Deutscher Bundestag, Foto: Werner Schüring
Der Deutsche Bundestag hat das KHAG nicht wie geplant final in 2./3. Lesung beschlossen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasste sich in seiner Sitzung am 25. Februar nicht mit dem Gesetzentwurf und den 46 Änderungsanträgen der Regierungskoalition.
Der Einigungsversuch zwischen Ländern, Bundesgesundheitsministerium und Regierungsfraktionen war zunächst escheitert. Man habe sich aber darauf verständigt, bis zur nächsten Sitzungswoche, also der ersten Woche im März, nochmals vom Bundesgesundheitsministerium überarbeitete Entwürfe für Änderungsanträge zu den strittigen Verhandlungspunkten vorlegen soll. Eine Beschlussfassung vor der Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026 wäre also noch möglich – wenn sich die Beteiligten bis dahin einigen können. Dann könnte das Ländergremium zum KHAG beraten – und gegebenenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen.
Die Regierungskoalition hatte 46 Änderungsanträge zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vorgelegt. Darin wird nur teilweise auf die Länderbedenken eingegangen. Zentrale Streitpunkte zwischen Bund und Ländern sind jedoch nicht gelöst.
Anlässlich der letzten Gesundheitsministerkonferenz am hatten die Minister der Bundesländer betont, sie wollten ein Vermittlungsverfahren vermeiden. Allerdings hatten sie für mehrere Punkte Änderungen verlangt. Die Forderungen der Länder betreffen vor allem vier Punkte:
• Der Transformationsfonds soll auch für Investitionen in bestehende Krankenhäuser genutzt werden können,
• Abweichungen von der Zwei-Kilometer-Standortregelung sollen erlaubt werden
• Die Länder sollen Ausnahmen bei den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen ermöglichen können,
• Die Vorhaltepauschale soll in der budgetneutralen Phase bis Ende 2027 engmaschig geprüft und bewertet werden, um die Regeln am Ende des Übergangs von Fallpauschalen zur Vorhaltevergütung notfalls anpassen zu können.
Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses würde das Gesetz weiter verzögern und könnte Anpassungen in Gänze scheitern lassen. Dann würde die Reform auf Basis der Beschlüsse der Ampelregierung fortbestehen.
46 Änderungsanträge der Regierungskoalition
Den Änderungsanträgen folgend bleibt es nach dem Willen der Regierungskoalition dabei: Befristete Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sollen nur mit Zustimmung der Krankenkassen möglich sein. Auch auf der Zwei-Kilometer-Regelung beharrt die Koalition. Die zuständigen Landesbehörden können jedoch eine Anhörung durch die Selbstverwaltungspartner erhalten, die dann über Abweichungen im Einzelfall beraten.
Mit Blick auf die geplante Vorhaltekosten-Finanzierung sieht ein Änderungsantrag nun Evaluationen im Juli 2027 und Ende 2028 vor. Bei Bedarf könnten die bestehenden Regelungen auf dieser Grundlage angepasst und nachjustiert werden, heißt es in dem Antrag.
Die zum 12. Dezember geplante Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen soll „frühestens ein Jahr und spätestens drei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft“ treten. Den Ländern soll so die Möglichkeit gegeben werden, die Erfüllung der Vorhaltezahlen bei ihren Zuweisungsentscheidungen zu berücksichtigen. Auch sollen die Länder schon eine Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes Mittel für ihre aus dem Krankenhaustransformationsfonds finanzierten Projekte aus dem Infrastruktur-Sondervermögen in Anspruch nehmen können.
Ein Änderungsantrag betrifft das umstrittene Pflegebudget: Es soll klargestellt werden, dass „Pflegepersonalkosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in Kreißsälen dienen“, nicht im Pflegebudget berücksichtigt werden. Die Verantwortung für den sogenannten Klinik-Atlas soll an den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen werden.
DKG: KHAG realitätsnah ausgestalten
Bundesregierung und Länder sollten in Klausur gehen und die Krankenhausreform jetzt praxisnah korrigieren, forderte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Veröffentlichung der Änderungsanträge. Die DKG appelliert an die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium, die Beratungen zum KHAG in der letzten Februarwoche für notwendige und zielführende Änderungen zu nutzen. Ziel müsse es sein, das Gesetz realitätsnah auszugestalten und mehrheitsfähig durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.
