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Einigung auf Entgeltkatalog 2025


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Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben am 7. Oktober 2024 den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser gemeinsam verabschiedet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich damit auf die für 2025 geltenden Fallpauschalen (DRG) verständigt. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen Krankenhäuser ein Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro. Gleichzeitig haben sich die Selbstverwaltungspartner auf den Pflegeerlöskatalog 2025 verständigt, über den die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) mit einer Größenordnung von weiteren über 20 Milliarden sichergestellt wird.

Nachdem in den vergangenen Jahren die ausgeprägtesten Effekte der Pandemie auf die Art und Menge der Leistungserbringung bei der Kalkulation der Fallpauschalen gedämpft werden mussten, konnte mit dem Entgeltkatalog für das Jahr 2025 erstmals wieder eine reguläre Kalkulation umgesetzt werden. Eine weitere Herausforderung für die Selbstverwaltungsparteien waren die gesetzlich vorgegebenen Verschiebungen von bestimmten Berufsgruppen aus dem Pflegebudget in das Fallpauschalen-System hinein und umgekehrt. Im Krankenhaus tätige Hebammen wurden beispielsweise aus den Fallpauschalen herausgenommen, da diese zukünftig über das Pflegebudget des Krankenhauses finanziert werden. Zudem ist es gelungen weitere Leistungen, die bisher über die Fallpauschalen vergütet wurden, den Hybrid-Leistungen zuzuordnen, die ab dem Jahr 2025 unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt werden, einheitlich vergütet werden. Über den in Kürze zur Verfügung stehenden „Fallpauschalen-Grouper“ lassen sich auch diese Leistungen eindeutig bestimmen.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß erklärt dazu: „Mit der Vereinbarung des Fallpauschalenkatalogs, unter erneut schwierigen Bedingungen, sind die Selbstverwaltungspartner ihrer Aufgabe und Verantwortung für die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems gerecht geworden. Jenseits davon bleibt es nun aber Aufgabe der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser zu stabilisieren und den Reformprozess in den nächsten Wochen zu einem für die Krankenhäuser tragfähigen Ergebnis zu bringen.“

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hebt hervor: „Mit der Einigung auf den Fallpauschalenkatalog haben sich die Vertragspartner für das Jahr 2025 einvernehmlich auf die wesentliche Abrechnungsgrundlage für Krankenhausleistungen verständigt. Konstruktiv und lösungsorientiert wurde ein fachlich fundiertes Ergebnis erzielt. Mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform und die im KHVVG für die kommenden Jahre angelegten signifikanten Weiterentwicklungen der Krankenhausvergütungssystematik zeigt dies die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung der Expertise der Selbstverwaltung.“

Der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Dr. Florian Reuther, stellt fest: „Die Vertragspartner haben das DRG-System durch Anpassungen auch in schwierigen Zeiten der Gesundheitsversorgung funktionstüchtig gehalten. Für die stabile und leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser wurde es für das Jahr 2025 überarbeitet und sollte auch zukünftig gezielt weiterentwickelt werden.“

Hintergrund:

Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Das krankenhausspezifische Pflegebudget wird jedoch durch DRG-bezogene Tagessätze transferiert.

Die Kataloge sind abrufbar unter www.g-drg.de.