Rainer Rempe (Vorsitzender der NKG), Dr. Andreas Philippi (Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung) sowie Helge Engelke (Verbandsdirektor der NKG) im Rahmen der Mitgliederversammlung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Foto: NKG/Ulrich Pucknat
Personaluntergrenzen gefährden Versorgung Für rund die Hälfte der Kliniken in Niedersachsen wären die im Rahmen der Krankenhausreform geplanten Pflegepersonaluntergrenzen ein existenzielles Problem. Auch und vor allem die Universitätskliniken wären betroffen. Darauf wies Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) auf der Mitgliederversammlung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) am 16. März in Hannover hin. Würden diese in einem pflegeintensiven Bereich unterschritten, hätte das Folgen für den gesamten Standort, warnte Philippi. Ein negatives Gutachten gefährde die Zuweisung aller Leistungsgruppen der
Klinik, sagte der SPD-Politiker. „Das ist völlig unverhältnismäßig, das ist mindestens im internationalen Diagnoseschlüssel eine F70”, kolportierte der Minister. Der Diagnosecode F7 steht für eine Intelligenzminderung des Patienten. „Das muss vom Tisch“, so Philippi, der derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) innehat. Er habe diese Forderung gegenüber Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) deutlich gemacht.
Am 27. März befasst sich der Bundesrat mit den Änderungen der Krankenhausreform. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch das Ländergremium lehnt Philippi jedoch ab: „Das würde eine Reform erneut um Monate verzögern. Das wäre das falsche Signal.“
Ein weiterer Kritikpunkt aus Sicht der Krankenhäuser: Bei der-Standortregelung war es im Reformkompromiss bei der Begrenzung auf zwei Kilometer Entfernung für kooperierende Kliniken geblieben. „Nur über eine Schiedsstelle kann eine Erweiterung der erlaubten Distanz ermöglicht werden“, so Philippi. In Niedersachsen ist beispielsweise das Städtische Klinikum Braunschweig betroffen: Die beiden Hauptstandorte überschreiten die umstrittene Zwei-Kilometer-Regel für Leistungsgruppen deutlich.
Eine „Reform im Blindflug“ nannte NKG-Direktor Helge Engelke den aktuellen Beschluss zum KHAG. Er kritisierte vor allem die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung ohne Auswirkungsanalyse im Vorfeld: „Das funktioniert so nicht“, so Engelke. Auch die Änderungen zum Pflegebudget, „auf die Schnelle“ mit dem Reformgesetz eingebracht, lehnen die
Krankenhäuser ab: Tätigkeiten von Pflegekräften, die nicht unmittelbar am Bett erfolgen – darunter wohlmöglich auch Dokumentation – sollen künftig nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert werden. Streit um die Abgrenzung der Tätigkeiten zwischen Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Kliniken sind vorprogrammiert.
Ruf nach Bürokratieabbau
Die diesjährige Mitgliederversammlung der NKG Unter dem Leitmotiv „Gemeinsam für zukunftsfähige Krankenhausstrukturen. Vertrauen stärken. Regionale Verantwortung leben. Versorgung sichern.“ stand ganz im Zeichen der aktuellen Krankenhausreform. Die Krankenhäuser diskutierten mit Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags und mit Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi.
Die NKG mahnte, ohne einen tiefgreifenden Bürokratieabbau werde die Klinikreform nicht gelingen. „Jede Stunde, die nicht mit der Dokumentation, sondern am Patienten verbracht wird, erhöht die Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit”, sagte der NKG-Vorsitzende Rainer Rempe. „Wir müssen uns fragen, wofür wir eigentlich dokumentieren“, gab Helge Engelke zu bedenken. „Geht es darum, Prozesse vernünftig darzustellen und Qualität abzubilden im Sinne der Versorgungssicherheit, oder geht es nur um Abrechnung?“ Vor allem Letzteres sei
Geprägt von sich immer wiederholenden, umfassenden Dokumentationspflichten, die vor allem von einer lähmenden Misstrauenskultur geprägt seien. „Es geht darum, Vertrauen zu stärken“, so der NGK-Direktor. Wirtschaftliche Herausforderungen, wachsende Qualitätsanforderungen und die Notwendigkeit, Versorgungssicherheit auch in ländlichen Räumen zu garantieren, treffen auf eine ungebremst wachsende Bürokratie. Die NKG fordert daher, schnell verlässliche und praxistaugliche Lösungen für die Krankenhäuser zu finden, um diese Herausforderungen zu bewältigen.