„Wir brauchen eine Anpassung der Krankenhausreform, die sich an der Versorgungsrealität orientiert – und zwar schnell und umfassend. Die Politik darf diese Gelegenheit nicht verstreichen lassen“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Positiv bewertet die DKG erste Änderungsanträge, die die tatsächlichen Gegebenheiten in den Krankenhäusern berücksichtigen und auch eine zentrale Forderung der Länder aufgreifen. Diese beträfen jedoch überwiegend kleinere und eher technische Probleme.
So sollen Hybrid-DRGs nun auch Behandlungen von Kindern sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Änderungen bei den Regeln für Schiedsstellen und bei den Fristen in den Budgetverhandlungen machen es für Krankenhäuser etwas einfacher und praxisnäher.
„Gleichzeitig hält die Bundesregierung bei den zentralen Stellschrauben der Krankenhausreform weiterhin an aus unserer Sicht falschen Ansätzen fest“, so Gaß. Auch das vermeintliche Entgegenkommen in Richtung der Länder bei den Mindestvorhaltezahlen sei kein ausreichender Schritt. Die Mindestvorhaltezahlen in den einzelnen Leistungsgruppen erst verspätet in Kraft treten zu lassen, wird die Probleme nur verschieben, nicht lösen. Absolut inakzeptabel ist jedoch, dass die Pflegepersonaluntergrenzen in den einzelnen Leistungsgruppen als weiteres Sanktionskriterium verankert werden. Pflegepersonaluntergrenzen gelten bereits heute in allen Stationen der Krankenhäuser. Sie beziehen sich damit auf alle Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern. Einen Bezug zu den einzelnen Leistungsgruppen gibt es nicht. Ein solcher zusätzlicher Bezug ist auch völlig sinnlos, da die Pflegequalität bereits über die vorhandenen Vorgaben zu den Pflegepersonaluntergrenzen gewährleistet ist. Damit verankert der Gesetzgeber die Untergrenzen doppelt, obwohl sie längst abgeschafft werden müssten, denn wir sind mit der Pflegepersonalbemessung bereits einen entscheidenden Schritt vorangekommen“, so Gaß.
Deutliche Kritik übt die DKG auch an der geplanten Zwei-Kilometer-Standortregelung. „Die Bundesregierung hält hier aus dogmatischen Gründen an einer Vorgabe fest, die der Versorgungsrealität nicht gerecht wird“, so Gaß. Es gehe keineswegs darum, Qualitätsanforderungen zu verwässern. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass bewährte Kooperationen und gewachsene Strukturen weiter möglich bleiben. Die derzeitige Regelung würde insbesondere große Kliniken mit mehreren Standorten erheblich benachteiligen und zu enormen doppelten Vorhaltungen an den verschiedenen Standorten führen.
Mit großer Sorge betrachtet die DKG die vorgesehenen Änderungen beim Pflegebudget. Sie erwecken den Eindruck, als folge die Bundesregierung einseitig den bislang nicht belegten Vorwürfen einzelner Krankenkassen, anstatt die tatsächlichen Pflegeprozesse in den Kliniken in den Blick zu nehmen.
Die vorgeschlagenen Einschränkungen, wonach administrative oder logistische Aufgaben künftig nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden dürfen, zeugen von mangelnder Kenntnis der pflegerischen Aufgaben. Es wäre praxisfern, wenn Pflegekräfte, die aus dem Pflegebudget finanziert werden, künftig keine administrativen Aufgaben wie Dienstplanerstellung mehr wahrnehmen oder im Bedarfsfall bei organisatorischen Abläufen – etwa der Bereitstellung von Betten – unterstützen dürften. „Wir sperren uns nicht davor, das Pflegebudget weiterzuentwickeln. Eine nachhaltige Reform ist jedoch nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen“, so Gaß.
Planbar, durchdacht, verlässlich – statt politischer Pirouetten
„Die Koalition verliert sich nun auch bei der Krankenhausreform im internen Armdrücken“, erklärte Bernadette Rümmelin zu den Änderungsanträgen zum KHAG. Es scheine in der SPD Planspiele zu geben, das KHAG ganz scheitern zu lassen, so die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland. „Das ist kein verantwortungsvolles Regierungshandeln, sondern politisches Pokern auf dem Rücken der Kliniken und ihrer Teams.“ Das Projekt Krankenhausreform dürfe nicht zum Experimentierfeld verkommen: „Wir brauchen planbare, durchdachte und verlässliche Rahmenbedingungen statt politischer Pirouetten.“, so Rümmelin. krü