Die Krankenhausreform solle praxistauglich umgesetzt werden, versprach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf dem Krankenhausgipfel am 8. September. Foto: krü
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte beim Krankenhausgipfel am 8. September grundlegende Korrekturen an Krankenhausreform. Die Vorhaltefinanzierung müsse ausgesetzt, Hybrid-DRGs überarbeitet werden. Vor allem gelte es, Bürokratie abzubauen. „Die derzeitige Form der Vorhaltefinanzierung löst kein strukturelles Problem. Im Gegenteil: Sie zementiert die Abhängigkeit der Krankenhäuser von ihren Fallzahlen und gefährdet bedarfsnotwendige Kliniken in der Fläche“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. „Wir benötigen ein System der Vorhaltefinanzierung, das tatsächlich fallzahlenunabhängig funktioniert und weniger, nicht mehr Bürokratie verursacht.“
Die DKG kritisierte insbesondere, dass die Bundesregierung trotz offensichtlicher Mängel an dem untauglichen Konzept festhalte. Die Verschiebung der Einführungsfristen sei keine Lösung, so Gaß. „Das Modell erzeugt Fehlanreize, erhöht den Bürokratieaufwand und stabilisiert die wirtschaftliche Lage bedarfsnotwendiger Häuser in keiner Weise. Logische Konsequenz ist: vollständige Aussetzung der Vorhaltefinanzierung und Beauftragung der Selbstverwaltung mit einem wirklich fallzahlunabhängigen Alternativkonzept.“
Als Übergangsinstrument seien bestehende Zuschläge – etwa für Sicherstellung, Notfallstufen und Zentren – völlig ausreichend. Damit würde zugleich der hochumstrittene InEK-Abrechnungs-Grouper obsolet und man könnte den Grouper als reines Planungsinstrument nach dem Vorbild von NRW weiterentwickeln. „Auch der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) sollte sofort abgeschafft werden, denn die Krankenhäuser, die die politisch gewollte Konzentration realisieren, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden. Andernfalls werden Strukturreformen verzögert und Qualitätsgewinne verhindert“, so Gaß.
„Eine Kerze, die an beiden Enden brennt“
Auf dem jährlichen Krankenhausgipfel der DKG in Berlin betonte Dr. Gerald Gaß in seinem Eröffnungsstatement die Chancen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen für mehr Effizienz in der Versorgung angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels. Dieser bleibe die größte Herausforderung für das Gesundheitswesen: „Es ist eine Kerze, die an beiden Enden brennt“, so Gaß.
Bis 2040 werde die Zahl der über 80-Jährigen in Deutschland um von heute 5,8 Millionen auf 7,8 Millionen steigen. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der Erwerbstätigen. „Die Erkenntnis ist klar: mehr Patientinnen und Patienten, aber weniger Fachkräfte.“
Hybrid-DRGs: grundlegende Überarbeitung gefordert
Ein weiterer Schwerpunkt des Krankenhausgipfels war die Überwindung der starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Hier drängt die DKG auf eine grundlegende Überarbeitung der Hybrid-DRGs. Gaß warnte vor teuren investorengetriebenen Doppelstrukturen in Form von Praxiskliniken vor den Toren der Krankenhäuser entstehen.
„Krankenhäuser bieten mit ihrer umfangreichen fachlichen und technischen Ausstattung einen hervorragenden Rahmen, der auch bei komplexen ambulanten Behandlungen die notwendige Sicherheit gewährleistet. Es kann nicht das Ziel der Politik sein, dass Wir müssen darauf achten, dass der Qualitätsstandard der Patientenversorgung auch bei Hybridleistungen erhalten bleibt“, betonte Gaß.
Die kurzfristig erweiterten Hybrid-DRG-Regeln seien kein tragfähiges Fundament für eine sinnvolle Ambulantisierung. Sie unterminierten die Länderplanung, destabilisierten die Krankenhausökonomie und verfehlten das Versorgungsziel. Stattdessen brauche es den Ausbau der ambulanten Versorgungsmöglichkeiten an den Krankenhäusern, der Qualität und Erreichbarkeit auch in dünn besiedelten Regionen sicherstelle. Die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, die als Partner der Kliniken bei der Hybridversorgung mitwirken können, sei ausdrückliches Ziel.
Nina Warken will Krankenhausreform praxistauglich umsetzen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigte sich auf dem Krankenhausgipfel zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) morgen (10. September) vom Bundeskabinett beschlossen werde und verteidigte noch einmal die geplanten Anpassungen: Die Krankenhausreform solle damit „praxistauglich“ umgesetzt werden – in enger Einbindung der Länder. Am Konzept der Hybrid-DRGs hält die Ministerin fest: Es sei ein guter Einstieg in die Ambulantisierung von Krankenhausfällen.
Aus dem Transformationsfonds aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen innerhalb von zehn Jahren 29 Mrd. € in den Umbau der Krankenhauslandschaft fließen. Weitere 4 Mrd. € aus dem Sondervermögen sollen als „Sofort-Transformationskosten“ den Kliniken 2025 und 2026 also Inflationsausgleich für die vergangenen Jahre bekommen – und zwar „nicht zulasten der Versicherten“, wie Warken betonte. 2 Mrd. € sollen zudem für ein neues Sofortprogramm zur Verbesserung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen gehen. Damit soll auch in Krankenhäusern eine resiliente Sicherheitsinfrastruktur für die Informationstechnik aufgebaut werden.
Auch mit der überfälligen Notfallreform soll voran gehen: Das BMG arbeite „mit Hochdruck“ daran, sagte der parlamentarischer Staatssekretär Tino Sorge (CDU). Noch in diesem Jahr soll es möglicherweise einen ersten Entwurf geben. krü