Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziel, während andere uns helfen diese Website und ihre Erfahrung zu verbessern.

Aktuelles

News

Länder fordern Öffnungsklauseln und Finanzhilfe vom Bund


Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (CSU), Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg, Melanie Schlotzhauer (SPD) nach der heutigen Bund-Länder-Tagung. Foto: Kotlorz

Einig sind sich die Bundesländer und  Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) offenbar vor allem darin, dass es zwar eine Klinikreform geben muss. Dabei sind aber flexible,  länderspezifische Lösungen gefragt. Die Vorschläge der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ zur Reform der Kliniken sollen nicht 1:1 umgesetzt werden.  Das wurde heute deutlich im Anschluss an das Treffen der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform“. In einer Pressekonferenz betonte der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (CSU), dass das Papier der Expertenkommission „nicht so kommen wird“. Zudem betonte der Gesundheitsminister, „dass wir Geld brauchen, um diese Reform umzusetzen, und wir haben festgestellt, dass wir Länderöffnungsklausen und Ausnahmetatbestände brauchen werden.“ Auch über die Eingruppierung in 128 Leistungsgruppen - wie von der Regierungskommission vorgeschlagen - werde noch zu reden sein, kündigte Holetschek an. Ferner betonte er, dass die Krankenhausplanung nach wie vor Sache der Bundesländer sei.

Die Transformationskosten einer solchen Reform sollten von dem Bund und den Ländern gemeinsam getragen werden, betonte die Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg, Melanie Schlotzhauer (SPD): „Wir sehen den Bund auch in der Verantwortung“, ansonsten könne der Transformationsprozess weder in der Geschwindigkeit noch in der Tiefe stattfinden, sagte die Gesundheitssenatorin. Auch sie pochte auf Ausnahmeregelungen für ihr Bundesland. Ein 30-minütiger Abstand von Kliniken zueinander wie in einer Metropolenregion wie Hamburg üblich sei, dürfe kein Ausschlusskriterium für Versorgungsangebote sein. Noch „viel Diskussionsbedarf“ gebe es auch bei der Einstufung der Kliniken in die verschiedenen Level, wie von dem Expertengremium vorgeschlagen, sagte Schlotzhauer.

Gesundheitsminister Lauterbach räumte ein, dass es Öffnungsklauseln für die Länder geben werde, das Papier der Expertenkommission werde „nochmal überabeitet“. Wegen des noch laufenden Diskussionsprozesses sei auch kein gemeinsames Papier der Länder heute verabschiedet worden, wie eigentlich geplant. Lauterbach sagte, er sei offen für regional flexiblere Lösungen, pochte aber gleichzeitig auch auf einheitliche Regeln.  „Es kann nicht sein, dass eine kardiologische Abteilung in Hessen anders definiert ist als in Baden-Württemberg.“ Denn die geplante Vergütung von Kosten für das Vorhalten bestimmter Leistungen solle auch bundesweit identisch sein. Er nannte als Beispiel für mögliche Öffnungsklauseln, dass neben einer Geburtshilfe eine Spezialabteilung für Schlaganfälle zwar da sein müsse - die Vorgabe könnte aber auch als erfüllt gelten, wenn die Stroke-Unit in einem Nachbarhaus im Verbund vorhanden sei.

Die Ausnahmeregelungen könnten dann nur die Länder umsetzen.

Holetschek unterstrich: „Wir brauchen breite Öffnungsklauseln“, zumal die Klinikreform auch den ländlichen Raum in der stationären Versorgung abbilden müsse.

Wie hoch die Kosten der Klinikreform sein werden, konnte Lauterbach noch nicht beziffern. Das hänge seiner Ansicht nach davon ab, wie die einzelnen Level der Kliniken am Ende definiert würden. Bis zum Sommer soll ein Referentenentwurf von den Bundesländern und dem Bund zur Klinikreform vorliegen. tak