Foto: Deutscher Bundestag/ArndOemichen
Der Deutsche Bundestag hat das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) verabschiedet. Auch der Bundesrat das GKV-BStabG am gleichen Tag (10. Juli) passieren lassen. Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses der Länder Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Anlage) fand keine Mehrheit.
In einem ersten Schritt hatten die Länder bereits eine Fristverkürzung akzeptiert. „Damit wird ein Gesetzgebungsprozess beendet, bei dem es der Bundesregierung vor allem darum ging, ihren von allen Seiten scharf kritisieren Entwurf so schnell wie möglich durch die politischen Instanzen zu bringen“, kritisiert Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Lockmittel war eine von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Bundesrat angekündigte Protokollnotiz, die den Ländern einmalig 550 Mio. € für ihre Krankenhäuser verspricht. Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für Länder und Kommunen im Umfang von 5 bis 6 Mrd. € seien dies „ein paar Tropfen auf den heißen Stein“, so Gaß.
Die Protokollerklärung sieht für die Krankenhäuser folgende Verbesserungen und Maßnahmen vor:
• Schnellstmögliche Umsetzung von „Vereinfachungen von Dokumentations- und Nachweispflichten aufgrund von Vorgaben zur Qualitätssicherung“. Dadurch könne eine Entlastungswirkung für die Leistungserbringer in zweistelliger Millionenhöhere erreicht werden.
• „Schaffung eines Minimaldatensatzes ab Mitte 2027“ zur Vereinheitlichung und Verringerung sämtlicher Datenerhebungen und Meldewege zur Pflege im Krankenhaus. Dadurch seien Entlastungen von bürokratischen Aufwänden in einem zweistelligen Millionenbetrag zu erreichen.
• Entlastung von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern durch zukünftigen Verzicht auf die differenzierte Datenübermittlung zum Pflegepersonal in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verzichtet. Durch diesen Verzicht sollen jährliche Einsparungen von rund 1,9 Mio. € erzielt werden.
• Erhöhung des Zuschlags für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken um 100 Mio. € ab dem Jahr 2027.
• Erhöhung „eines Rechnungszuschlags“ (Details noch offen) um 450 Mio. € für Krankenhäuser, die nicht vom vorgenannten Zuschlag profitieren.
• Evaluation der mit dem Gesetz eingeführten Vergütungsregelungen im Krankenhausbereich auf deren Auswirkungen und ggf. angemessene Reaktion auf unerwünschte Folgewirkungen. Dazu gehören insbesondere die Auswirkungen die Regelungen zur Tariffinanzierung, zu den Prüfquoten bei den Abrechnungen und der Fallzusammenführung. Für Krankenhäuser, bei denen keine Auffälligkeiten bei den Abrechnungsprüfungen zu verzeichnen sind, sollen werden weitere bürokratische Vereinfachungen umgesetzt.
„Die Länder werden sich nach der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundesrat auf Nothilfe-Programme für ihre Kliniken einstellen müssen, wenn sie die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten möchten; prophezeit der DKG-Chef. Der Kuhhandel „Zustimmung gegen ein Trostpflaster“ werde also für die Länderfinanzen, aber vor allem für die Kommunen mit eigenen Kliniken, Folgen haben. Auch die freigemeinnützigen und kirchlichen Träger, ebenso wie private Kliniken, werden auf die Nothilfeprogramme der Länder angewiesen sein, wenn deren Kliniken in den kommenden Jahren am Netz bleiben sollen. Die Zustimmung zu diesem Gesetz wird für die Länder deshalb sehr teuer werden, wenn sie den geordneten Umbau ihrer Krankenhauslandschaft im Rahmen der bevorstehenden Krankenhausreform noch selbst gestalten wollen. Ansonsten wird der kalte Strukturwandel entscheiden, wo und in welcher Form zukünftig noch Krankenhausversorgung stattfindet.
Noch am Tag der Verabschiedung des Gesetzes forderten die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) und die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens die Landesregierung auf, kurzfristig ein Nothilfeprogramm zur finanziellen Stabilisierung der Kliniken aufzulegen, um eine akute Gefährdung der Versorgungssicherheit abzuwenden.
Trotz einiger Verbesserungen bleibe das Beitragsstabilisierungsgesetz ein Gesundheitskürzungsgesetz, so Gaß weiter: Echte Reformen, die das Gesundheitswesen zukunftsfähig machen und die Beiträge langfristig stabil halten wie etwa Entbürokratisierung und Deregulierung, suche man vergebens.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Es gab konkrete, realistische und praxistaugliche Vorschläge für Einsparungen im Krankenhausbereich. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben diese leider weitgehend unberücksichtigt gelassen. Für die Krankenhäuser und ihre Teams, die ihre Verantwortung für eine verlässliche Versorgung der Menschen auch unter schwierigsten Bedingungen wahrnehmen, ist das eine große Enttäuschung.“
Das Gesetz begrenzt dauerhaft die Vergütungsentwicklung unterhalb der tatsächlichen Kostensteigerungen, schränkt die Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen ein und weitet zugleich die Prüfungen des Medizinischen Dienstes erheblich aus: „Das trifft unmittelbar die Investitionsfähigkeit in Digitalisierung und Modernisierung und wird letztlich spürbare Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben“, warnt Rümmelin. Es sei absehbar, dass die Politik bei der Klinikfinanzierung schon bald erneut unter hohem Handlungsdruck stehen werde. Zudem sei fraglich, ob die Krankenhausreform ihr Ziel eines planvollen Strukturwandels noch erreichen kann.
Zu den zum GKV-BStabG in Bundestag und Bundesrat erklärt Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie Fraktion Die Linke im Bundestag: "Der Abschluss dieser katastrophalen Gesundheitsreform ist eine Entscheidung gegen eine gute gesundheitliche Versorgung und gegen die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die heute parallel zur Debatte ihren Protest vor das Parlament getragen haben. Die drastischen Folgen dieser Reform zu ignorieren, ist nicht nur verantwortungslos, sondern gefährlich.“ Die Linke werde diese unsoziale Kürzungspolitik der Merz-Regierung nicht hinnehmen: „Wir erhöhen den Druck und kämpfen konsequent für Entlastung, für faire Bezahlung und für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung.“
Regelungen, die die Länder mit dem Bund ausgehandelt haben, sind nicht Bestandteil des GKV-BStabG, sondern müssen über ein weiteres Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Dem Vernehmen nach plant die Bundesregierung, dazu das „Heilmittelstärkungs- und Entbürokratisierungsgesetz“ nutzen zu wollen. Der dazugehörige Referentenentwurf ist bereits für Ende Juli/Anfang August angekündigt. krü