Übergabe des ersten Berichts der FinanzKommission Gesundheit an die Bundesgesundheitsministerin am 30. März 2026 in Berlin. Foto: BMG/Xander Heinl
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht vorgelegt. Das zehnköpfige Gremium, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Herbst 2025 eingesetzt hatte, schlägt 66 konkrete Maßnahmen vor, die die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig ab dem Jahr 2027 zu stabilisieren sollen. Die 66 Empfehlungen könnten 2027 ein Gesamtvolumen von etwa 42 Mrd. € erreichen, 64 Mrd. € in 2030, heißt es in dem Bericht.
Die Analysen der Kommission zeigen eine Finanzierungslücke von rund 15 Mrd. € im Jahr 2027, die ohne weitere Maßnahmen bis 2030 auf etwa 40 Mrd. € ansteigt. Mit der zunehmenden Finanzierungslücke würden zugleich die Beitragssätze steigen, wodurch das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend unter Druck gerät. Für Versicherte und Arbeitgeber ergibt sich eine Mehrbelastung von durchschnittlich rund 260 € im Jahr 2027 bis hin zu etwa 680 € im Jahr 2030, bei einer maximalen Mehrbelastung von 1 440 € jährlich in 2030.
Evidenzbasierte Medizin stärken, einnahmeorientierte Ausgabenpolitik, Begrenzung versicherungsfremder Leistungen
Die Kommission empfiehlt nachdrücklich, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent und über alle Leistungsbereiche der GKV hinweg zu stärken. Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden. Dies soll auch für Satzungs- und Ermessensleistungen gelten. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise der Ausschluss von Homöopathie als Satzungsleistung empfohlen.
Das Gremium sieht in einer grundsätzlich angestrebten Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik ist eine wesentliche Empfehlung zur nachhaltigen Begrenzung der Dynamik in allen Ausgabenbereichen. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission die Abschaffung der vollständigen Tarifrefinanzierung im Krankenhausbereich. Auch soll das Pflegebudget abgeschafft und Pflegepersonalkosten ab 2027 wieder in das DRG-System eingegliedert werden. Auch die Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen soll gestrichen werden.
Auf der Einnahmenseite empfiehlt die Kommission Maßnahmen zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie eine angemessene steuerliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Insbesondere die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbeziehenden sollten adäquat aus Steuermitteln erfolgen.
Zu den 66 Maßnahmen zählen zudem höhere Abgaben auf Tabak und Alkohol sowie eine Einführung einer Zuckersteuer.
Weitere die Krankenhäuser betreffende Empfehlungen sind
- Streichung der Prüfquoten: Quartalsbezogene Krankenhausabrechnungsprüfungen sollen nicht länger quotenmäßig begrenzt sein. Seit Einführung des quartalsbezogenen Prüfquotensystems im Jahr 2020 sei keine substanzielle Verbesserung der Abrechnungsqualität festzustellen, heißt es in dem Bericht.
- NUB-Verfahren (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) sollen ausschließlich in sogenannten Innovationszentren im Rahmen klinischer Studien stattfinden dürfen.
- Erweiterungen der Fallzusammenführungen: Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen nach der Ersteinweisung sollen pauschal zusammengeführt werden.
- Streichung der KHVVG-Förderungen in den Bereichen Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Units, spezielle Traumatologie und Intensivmedizin sowie für Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und Hochschulkliniken; Aufhebung der Erhöhungen von Zuschlägen für die Teilnahme an der Notfallversorgung und für ländliche Krankenhäuser.
Gesundheitsministerin Nina Warken begrüßte die Expertenvorschläge für Einsparungen im Gesundheitswesen und kündigte an, zeitnah ein Reformpaket vorzulegen. Man verfüge jetzt über einen „gut gefüllten Werkzeugkasten“ und werde die besten Instrumente auswählen.
Auf einzelne der 66 Empfehlungen der von ihr eingesetzten Expertenkommission ging die Ministerin bei der Vorstellung des Berichts am 30. März nicht ein. Es werde keine einseitige Reform zulasten der Versicherten geben, kündigte Warken an: „An den Grundpfeilern des solidarischen Gesundheitssystems wird nicht gerüttelt. Wir wollen das hohe Leistungsniveau und die hohe Versorgungsqualität erhalten.“ Es gehe darum, Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitssystems wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Derzeit stiegen die Ausgaben doppelt so schnell wie die Einnahmen.
