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Der aktuelle NKG-Indikator


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Niedersachsens Krankenhäuser brauchen Hilfe, Vertrauen in Reform schwindet

Neun von zehn Kliniken in Niedersachsen perspektivisch gefährdet – Jedes vierte Krankenhaus plant sein Versorgungsangebot zu reduzieren – 2025 noch schlechtere wirtschaftliche Entwicklung erwartet – Bewertung der Krankenhausreform fällt zunehmend skeptischer aus – Ohne konkrete Hilfe ist die Versorgung in Gefahr

 Nur noch jede zehnte Klinik in Niedersachsen erwartet ein positives Jahresergebnis 2024. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) hervor. „Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Niedersachsen ist dramatisch und verschärft sich infolge fehlender Stabilisierungsmaßnahmen der Politik zusehends. Neun von zehn Kliniken in Niedersachsen sind perspektivisch in ihrer Existenz bedroht. Das sind denkbar ungünstige Voraussetzungen für eine geordnete Reform“, kommentiert Rainer Rempe, Vorstandsvorsitzender der NKG, das Umfrageergebnis. „Wir fordern die Bundes- und Landespolitik auf, unverzüglich Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser umzusetzen. Alle Krankenhäuser brauchen dringend eine solide Finanzbasis, um überhaupt mit der Reform starten zu können. Dazu zählt insbesondere ein Inflationsausgleich für die Jahre 2022 bis 2024 sowie eine Überbrückungsfinanzierung bis 2027. Andernfalls droht die aus Sicht der Krankenhäuser notwendige Reform bereits vor ihrem Start zu scheitern und die Versorgung wird massiv gefährdet“, so Rempe. 

 Die Ergebnisse des NKG-Indikators zeigen, dass 88 % der befragten Krankenhäuser ihre Sach- und Personalkosten nicht aus den regelhaften Erlösen der Patientenbehandlung finanzieren können. Ein Großteil der Kliniken ist bereits kurzfristig auf Unterstützung angewiesen. 71 % der Krankenhäuser geben an, dass sie in den vergangenen Jahren nicht in der Lage waren, ausreichende Rücklagen zu bilden, um aktuelle Kostensteigerungen finanzieren zu können. Die finanzielle Schieflage bleibt nicht ohne Folgen für die Patientenversorgung. Aufgrund der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Situation plant jedes vierte Krankenhaus Leistungen zu reduzieren bzw. sein Versorgungsangebot einzuschränken.

 Für 2025 erwartet mehr als jedes zweite Krankenhaus (57 %) eine noch schlechtere wirtschaftliche Entwicklung. Eine bessere wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr erwarten lediglich 6 % der Kliniken. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen sieht mehr als jedes zweite Krankenhaus in Niedersachsen (56 %) seine wirtschaftliche Existenz bis zum Wirksamwerden der bundesweiten Krankenhausreform – voraussichtlich im Jahr 2027 – als gefährdet an. „Die von vielen Seiten geforderte Überbrückungsfinanzierung ist eine zwingende Voraussetzung für ein zukunftsfähiges Krankenhauswesen“, betont NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Erwartungen zur Krankenhausreform

Die Kliniken wurden für den NKG-Indikator erneut zu ihren Erwartungen hinsichtlich der geplanten Krankenhausreform befragt. Hier zeigen sich deutliche Diskrepanzen zwischen von der Politik formulierten Zielen der Reform und den Erwartungen seitens der Krankenhäuser. Gegenüber der Vorjahresumfrage zeigt sich in der Tendenz eine kritischere Haltung der Krankenhäuser, was die Umsetzung bzw. das Erreichen der von der Politik proklamierten Reformziele anbelangt.

Im Hinblick auf die Einführung einer leistungsunabhängigen Vorhaltefinanzierung ergibt sich das folgende Bild: 41 % der Krankenhäuser bewerten die Einführung der Vorhaltefinanzierung positiv. 33 % stehen der Vorhaltefinanzierung neutral gegenüber und 26 % lehnen eine solche Finanzierung ab. Die Bewertung dieses zentralen Instruments der Krankenhausreform fällt deutlich schlechter aus als in der Vorjahresumfrage. Hier hatten noch 60 % der Krankenhäuser die Einführung positiv beurteilt und lediglich 7 % der Kliniken die neue Form der Finanzierung abgelehnt. Der Anteil der Krankenhäuser mit neutraler Einstellung bleibt gleich.

Die Bewertung der Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen fällt gering-fügig schlechter aus als in der Vorjahresumfrage. Insgesamt zeigt sich hier ein relativ ausgeglichenes Meinungsbild. 32 % (Vorjahr: 36 %) der befragten Krankenhäuser bewerten die Einführung positiv, 37 % (Vorjahr: 34) stehen dem neutral gegenüber und 31 % (Vorjahr: 30 %) der Kliniken lehnen bundeseinheitliche Leistungsgruppen ab.

