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Nachdem das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHAG) sowohl im Gesundheitsausschuss und im vom Bundestag von den Tagesordnungen gestrichen wurden, haben sich nun offenbar Bund und Länder doch geeinigt – mit kleinen Zugeständnissen an die Länder.
In der kommenden Woche soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Zugeständnisse an die Länder gibt es etwa bei den Streitpunkten zur Qualität und Zuweisung von Leistungen, bei Definitionen von Fachkrankenhäusern und Klinikstandorten.
Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, begrüßt den Kompromiss zwischen Bund und Ländern zum KHAG, mit dem die Anrufung des Vermittlungsausschusses verhindert werden konnte. Man habe bis zuletzt um gute Lösungen gerungen und nun Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft gezeigt. „Eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und der Krankenhausreform konnten wir uns auch nicht leisten“, so Philippi.
„Wir verlassen uns jetzt auf die Zusage der Bundesgesundheitsministerin, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig fortgeführt wird, damit das KHAG Ende März im Bundesrat beschlossen werden kann." Also am 27. März - danach könnte das in Kraft treten.
Zuweisung von Leistungsgruppen und die Standortfrage
Beim wichtigsten Kompromiss geht es um die Zuweisungen von Leistungsgruppen. Für Klinken, die die Qualitätskriterien der jeweiligen Leistungsgruppe nicht erfüllen, soll es eine Ausnahmeregelung in mehreren Stufen geben.
Eine erstmalige Ausnahme für drei Jahre soll im „Einvernehmen“ mit den Krankenkassen erlaubt werden. Wenn Bundesländer Leistungsgruppen noch im Jahr 2026 zuweisen, kann diese Ausnahme mit „Benehmen“ der Krankenkassen erfolgen – das heißt: Sie können kein Veto einlegen. Darüber hinaus soll es die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen geben für Bundesländer, die ihre Krankenhausplanung nach den Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) schon entwickelt haben.
Die vorgesehenen Regelungen zur Standortdefinition, wonach einzelne Klinikstandorte lediglich 2 000 Meter auseinander liegen dürfen, um als ein Standort gelten zu dürfen, soll unverändert bleiben.
Dritter Einigungspunkt ist die Definition von Fachkrankenhäusern. Diese soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgen. Doch bekommen die Länder mehr Zeit bei der Umsetzung: die Zuordnung der Versorgungsstufe (Level F) - bis Ende 2030. Nach zwei Jahren soll die Regelung für die Fachkrankenhäuser von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband evaluiert werden.
In der vergangenen Woche hatte die Regierungskoalition 46 Änderungsanträge zum KHAG eingebracht. Die Forderungen der Länder fanden dort keine Berücksichtigung. Die Länder hatten den Bund aufgefordert, folgende Punkte im Gesetzgebungsverfahren zu ändern: