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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte im Vorfeld des 129. Deutschen Ärztetags vor einer vorschnellen Verabschiedung des aktuellen Entwurfs zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Akteure der stationären Versorgung blieben über die konkreten finanziellen Auswirkungen im Unklaren, so die Kritik. Honorarkürzungen zulasten der Krankenhausärzte seien nicht auszuschließen, so die Befürchtung der DKG, die eine transparente Auswirkungsanalyse forderte, die sicherstellt, dass es zu keiner signifikanten Benachteiligung der Krankenhäuser kommt. Vor allem aber will die DKG in das weitere Verfahren, insbesondere in die neu eingerichtete Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ, einbezogen werden.
Die Bedenken der Krankenhäuser sind nach einem Treffen mit Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) nun anscheinend ausgeräumt.
„Ich bin der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband dankbar, dass sie die von uns geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Verabschiedung der neuen Gebührenordnung zum Anlass genommen haben, weitere aktuelle Informationen und Berechnungen zu übermitteln“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß am 23. Mai.
Man habe Gelegenheit gehabt, Daten und Fakten „nochmals intern zu bewerten und mit weiteren Verantwortlichen aus dem Krankenhaussektor zu diskutieren“. Im Ergebnis erkenne man an, dass die Zustimmung zu der aktuell vorliegenden neuen Gebührenordnung „angesichts der insgesamt erreichten Verbesserungen nicht weiter verzögert werden sollte“.
Einzelne Kritikpunkte gebe es aber nach wie vor, so Gaß weiter. Man habe jedoch vereinbart, dazu in einem engen Dialog zu bleiben, um zukünftig sehr zeitnah Erfahrungen aus dem stationären Versorgungsbereich in die weiteren Entwicklungen der Gebührenordnung einfließen zu lassen. krü