Alle 66 Empfehlungen wurden von der Kommission unabhängig erstellt, einstimmig verabschiedet und in drei Kategorien eingeordnet: Die sechs Empfehlungen der Kategorie A* können die Versorgungsqualität durch Abbau von Über- und Fehlversorgung sogar verbessern und sparen zugleich rund eine Mrd. € in 2027. 46 Empfehlungen der Kategorie A eröffnen eine Auswahl an Maßnahmen mit einer Gesamtwirkung von etwa 37 Mrd. € in 2027, ohne dabei die Versorgung zu beeinträchtigen. Kategorie B umfasst die übrigen 14 Empfehlungen mit einem Finanzvolumen von 6 Mrd. € in 2027, bei denen unsichere oder potenziell negative Effekte auf die Qualität, den Zugang oder die Verteilungsgerechtigkeit nicht ausgeschlossen werden können.
DKG: Vorschläge gefährden stationäre Versorgung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) blickt mit großer Sorge auf die Vorschläge der GKV-Finanzkommission. Die geplanten Maßnahmen bedeuten pauschale Kürzungen, zusätzliche Bürokratie und die fehlende Refinanzierung von Tarifsteigerungen – und das in einer Phase tiefgreifender struktureller Veränderungen im Krankenhausbereich.
„Die Vorschläge stellen die Kliniken vor immense Herausforderungen, die viele Häuser nicht bewältigen können. Die stationäre Versorgung in Deutschland wird dadurch nachhaltig gefährdet“, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Prof. Dr. Henriette Neumeyer.
Krankenhäuser befinden sich vielerorts in einer dramatischen wirtschaftlichen Lage. Bereits im vergangenen Jahr hätten sie mit rund 1,8 Mrd. € erheblich zu den Sparmaßnahmen beigetragen, so Neumeyer. Vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform würden die Vorschläge der Kommission nun zu weiteren erheblichen Belastungen führen – insbesondere durch die geplante Begrenzung der Erlösentwicklung an die Steigerung der Gesamtlohnrate.
Die vorgesehene Deckelung der Einnahmen sei für viele Kliniken nicht darstellbar – vor allem, weil ihnen gleichzeitig keine realistischen Möglichkeiten zur Kostensenkung eingeräumt werden. „Im Gegenteil: Die Vorschläge führen zu einem erheblichen Ausbau bürokratischer Anforderungen“, so Neumeyer weiter. Vorgesehen sind zusätzliche Prüfungen und ausgeweitete Kontrollbefugnisse des Medizinischen Dienstes. „Und das, obwohl die Abrechnungsqualität der Krankenhäuser nachweislich hoch ist“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG: „Dies bindet Personal und verursacht Kosten, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.“
Besonders kritisch sei der Vorschlag, Tarifsteigerungen künftig nicht mehr vollständig zu refinanzieren. Neumeyer: „Wir wollen gute Tariflöhne, wir wollen Tariftreue und ausreichend Personal in den Kliniken. Gleichzeitig sollen diese Kosten aber nicht gedeckt werden – das ist ein unhaltbarer Widerspruch. Diese Regelung gepaart mit den Vorschlägen zu Pflegebudget und der allgemeinen wirtschaftlichen Situation wird zwangsläufig dazu führen, dass Personal abgebaut werden muss.“
Die DKG fordert dringend eine umfassende Auswirkungsanalyse aller Maßnahmen. „In der Einzelbetrachtung mag jede Maßnahme für sich genommen gering erscheinen. In der Summe jedoch drohen sie das Gesundheitssystem massiv zu destabilisieren“, warnte Neumeyer.
Bis Ende 2026 wird die Kommission einen zweiten Bericht vorlegen, der mittel- und langfristig wirksame Strukturreformen behandelt. Der erste Bericht und weitere Materialien sind abrufbar unter: https://finanzkommission-gesundheit.deKrü