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Warken stellt Sparpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vor


Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Foto: krü

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Pläne für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgestellt. Dabei will die Ministerin drei Viertel der 66 Vorschläge der Kommission umsetzen. Mit den Maßnahmen sollen laut Warken im Jahr 2027 rund 20 Mrd. € eingespart werden. Davon sollen 12 Mrd. € aus den Leistungsbereichen des Gesundheitssystems kommen. Den Kliniken sollen allein im Jahr 2027 weitere 5,1 Mrd. € entzogen werden. 

Meistbegünstigungsklausel und vollständige Tariffinanzierung gestrichen, Pflegebudget gedeckelt

Drei Punkte nannte Warken für die stationäre Versorgung: Die Meistbegünstigungsklausel soll dauerhaft gestrichen werden. Das Pflegebudget soll gedeckelt und an die Ausgabenentwicklung gekoppelt werden. Eine Wiedereingliederung in die Fallpauschalen ist nicht geplant. Die vollständige Tariffinanzierung wird, der Kommissionsempfehlung folgend, gestrichen.  

Zudem soll ein Zweitmeinungsverfahren für bestimmte Eingriffe eingeführt werden. Ob Warken auch in anderen Punkten den Vorschlägen der Finanzkommission folgen will, etwa die Streichung der Prüfquoten, lies die Ministerin im Rahmen der Pressekonferenz am 14. April offen. 

Die Ausgaben werden an die Einnahmen gekoppelt und Ausgaben müssen einen nachweisbaren Nutzen für Patienten haben. Letzteres bedeutet beispielsweise, dass Homöopathie nicht mehr vergütet wird und Terminvergaben nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz nicht weiter finanziell unterstützt werden. 

Bei Ärzten soll es unter anderem Abschläge auf die extrabudgetäre Vergütung geben. Für die Krankenkassen will die Ministerin die Verwaltungsausgaben begrenzen und die Werbekosten halbieren. Als weitere Maßnahmen plant Warken höhere Zuzahlungen der Versicherten bei Medikamenten, eine Abkehr von der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und Abgaben der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte. 

Die Versicherung der Bürgergeldempfänger soll auch in Zukunft allein die GKV bzw. ihre Beitragszahler tragen. 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken äußerte sich zuversichtlich, den Entwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in diesem Sommer durch das parlamentarische Verfahren zu führen. Bis zum 29. April soll ein Gesetzentwurf ins Kabinett gebracht werden. 

DKG: Bundesregierung treibt Krankenhäuser sehenden Auges tiefer in die Krise

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in den von der Finanzkommission vorgeschlagenen Maßnahmen einen massiven Angriff auf die Krankenhausversorgung in Deutschland. Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß: „Diese Vorschläge bedeuten nichts anderes als ein staatlich veranlasstes Kliniksterben. Die Kürzungsvorschläge entbehren jeder fachlichen Rechtfertigung, da die Krankenhäuser schon heute fast flächendeckend rote Zahlen schreiben.“ Anders als bei den Kürzungsvorschlägen, die zum Beispiel die Pharmaindustrie betreffen, würden hier keine Gewinne „abgeschöpft“, sondern heute schon vorhandene Verluste bewusst noch tiefer ins Minus getrieben. „Die Kürzungen sind maßlos, realitätsfern und brandgefährlich für die Versorgung in Deutschland.“ Besonders gravierend wirkten sie sich bereits kurzfristig auf freigemeinnützige und kirchliche Krankenhäuser aus: „Schon heute tragen diese Häuser ein doppelt so hohes Insolvenzrisiko wie private und öffentliche Träger. Die Bundesregierung und das CDU-geführte Ministerium müssen sich fragen, ob sie billigend in Kauf nehmen, dass gerade diese Kliniken von der Landkarte verschwinden – und ein zum Teil über Jahrhunderte gewachsenes soziales Engagement gerade der kirchlichen Träger ausradiert wird.“ Aber auch bei den öffentlichen Häusern seien die Konsequenzen dieser Kürzungsorgien gravierend: „Die Zeche zahlen die kommunalen Haushalte, die faktisch zur zweiten Säule der Betriebskostenfinanzierung neben den Krankenkassen werden. Die privaten Klinikträger werden in dieser Finanznot von der Politik gezwungen, sich auf die letzten noch verbliebenen rentablen Standorte und Versorgungsangebote zu konzentrieren, Personal zu reduzieren und Arbeit zu verdichten.“ 

Die Konsequenzen würden vor allem im ländlichen Raum sichtbar, prophezeit Gaß: „Kliniken werden schließen, Versorgungswege länger, Notfallstrukturen ausgedünnt. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land wird damit faktisch aufgegeben. Damit riskiert die Bundesregierung nicht nur die Gesundheitsversorgung, sondern auch den sozialen Zusammenhalt. Immer mehr Menschen werden sich von dieser Politik abwenden.“

Die Einsparpläne gefährdeten zudem die gerade beschlossene Krankenhausreform, so der DKG-Chef: „Ausgerechnet in einer Phase, in der die umfassende Krankenhausreform bereits umgesetzt wird, setzt die Bundesregierung auf Kahlschlag.“ Genau die Krankenhäuser seien bedroht, die künftig für eine funktionierende Versorgung gebraucht würden.

Konsequenz: Rückzug aus der ambulanten Notfallversorgung, Verzicht auf SÜV?

Die DKG und ihre Mitgliedsverbände werden noch im April darüber beraten, welche weitergehenden grundlegenden Konsequenzen aus dieser dramatischen Lage gezogen werden müssen, um die Krankenhausversorgung zumindest im Kern zu erhalten, kündigte Gaß an.  Zur Diskussion stünden der Rückzug aus der ambulanten Notfallversorgung und damit der Ausstieg aus dem Aufbau sogenannter Integrierter Notfallzentren wie von der Politik gewünscht, das Ende aller Vorbereitungsmaßnahmen mit Blick auf eine militärische Krise in Europa und der vollständige Verzicht auf die Implementierung sogenannter sektorübergreifender Versorgungszentren im Rahmen der Krankenhausreform. 

Die Folgen der Kürzungen seien absehbar: Personalabbau, längere Wartezeiten, zunehmende Versorgungslücken, wirtschaftlicher Druck auf alle Gesundheitsbereiche und weiterer Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit der Politik. Gaß: „Diese Politik wird die Krankenhäuser vor die Wand fahren – und mit ihnen die Versorgung der Menschen in Deutschland. Die Bundesregierung muss diesen Irrweg sofort beenden.“

Vdek: Staat muss versicherungsfremde Leistungen finanzieren

Die Kostenträger begrüßen die Pläne der Bundesgesundheitsministerin als „ausgewogenes und faires Paket“, so die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner

Es verteile die Belastungen auf alle Schultern und halte das Leistungsniveau der GKV im Wesentlichen stabil. „Es sei konsequent und richtig, den Ausgabenanstieg künftig an die Einnahmenentwicklung zu koppeln“, so Elsner. Inakzeptabel sei dagegen, „dass sich der Staat bei der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, insbesondere bei der vollständigen Refinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfangenden, weiter aus der Verantwortung nimmt. Auch der Staat muss seine Rechnungen begleichen. „Würde das sozialdemokratisch geführte Arbeitsministerium den angemessenen Versicherungsbeitrag für die Bürgergeldbezieher an die Krankenkassen überweisen, gäbe es überhaupt kein Finanzierungsdefizit in der GKV“, so GKV-Vorstandschef Gaß. krü

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