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KKB plant Schadenersatzklage gegen die Bundesregierung


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Die Klinik Kompetenz Bayern (KKB) gehen vor Gericht: Die Genossenschaft bereitet eine Klage wegen Betriebskostenunterfinanzierung zunächst für das Jahr 2023 am Landgericht Berlin vor. Angestrebt wird eine Verweisung an den EuGH.

21 Kliniken – 14 KKB-Mitglieder und sieben externe Kliniken – haben sich bisher zusammengetan, um gegen die Bundesregierung zu klagen. Weitere Krankenhäuser aus allen Bundesländern und aller Trägerschaften können sich der Klage anschließen.

Kläger wäre die KKB, um die Schadensersatzansprüche aller teilnehmenden Träger zu bündeln und das Prozesskostenrisiko für die Teilnehmer zu minimieren. Die teilnehmenden Kläger treten die Schadenersatzansprüche an die KKB ab. So können die einzelnen Ansprüche gebündelt durch die KKB eingeklagt werden. Da die Gerichts- und Anwaltskosten ab einer Klagesumme von 30 Mio. € gedeckelt sind – bei 1,7 Mio. € - reduziert sich das Prozesskostenrisiko für die teilnehmenden Klinikträger bei steigender Teilnahme:  je mehr Klinikträger sich der Klage anschließen, desto geringer die Gerichts- und Anwaltskosten für die Teilnehmer. Die Rechtsschutzversicherung hat einstweilen die Kostenübernahme abgelehnt.

„Es geht darum, dass wir uns gegen die Betriebskostenunterfinanzierung wehren wollen, die seit 2023 deutlich zugenommen hat“, so KKB-Geschäftsführer Benjamin Stollreiter.

Gemäß § 1 des Krankenhausgesetzes (KHG) ist die Bundesregierung verpflichtet, die auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu gewährleisten. „Ihrer damit verbundenen gesetzlichen Aufgabe kommt die Bundesregierung aber schon seit einigen Jahren nicht nach“, betont Stollreiter. Im Jahr 2023 seien die Defizite der 34 KKB-Kliniken unter anderem durch das Wegfallen von wichtigen Erlösen für voll- und teilstationäre Leistungen (beispielsweise durch die Streichung von § 10 Absatz 4 S.3 des Krankenhausentgeltgesetzes) so massiv angestiegen, dass die Schadensersatzforderung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit alternativlos ist.“ Aus Art. 14 AEUV ergibt sich die Staatshaftung.

Die Mitglieder der KKB haben sich bereits Anfang 2024 dazu entschlossen, Schadenersatz vom Bundesministerium für Gesundheit für die unzureichende Finanzierung der Kliniken einzufordern. Die KKB greift damit die Argumentation der Kreisklinik Groß-Gerau aus Hessen auf, die im Januar 2024 ihr geplantes Klageverfahren gegen die Bundesregierung öffentlich gemacht hat (das Krankenhaus berichtete hier und hier). Die Kreisklinik Groß-Gerau konnte übrigens sogar eine Deckungszusage ihrer Rechtschutzversicherung erreichen. Die KKB ist ebenso wie das Management des hessischen Klinikums der Überzeugung, dass der Bund seiner gesetzlichen Pflicht zur wirtschaftlichen Sicherung der deutschen Kliniken gerade im Jahr 2023 nicht nachgekommen ist.

In der KKB sind zahlreiche große, mittelgroße und kleine Krankenhäuser und Klinikverbünde in ganz Bayern mit insgesamt 66 Standorten vertreten. 2023 war es keiner KKB-Klinik möglich, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. „Insgesamt rechnen wir für alle KKB-Kliniken aktuell mit einem Jahresfehlbetrag von über 350 Mio. €“, erklärte KKB-Vorstandsmitglied Manfred Wendl. Da sich die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen auch 2024 nicht verbessert haben, bleibt die wirtschaftliche Situation der Kliniken auch in 2024 und 2025 düster.

Diese Entwicklung sei vor allen Dingen für freigemeinnützigen Träger existenzbedrohend, so Stollreiter. „Aber auch für die kommunalen Träger ist die Situation mehr als belastend. Durch die hohen Defizitausgleiche für die Kliniken fehlt das Geld, um wichtige Projekte im Infrastruktur- oder Bildungsbereich anzustoßen“, ergänzt KKB-Vorstandsmitglied Martin Rederer.

Mit einem außergerichtlichen Forderungsschreiben haben die die KKB-Kliniken zunächst den Schadensersatzanspruch gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit geltend gemacht und in einem Schreiben an Minister Karl Lauterbach im Februar 2024 Ihren jeweils errechneten Schaden beziffert und unter Angabe der Bankverbindung ein entsprechendes Zahlungsziel gesetzt. Vergeblich. Ein erstes Gutachten aus dem vergangenen Jahr sieht die Erfolgsaussichten eher als ungewiss an. Ein zweites Gutachten wurde in Auftrag gegeben. „Es geht nicht allein um den Schadenersatz. Es geht auch um das politische Signal: zu zeigen, dass die Bundesregierung die Kliniken mit den desaströsen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Stich lässt und so die stationäre Gesundheitsversorgung gefährdet“, so Stollreiter. Es gehe auch darum, den Druck auf die kommende Bundesregierung zu erhöhen, die Vergütungsregelungen zu einer auskömmlichen Finanzierung so schnell wie möglich anzupassen.

Die teilnehmenden Kliniken übernehmen die Prozesskosten anteilig zur Gesamtschadenersatzsumme. Im Fall des Obsiegens wird der erstrittene Schadenersatz abzüglich etwaiger angefallener Kosten nach dem individuellen prozentualen Anteil an der geforderten Gesamtschadenersatzsumme verteilt. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte ein Anspruch auf Schadensersatz für die Jahre 2024 ff. abgeleitet werden. 

Interessenten, die sich an der Klage beteiligen möchten, können sich an Benjamin Stollreiter wenden: benjamin.stollreiter@klinik-kompetenz-bayern.de, Tel.: 09141/ 8 74 64 20.