Die Krankenhäuser wurden gebeten, eine grundsätzliche Bewertung des mit der Krankenhausreform verbundenen Ziels einer stärkeren Konzentration von Krankenhäusern bzw. Krankenhausstandorten vorzunehmen. Von den befragten Krankenhäusern beurteilen dieses Ziel 44,5 % positiv (Vorjahr: 49 %). 24,5 % (Vorjahr: 31 %) der Kliniken stehen weiteren Konzentrationsprozessen in der Krankenhauslandschaft neutral gegenüber und 30,9 % (Vorjahr: 20 %) lehnen dies ab.

Die Krankenhausträger bzw. Krankenhäuser wurden zudem danach gefragt, welche konkreten Auswirkungen die bundesweite Krankenhausreform voraussichtlich auf ihren Standort bzw. Standorte haben wird. Hier zeigen sich weiterhin deutliche Diskrepanzen zwischen von der (Bundes-) Politik formulierten Zielen der Krankenhausreform und den individuellen Erwartungen seitens der Krankenhäuser.

Gegenüber der Vorjahresumfrage zeigt sich in der Tendenz eine zunehmend kritischere Haltung der Krankenhäuser, was das Erreichen der von der Politik proklamierten Reformziele anbelangt. So erwarten 48 % (Vorjahr: 41 %) der Kliniken nicht, dass es aufgrund der Reform zu einer verbesserten Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten kommen wird. 35 % (Vorjahr 31 %) der Krankenhäuser geben an, dies noch nicht abschätzen zu können. 17 % (Vorjahr: 15 %) der Krankenhäuser er-warten, dass das Ziel einer verbesserten Behandlungsqualität erreicht werden kann.

Inwieweit die Krankenhausreform zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser führt, ist aus Sicht einer Mehrheit der Krankenhäuser fraglich. Hier macht sich bemerkbar, dass die konkreten finanziellen Auswirkungen der Reform auf die einzelnen Kliniken unbekannt sind. 53,6 % (Vorjahr: 60 %) der befragten Kranken-häuser geben an, derzeit nicht abschätzen zu können, ob sich ihre wirtschaftliche Lage im Zuge der Reform mittel- bis langfristig verbessern wird. 31,8 % (Vorjahr: 26 %) der Kliniken gehen davon aus, dass sich ihre wirtschaftliche Lage infolge der Reform nicht verbessern wird. 14,5 % (Vorjahr: 14 %) der Krankenhäuser erwarten eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage.

Die Krankenhäuser wurden von der NKG um Auskunft gebeten, inwiefern sie erwarten, selbst vom geplanten Umbau der Krankenhauslandschaft betroffen zu sein. 29,1 % (Vorjahr: 29 %) der Krankenhäuser gehen davon aus, dass es aufgrund der Reform zu einer Zusammenlegung ihres Krankenhauses mit anderen Krankenhäusern (auch anderer Träger) bzw. der Zusammenlegung von Krankenhausstandorten kommt. 51,5 % (Vorjahr: 45 %) erwarten nicht, davon betroffen zu sein. 19,4 % (Vorjahr: 26 %) der Krankenhäuser können dies derzeit noch nicht abschätzen.

Die These von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Reform führe zu einer Entökonomisierung, wird von den Kliniken nicht geteilt. 50,5 % der befragten Krankenhäuser erwarten nicht, aufgrund der Reform künftig wirtschaftlich unabhängiger von der Fallzahlentwicklung zu sein. Lediglich 2,7 % der Krankenhäuser verbinden entsprechende Hoffnungen mit der Reform. 45,9 % der Kliniken können dies nicht abschätzen.

An einen Abbau von Bürokratie infolge der Reform glauben die wenigsten Krankenhäuser. 91 % (Vorjahr: 83 %) der befragten Kliniken geben an, keinen Bürokratieabbau zu erwarten, nur 2 % der Kliniken erwarten von der Krankenhausreform eine geringere bürokratische Belastung.

 „Ganz gleich, welches Reformversprechen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach man auch betrachtet, das Urteil der Krankenhäuser fällt zunehmend skeptischer aus. Ob eine bessere Behandlungsqualität für die Patienten, leichtere Personalgewinnung, weniger wirtschaftlicher Druck, die Existenzsicherung von Kliniken durch die neue Vorhaltevergütung oder aber der Abbau von Bürokratie – überall Fehlanzeige. Das schwindende Vertrauen der Krankenhäuser ist alarmierend und zeigt, dass wesentliche Herausforderungen durch die Reform absehbar nicht gelöst werden. Das Gesetz muss inhaltlich nachgebessert werden. Letzte Gelegenheit hierfür ist der Vermittlungsausschuss. Wir erwarten, dass Niedersachsen am 22. November im Bundesrat für dessen Anrufung stimmt und sich für Verbesserungen einsetzt“, unterstreicht Engelke. NKG/krü