheitsminister bricht damit das Versprechen der Kanzlerin, die Kliniken mit einem umfassenden Schutzschirm angesichts der großen Herausforderungen in der Corona-Krise zu unterstützen.

Damit werden die, die vor den größten Herausforderungen stehen und am dringendsten in der Corona Krise gebraucht werden, im Stich gelassen. „Wir sind fassungslos, dass der Minister die Vorschläge der Krankenhäuser zur schnellen und unbürokratischen Hilfe einfach vom Tisch fegt“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.

Mit diesem Gesetzentwurf kann kein Krankenhaus sicher sein, dass es die Krise unbeschadet übersteht. Es gibt keine Budgetsicherheit und keine Liquiditätssicherung. Die ausufernde Dokumentations- und Verhandlungsbürokratie zwischen Kassen und Kliniken wird weitgehend beibehalten. „Derzeit rekrutiert jede Klinik Mann und Maus, um für die Versorgung Schwerstkranker parat zu stehen. Wir haben in diesen Zeiten viel wichtigere Aufgaben, als Belege zu sammeln und uns auf die einzelne Rechnungsstellung mit den Krankenkassen nach der Krise vorzubereiten“, so Gaß.

Die im Entwurf genannten 4,5 Mrd. € Finanzhilfen, die sich aus der Erhöhung des Pflegefinanzierung ergeben sollen, werden den Kliniken demnach nur geliehen. Sie müssen im nächsten Jahr an die Kassen zurückgezahlt werden. Im Gesetzentwurf fehlt auch ein Ausgleich für die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung der Mitarbeiter und ähnliches. Die Krankenhäuser hatten hier einen pauschalen Mehraufwand von 160 € pro Patient beziffert. Die Aufforderung an die Krankenhäuser, mehr Intensivplätze zu schaffen, wird nun dadurch konterkariert, dass den Kliniken gerade einmal 30 000 € für jedes bis zum 30. September aufgestellt oder vorgehaltene Bett bezahlt werden. Die Krankenhäuser kalkulieren hierfür 85 000 €. Die Differenz wäre nur aufzufangen, wenn der Bundesminister im Gesetz klarstellt, dass die Güter kostenlos von Bund und Länder bereitgestellt werden.

„Der gesamte Entwurf ist eine Katastrophe für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit diesem Gesetzentwurf laufen wir Gefahr, dass in wenigen Monaten Krankenhäuser in Insolvenz gehen. Ich bin sicher, dass die Menschen im Land keinerlei Verständnis für diese Art von Politik haben“, so der Präsident der DKG.

Das von der DKG erarbeitete Finanzierungskonzept in der Krise sah folgende Eckpunkte vor:

  1. Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollen ab April bis zunächst Dezember 2020 monatliche Zahlungen als Gesamtbetrag aus dem Gesundheitsfonds überwiesen werden. Damit kann für alle Krankenhäuser die Liquidität gesichert werden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind sicher.
  2.  Alle Krankenhäuser erhalten von April bis Dezember für jeden Patienten, der behandelt wird, einen Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes. Dieser Zuschlag soll die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung, Medikamente usw. decken.
  3. Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von den Krankenkassen dann zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1. genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres überschreiten.
  4. Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben, erhalten sie einem Einmalbetrag von 85 000 €. Dieser vermindert sich, wenn Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  5. Aussetzen aller bürokratischen Hürden zur Entlastung des Personals.

„Wir haben Herrn Minister Spahn in den letzten Tagen mehrfach und dringend gebeten diesen Vorschlag umzusetzen, der auch von einem großen Teil der Krankenkassen unterstützt wird. Es geht darum, den Verantwortlichen in den Krankenhäusern Sicherheit und Vertrauen zu geben. Niemand, der im Krankenhaus arbeitet und sich in diesen Tagen mit voller Kraft für dieses Land und seine Bevölkerung einsetzt, kann verstehen warum es nicht möglich ist diese fünf Eckpunkte für die Zeit der Krise zu erfüllen“, so der Präsident der DKG Dr. Gerald Gaß.

Der Gesetzentwurf muss nun im Kabinett oder spätestens vom Bundestag grundlegend im Sinne der Krankenhäuser geändert werden.