„Anspruch und Realität müssen zueinander passen“, betonte Rainer Rempe. „Wir unterstützen die Ziele der Reform, doch entscheidend bleibt eine regional differenzierte Umsetzung. Niedersachsen braucht eine starke Landesplanung, die die spezifischen Bedingungen eines Flächenlandes berücksichtigt und Versorgungssicherheit sowie Kooperationen gezielt stärkt.“
Für die Jahre 2026 und 2027 fordert die NKG klare Zeitpläne, transparente Entscheidungsprozesse und eine auskömmliche Übergangsfinanzierung. „Krankenhäuser müssen heute Entscheidungen treffen, obwohl zentrale Rahmenbedingungen noch unklar sind. Besonders wirtschaftlich belastete Häuser benötigen hier gezielte Unterstützung“, erklärte Helge Engelke. „Steigende Kosten und strukturelle Unterfinanzierung belasten viele Standorte weiterhin erheblich. Die geplante Vorhaltevergütung erkennt zwar die Bedeutung von Vorhaltung an, löst aber in der aktuellen Ausgestaltung zentrale Finanzierungsprobleme nicht.“ Die NKG fordert daher eine Anpassung der Systematik, damit die Reform langfristig tragfähig wird. „Die mit der aktuellen Ergänzung im Krankenhausreformanpassungsgesetz geschaffene Unsicherheit bei der Finanzierung der Pflegepersonalkosten ist dabei maximal kontraproduktiv und gefährlich“, betont Engelke.
Bürokratieabbau als zentrale Reformvoraussetzung Für die NKG steht fest: Ohne einen tiefgreifenden Bürokratieabbau wird die Reform ihr Ziel nicht erreichen. Krankenhausmitarbeitende verbringen täglich unzählige Stunden mit redundanten Dokumentations- und Prüfverfahren – Zeit, die für die Versorgung fehlt. Die NKG fordert daher mit Nachdruck
– eine konsequente Reduzierung unnötiger Berichtspflichten,
– die Abschaffung redundanter Prüf- und Kontrollstrukturen,
– eine digitale Dokumentation, die entlastet, statt Mehrarbeit zu erzeugen,
– eine verpflichtende Bürokratiefolgenabschätzung für jede neue gesetzliche Regelung. „Bürokratieabbau ist keine Nebenaufgabe, sondern Grundvoraussetzung, um Fachkräfte zu binden, Versorgungsqualität zu sichern und die Reform überhaupt umsetzbar zu machen. Jede Stunde, die nicht mit der Dokumentation, sondern am Patienten verbracht wird, erhöht die Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit“, betonte Rainer Rempe.
Strukturentscheidungen in der Krankenhausplanung haben unmittelbare Auswirkungen auf Personalplanung, Ausbildung und Nachwuchsgewinnung. Die NKG fordert daher eine Reformpolitik, die arbeitsmarktpolitische Aspekte konsequent mitdenkt und die Beschäftigten in den Mittelpunkt rückt. Gleichzeitig bleiben kontinuierliche Investitionen in Infrastruktur, Medizintechnik und Digitalisierung unverzichtbar. Bauliche Modernisierungen und der Ausbau sektorenübergreifender Versorgungsmodelle sind notwendig, um Spezialisierung und Qualität langfristig zu sichern. Mit dem Konzept der Gesundheitsregionen habe Niedersachsen in den vergangenen Jahren bereits wichtige Vorhaben angestoßen – dennoch bleibe der Investitionsbedarf erheblich.
Strukturentscheidungen mit Augenmaß treffen
Die Krankenhäuser in Niedersachsen sind zentrale Einrichtungen der regionalen Daseinsvorsorge – medizinisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Strukturentscheidungen müssten daher mit Augenmaß getroffen werden: Spezialisierung und Zentralisierung dürfen nicht in Widerspruch zur Sicherstellung einer verlässlichen und flächendeckenden Grundversorgung geraten. Kooperationen zwischen Krankenhäusern bieten große Chancen, müssen aber strategisch geplant und dauerhaft unterstützt werden.
Die NKG appelliert daher an Bund und Land, die Reform regional gerecht, finanziell tragfähig und administrativ entlastend zu gestalten. Vertrauen kann nur entstehen, wenn Vorgaben realistisch umsetzbar sind und den Alltag der Beschäftigten tatsächlich verbessern. krü